75% vom Gehalt ans Jugendamt abgeben?
Guten Tag,
ich bin 19 Jahre alt und lebte 4 Jahre im Kinderheim. Nun bin ich seit 2 Monaten im Betreuten Einzelwohnen und bekomme hilfezusatzleistungen vom Jugendamt. Ich habe vor kurzen meine Ausbildung zur Erzieherin abgebrochen da ich merkte das die Ausbildung doch nix mehr für mich ist. Nächstes Jahr möchte ich was neues anfangen.
Und nun meine Frage: ich möchte in der Zwischenzeit einen minijob oder ähnliches machen und hab das auch gestern meinem Betreuer erzählt der meinte ich müsste 75% von meinem Verdienst dem Jugendamt abgeben. Das hatte ich schon gewusst. Eine Freundin von mir die auch im betreutem Einzel wohnen lebt habe ich gefragt wie es bei ihr lief. Sie meinte bei dem ersten Beruf den man hat muss man dem Jugendamt noch nix zahlen. Im Internet lese ich aber nur das man von seinem Ausbildungsgehalt was abgeben muss.
kann mir einer helfen oder weiß jemand wie man sowas umgehen kann?
6 Antworten
du musst 75% abgeben, nach aktueller Lage. Dies wird aber heiß diskutiert und möglicherweise geändert. Manche Jugendämter nehmen auch heute schon weniger, manche Jugendämter lassen mit sich reden wenn man z.B. das Geld für den Erwerb eines Führerscheins einsetzen will. Einfach so behalten wird nicht funktionieren. Ich würde dir trotzdem raten das Gespräch mit dem Jugendamt zu suchen und versuchen das du davon den Führerschein bezahlen darfst.
Keine Ahnung was deine Freundin da erzählt, denn eigentlich ist es ganz einfach. Wenn du in einer Einrichtung der Jugendhilfe lebst und ein eigenes Einkommen hast, musst du dich mit deinem Einkommen an den Kosten beteiligen. Das kann man auch nicht umgehen, denn das ist eine gesetzliche Regelung.
Nein, Dein Ausbildungsgehalt wird angerechnet.
D.h. Du musst dem Jugendamt kein Geld geben, Du bekommst dafür aber weniger Geld vom Jugendamt.
Man kann in eine eigene Wohnung ziehen und diese alleine finanzieren.
Dann wird dir das Jugendamt auch kein Einkommen mehr anrechnen
Das Einkommen wird um bis zu 75 Prozent angerechnet. Das ist die Obergrenze, die das Gesetz vorsieht.
Das lokale Jugendamt hat die Freiheit, diese 75 Prozent anzurechnen oder auch gar nix. Es soll maximal soviel anrechnen, dass deine Leistungsmotivation nicht verloren geht.