Pflegekind Geld?
Moin,
ich bin selber ein Pflegekind und ich muss ja von meinem Einkommen wenn ich eine Ausbildung haben oder schon arbeite 75% meines Einkommens abgeben ans Jugendamt wie lange muss ich das abgeben und kann man irgendwie beantragen das man weniger abgeben will bzw. aus einem bestimmten Grund weniger abgeben will
7 Antworten
https://dejure.org/gesetze/SGB_VIII/94.html
Das ist der Paragraf des SGB VIII, der dich betrifft. Wie du, wenn du ihn aufmerksam durchliest, feststellst, kann die Höhe der Heranziehung nur gesenkt werden, wenn deine Tätigkeit im sozialen und/oder kulturellen Bereich stattfindet.
Ansonsten musst du leider diese 75% abtreten, solange du "Pflegekind" bist. Bist du denn schon volljährig? Dann wäre es möglich, diese "Hilfe zur Erziehung" zu beenden. Deine Pflegeeltern würden dann natürlich auch kein Pflegegeld mehr bekommen und du müsstest dich wohl mit einem Teil deines Einkommens für deine Kost und Logis bei ihnen beteiligen?
Der SGB VIII ist um übrigen eine absolute Benachteilung von Pflegekindern gegenüber allen andern Kindern, ich hasse dieses Gesetz.
Ja. Bei einem FSJ bekommst du allerdings eh nur ein besseres Taschengeld.
Zu deinem link nochmal also im Prinzip wenn ich jetzt z.b. Ein FSJ machen würde dann muss ich das Geld nicht abgeben?
Also ich bin bereits volljährig und die Erziehung ist auch schon beendet wurden. Ich bin zurzeit bei BEGA Kinder und Jugendhilfe und habe dort eine eigene Wohnung gestellt bekommen das Jugendamt zahlt monatlich für mich 3000€ das Geld geht an Bega und wird dann aufgeteilt in das Wohngeld etc....
Leg begründeten Widerspruch ein. Wie in diesem Artikel beschrieben.
Ja, eine Ungerechtigkeit, die auch längst erkannt aber noch nicht wirklich behoben wurde.
Viele Pflegekinder schmeißen dann Ausbildung etc. hin und damit werden sie zu Hilfeempfängern von morgen.
Gegen den Kostenbescheid sollten Pflegekinder Widerspruch einlegen, weil einer Mehrzahl von Widersprüchen stattgegeben wird, indem Pflegekinder nicht nur 25% ihres Einkommens sondern bis zu 60% ihres Einkommens für sich behalten dürfen.
Das kann man beantragen. Das kann das JA auch von vornherein. Es kann nämlich von der Heranziehung ganz oder teilweise absehen, heisst auf gut Deutsch: es kann bis zu 75 Prozent anrechnen. Und hat dabei einen ziemlichen Willkürspielraum.
Das Gesetz hat mit dieser Heranziehung aber eine Grundlage in Gesetz und allgemeinem Denken über Sozialleistungen.
Halte dir vor Augen: Du bekommst ein Hartz IV für Kinder. Und ebenso wie Hartz IV ist die Jugendhilfe nur für Bedürftige. Wer selbst Einkommen erzielt, soll nicht "reichlich" Hartz IV dazu bekommen.
Das ist allgemeine Ansicht.
Gegenüber Hartz IV bist du mit den nur 75 Prozent sogar begünstigt. Dort werden nämlich 80 bis 100 Prozent angerechnet.
Dir wird soweit ich weiß nichts abgezogen, sondern deinen Pflegeeltern wird etwas vom Pflegegeld dafür abgezogen, soweit ich weiß.
Bzw gesenkt werden kann