Minijob 450 Aber Auszahlungsbetrag 433,80?
Die Differenz ist 16,20€ als SV-rechtliche Abzüge . Also ich bekomme nur 433,80.
Ich habe dazu einen Voll-Zeit-Job und der ist momentan auf KuG.
Darf mein Arbeitsgeber es tun? Ist diese Abzüge in Ordnung ? Gibt es bei Minijob überhaupt Abzüge?
6 Antworten
Ja natürlich.
Ich kenne mich nicht ganz genau aus, aber der AV Abzug ist meine ich der für die gesetzliche Rente.
Du kannst dich auf Antrag davon aber befreien lassen. Dann sammelst du aber auch keine Rentenpunkte.
In der Rentenversicherung erwerben Minijobber, wenn sie sich nicht von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen, vollwertige Anwartschaftszeiten.
Die 16,20 Euro sind 3,6% von 450 Euro. Somit liegt die Vermutung nahe, dass dies dein Eigenanteil zum Pflichtbeitrag der Rentenversicherung ist.
Wenn du keine eigenen Beiträge zahlen möchtest und dich von der sogenannten Rentenversicherungspflicht befreien lassen möchtest, musst du das bei deinem Arbeitgeber schriftlich beantragen.
Viele Grüße,
das Team der Minijob-Zentrale
Minijobs sind seit Jahren Rentenbeitragspflichtig. Dir werden 3,6 % vom Lohn abgerechnet.
Der AG zahlt bei der Pauschalabgabe an die Knappschaft ca. 33% an Abgaben
( inkl. 2 % Lohnsteuer)
Du kannst dich auf Antrag von der Rentenbeitragspflicht beim Minijob über den AG befreien lassen.
Würde ich aber nicht machen, da diese Beiträge aus dem Minijob sich positiv auf deine spätere Rentenhöhe auswirken.
Falls dein Minijob-Arbeitgeber die 2% Pauschalsteuer für dich entrichtet, dann mußt du diesen Minijoblohn erst gar nicht in deiner Ek-Steuererklärung angeben: https://www.minijob-zentrale.de/DE/01_minijobs/02_gewerblich/01_grundlagen/01_450_euro_gewerbe/08_steuerrecht/node.html;jsessionid=EF14A3CABB99C922DB736B59E481A364
wie z.B.: Gut zu wissen
Die einheitliche Pauschsteuer von zwei Prozent stellt die endgültige Besteuerung des Arbeitslohns dar und wird bei der Einkommensteuerveranlagung des Minijobbers nicht berücksichtigt. Dieser kann daher keine Aufwendungen als Werbungskosten abziehen, die bei dem pauschalversteuerten Minijob anfallen.
Somit kommt nur noch der Rentenversicherungspflichtbeitrag von aktuell 3,6% vom Bruttolohn in Abzug: https://www.minijob-zentrale.de/DE/01_minijobs/02_gewerblich/01_grundlagen/01_450_euro_gewerbe/05_rentenversicherungspflicht/node.html
Also alles im grünen Bereich...
Gruß siola55
Wenn Du auf die Befreiung zur Rentenversicherung verzichtet hast, so behält Dein AG 3,6 % Deines Bruttolohns = 16,20 Euro ein und führt dann zu Deinen Gunsten zusätzlich 67,50 Euro an die RV ab.
Wenn Du auf die Befreiung zur Rentenversicherung verzichtet hast
der Kernpunkt meiner Antwort bleibt dabei von allem unberührt.
Auch wenn ich bereit einen Voll-Zeit-Job habe und momentan KuG bekomme ?