Als Pflegekind Minijobben gehen (Teil vom Gehalt abgeben)?
Ich bin 17 Jahre alt und ein Pflegekind, seid Ich 7 Monate alt bin. Meine Pflegeeltern bekommen monatlich Zuschuss vom Jugendamt um mich zu finanzieren. Ich habe damals von meinem Kinderpflegedienst erfahren, dass man damals 75% von seinem Gehalt ans Jugendamt zurückzahlen muss, wenn man einen Minijob angeht. Mittlerweile sollen es nurnoch 25% sein.
Ich habe genau 2 Fragen, die erste wäre:
Ich habe einen Beitrag gesehen, dass das mit dem 25% Gehalt abziehen abgeschaffen wurde und man somit nichts mehr zurück zahlen muss, stimmt das?
Meine optionale zweite Frage wäre:
Gehen wir davon aus, dass das nicht abgeschaffen wurde. Wenn meine Pflegeeltern den monatlichen Zuschuss abmelden würden und Ich würde selber einen Minijob starten, müsste Ich dem Jugendamt trotztdem noch diese 25% von jedem Gehalt nachzahlen?
Es dauert leider noch ein Jahr bis Ich 18 bin, und Ich weiß nichtmal ob Ich dann überhaupt von all dem "Frei" bin. Schließlich habe Ich mir diese Lebenssituation nicht ausgesucht :(
Ich wünsche mir schon echt lange zu Minijobben um etwas dazu zuverdienen, aber dieses Gesetz hält mich echt davon ab.
1 Antwort
Dieses Gesetz ist abgeschafft. Seit dem 01.01.2023 dürfen Pflegekinder und Heimkinder sämtliche ihre Einnahmen behalten und müssen nichts ans Jugendamt zahlen.
Das heißt natürlich nicht, dass die Pflegekinder alles ausgeben dürfen. Die Pflegeeltern können durchaus darauf bestehen, dass ein Teil des Geldes gespart wird, z.B. für den Führerschein oder die Erstausstattung der ersten Wohnung.