Ist man dazu verpflichtet während einer Polizeikontrolle den Helm abzusetzen und die GoPro auszuschalten?

3 Antworten

Zunächst zur Kamera:

Die GoPro zeichnet neben Bild ja auch Ton auf. Damit ist das "Laufen lassen" während der Kontrolle eine Straftat nach 201 StGB.

§ 201 Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes StGB
(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer unbefugt
1.
das nichtöffentlich gesprochene Wort eines anderen auf einen Tonträger aufnimmt

Und da jetzt bestimmt - wie jedes Mal bei so einer Frage - irgend ein ganz schlauer sagt "Aber eine Polizeikontroll ist doch öffentlich": Nein, ist sie nicht. Die Definition von "Öffentlichkeit" gemäß StGB ist eine nicht überschaubare Personengruppe, also dass der Redner nicht weiß, wer genau alles zuhört. Das ist bei einer Polizeikontrolle nicht der Fall, da die Personen sehr klar eingrenzbar sind.

Nachdem mit der Kamera also eine Straftat verübt wurde, wird sie zunächst nach §94 StPO als Beweismittel sichergestellt. Wird sie nicht freiwillig herausgegeben, wird sie nach §98 StPO beschlagnahmt.

Nach Abschluss des Strafverfahrens wird die Kamera NICHT mehr herausgegeben, da sie das Tatmittel ist und damit der Einziehung nach §74 StGB unterliegt.

Also: Ja, die GoPro ist auszuschalten, ansonsten schießt du dir ziemlich selber ins Bein.

Zum Helm abnehmen:

§36/V StVO sagt uns

Polizeibeamte dürfen Verkehrsteilnehmer zur Verkehrskontrolle einschließlich der Kontrolle der Verkehrstüchtigkeit und zu Verkehrserhebungen anhalten. [...] Die Verkehrsteilnehmer haben die Anweisungen der Polizeibeamten zu befolgen.

Der Helm muss natürlich abgenommen werden, damit ich das Bild vom Führerschein mit der Person vor mir vergleichen kann.

Ernstgemeinte Frage: Sowas lernt man aber doch auch alles in der Fahrschule, oder? Ich kann mich daran erinnern (und bei mir ist es über 15 Jahre her), dass uns beigebracht wurde, wie wir uns bei einer Polizeikontrolle verhalten müssen...

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
Anonym293402  15.04.2020, 20:29

Richtig. Die Frage klingt nach so einem Youtube Motorradfahrer der ganz cool ist, regeln bricht und Leute beleidigt, dann abhaut und glaubt im recht zu sein.

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Dommie1306  15.04.2020, 20:30
@Anonym293402

Ließ dir die übrigen Fragen von ihm durch. Deine Vermutung ist zu 100% richtig ^^

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Warpenstein  16.04.2020, 11:41

Ich war zwei mal in einer Fahrschule, einmal für Klasse B und später für Klasse A. Polizeikontrolle war da nie ein Thema und ist auch nicht Teil der Prüfungsfragen, soweit ich weiß.

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Dommie1306  16.04.2020, 19:09
@Warpenstein

Okay, danke. Ich war nur einmal und mir war als wäre das in Stunde 11 oder 12 (das sind doch die beiden optionalen?) dran gekommen...

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Warpenstein  21.04.2020, 17:39
@Dommie1306

Da sind zwei Theoriestunden (ich glaube 13 und 14) spezifisch für Führerscheinklasse B, wenn das darin liegt habe ich die beim zweiten Mal natürlich nicht mitbekommen, da ich A gemacht habe.

Jetzt wo ich nochmal darüber nachgedacht habe, bin ich mir aber auch nicht mehr sicher ob ich das Thema nicht doch hatte. Leider ist 2003 aber auch schon etwas her. Bin mir aber noch ziemlich (95%) sicher, dass es nicht zu den Prüfungsfragen gehört.

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Dommie1306  21.04.2020, 18:49
@Warpenstein

Mag alles sein, bei mir ist es zwar 3 Jahre weniger lang her, aber ich weiß es auch nicht mehr. Kann ich natürlich mit meiner Polizeiausbildung verwechseln, das war im gleichen Jahr^^

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Du bist verpflichtet dich auszuweisen, sowie nachzuweisen, und auf Nachfrage deinen Führerschein zu zeigen.

Das während der Kontrolle der Motor abzuschalten ist, muss wohl nicht weiter erklärt werden.

Zur Identifizierung des Fahrers kann der Polizist auch selbstverständlich verlangen, dass dieser den Helm abnimmt.

Den Helm nicht von sich aus abzunehmen, ist unklug!

  • Wenn man angehalten wird, hat dies einen Grund.

Entweder Regelverstoß oder Allgemeine Verkehrskontrolle.

Wer den Motor laufen und den Helm auf dem Kopf lässt, signalisiert, dass er wenig Interesse oder Zeit für Belehrungen hat.

Möglich, dass der Helm zudem die wahre Identität oder Alkohol- bzw. Drogenkonsum verschleiern soll.

Eine genauere Prüfung ist hier meist die Folge.

  • Wie man in den Wald hinein ruft.................

Wenn sie wollen, haben Polizisten eine Reihe von Möglichkeiten, die Moped-Kontrolle auszudehnen, um es einmal vorsichtig zu formulieren.

Es kann also nicht im Interesse des Bikers sein, die Geduld der Beamten unnötig strapazieren zu wollen.

Mein Tipp:

  • Anhalten - Motor aus - Helm runter - freundlich und kommentarlos der Aufforderung des Polizisten folgen!

Den interessiert nicht wie oft du in letzter Zeit angehalten wurdest oder wie viele andere sich nicht an die Regeln halten.

Der Polizist macht einen Job. Umso mehr er sich darauf konzentrieren kann, desto schneller ist die Kontrolle beendet.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Um Respektvoll miteinander zu reden was überhaupt los ist nimmt man den Helm ab...

Ausserdem zeichnet man Gespräche bei einer kontrolle besser nicht auf.