450€ job Abzüge?
Hallo, ich möchte bald ein Minijob (450)anfangen und wohne in einer Jugendhilfe was mit dem Jugendamt zu tun hat.... Meine frage ist nun, ob mir das Jugendamt 25% abzieht wenn ich ein job mache. Eigentlich heißt es ja, das man bis 450€ steuerfrei ist Wer kennt sich aus?
2 Antworten
Wenn man nach den Änderungen im SGB - Vlll geht, die es seit 10.06.2021 gibt, werden 25 % vom Einkommen angerechnet, vorher waren es 75 % vom Einkommen.
Das mit 25% kenne ich halt. Ich frage, weil es eigentlich bis 450 steuerfrei ist
Und das Jugendamt trotzdem Kohle will
Das hat doch aber mit deiner Frage nichts zu tun.
Sicher ist ein Minijob bis zu 450 € Brutto steuerfrei und es fallen außer einer Zuzahlung zur Rentenversicherung ( wenn man sich davon beim Arbeitgeber nicht schriftlich befreien lässt ) im Normalfall keine Abgaben an.
Man würde dann das Brutto gleich Netto aufs Konto überwiesen bekommen.
Beim Bezug von ALG - 2 oder besser Hartz - lV vom Jobcenter ist es nichts anderes, da blieben von 450 € Brutto gleich Netto im Regelfall nur 170 € Freibetrag und 280 € würden im Normalfall als anrechenbares Erwerbseinkommen vom Bedarf abgezogen.
Du müsstest bei 450 € Brutto gleich Netto und 25 % aber nur 112,50 € abgeben.
Eigentlich heißt es ja, daß man bis 450€ steuerfrei ist...
Also dein Jugendamt interessiert die Steuer doch nicht...
Als Single hast du einen Steuer-Grundfreibetrag von aktuell 9.984€ im Jahr!
Du wirst doch aber sicher verstehen, dass das Jugendamt und das Jobcenter nichts mit Steuern und Sozialabgaben zu tun hat, die haben ihre eigenen Vorschriften und Verordnungen.
Deine 450 Euro würdest Du ja auch ohne Abzüge bzw. Anrechnung auf dein Konto bekommen, aber durch die Vorschriften oder Verordnungen würde dann das Einkommen entsprechend auf die Leistungen angerechnet.
In deinem Fall dann diese 25 % vom Einkommen.
Jetzt habe ich diesen Job und weiß nicht, ob es mir abgezogen wird oder ich an einer anderen Stelle zb Bekleidungsgeld einfach weniger kriege. Für mich ist es völlig normal, sich an Kosten zb für Schuhe zu beteiligen. Habe Übergröße(51) und die sind teurer als normale Größe 38 bis 45
Das klärt man doch vorher und nicht nachdem man eine Beschäftigung angenommen hat.
Man klärt seinen Verdienst doch auch vor der Unterschrift unter einem Arbeitsvertrag.
Das weiß ich auch genau