Pferdekaufvertrag zurücktreten?

4 Antworten

Du schreibst einfach, dass die was dazwischen gekommen ist, und du aus persönlichen Gründen den Kauf nun doch nicht tätigen kannst. Die WhatsApp war lediglich eine Absichtserklärung, und noch kein rechtsgültiger Kauf.
Natürlich höflich, freundlich schreiben. Sei froh, dass es dir frage noch rechtzeitig klar geworden ist 😅

Derpferdeprofi2 
Fragesteller
 27.10.2021, 21:06

Gibt es da keine rechtilichen Sachen? Ich mein ich hab nichts unterschrieben

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Urlewas  27.10.2021, 21:10
@Derpferdeprofi2

Nein. Du hast noch keinen Vertrag unterschrieben. Wenn ich in den Laden gehe, und eine Dose Ravioli in den Einkaufswagen lege, bin auch ja auch noch nicht verpflichtet, diese auch wirklich zu kaufen. Glück gehabt!

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Hjalti  27.10.2021, 21:33
@Urlewas

Nein, leider nicht. Im Supermarkt unterbreitet der Käufer das Angebot, in dem er die Ware an der Kasse zur Bezahlung auf das Band legt. Der Supermarkt entscheidet, ob er das Angebot annimmt.

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Urlewas  27.10.2021, 21:34
@Hjalti

Da kann ich das noch zurück legen, bis es ein gescannt wird.

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Hjalti  27.10.2021, 21:43
@Urlewas

Richtig. Da du ja derjenige bist, der das Angebot macht. Mit Scannen der Ware nimmt der Supermarkt dein Angebot an.

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Ratefuchs007  27.10.2021, 21:53
Die WhatsApp war lediglich eine Absichtserklärung, und noch kein rechtsgültiger Kauf.

Das ist schlicht und ergreifend falsch:
Hier ist durch Angebot und Annahme ein rechtsgültiger Kaufvertrag nach dem BGB zustandegekommen, dazu bedarf es nicht der Schriftform.

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Ein Kaufvertrag gilt auch mündlich, Zusagen per SMS, Email, WA sind bindend. Rechtlich gesehen spielt es keine Rolle, ob du bereits etwas unterschrieben hast. Hat der VK seine Absicht erklärt zu verkaufen u. du zu den genannten Bedingungen zu kaufen, dann gilt das.

Du kannst jetzt nur den VK bitten, Dich aus der Sache wieder raus zu lassen, erkläre die Umstände, aber wenn er auf sein Recht besteht hast Du schlechte Karten...

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Pferdewirtschaftsmeisterin
Derpferdeprofi2 
Fragesteller
 27.10.2021, 21:55

Was kann denn schlimmstenfalls passieren, wenn ich die Summer nicht zahlen kann?

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Hjalti  27.10.2021, 22:05
@Derpferdeprofi2

Es gibt die Unterscheidung zwischen Straf- u. Zivilrecht. Der VK kann dich zB anzeigen wegen Betrug --> Strafrecht u./o. er kann zivilrechtliche Forderungen gegen dich stellen, zB Schadenersatz verlangen. Schlimmstenfalls kann das auch bis zur Pfändung gehen.

Versuche, die Sache mit ihm schnellstmöglich zu klären, lässt er sich nicht drauf an würde ich dir einen Anwalt empfehlen. Je nach Summe um die es geht.

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Hjalti  27.10.2021, 22:24
@Derpferdeprofi2

Da könnt ich mir leider vorstellen, dass der VK die Sache nicht einfach so auf sich beruhen lässt. Besser mal beim Anwalt beraten lassen.

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Derpferdeprofi2 
Fragesteller
 27.10.2021, 21:58

Was kann jetzt schlimmstenfalls passieren?

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Rede mit dem Verkäufer. Kein Pferdemensch wird dir ein Pferd verkaufen, wenn du das Tier nicht mehr willst. Mit dem Kauf ist es ja nicht getan. Das Pferd will auch versorgt sein, möglichst liebevoll. Und kein Verkäufer möchte sein Pferdchen nach nem halben Jahr halb verhungert oder krank zurück haben. Blos weil du plötzlich die Kosten nicht mehr tragen kannst.

MilleW  28.10.2021, 08:59

Grundsätzlich richtig, aber bei einem Händler sieht es anders aus.

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Hjalti  28.10.2021, 12:23

Äh - nein. Händler, Züchter,... verdienen damit Geld u. Genau darum geht es. Den ein o. anderen kümmert es genau 0, wie es dem verkauften Pferd geht. Und zurück geben nur weil man es sich nicht (mehr) leisten kann, geht sowieso nicht.

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BenniXYZ  28.10.2021, 21:15
@Hjalti

Kenne das von Hundezüchtern. Dort ist es üblich die Hunde zurück zu nehmen, wenn die Besitzer sich nicht mehr kümmern können. Jedenfalls bei im VDH eingetragenen Züchtern. Gibt auch Seiten im VDH oder im KFT, wo diese Hunde dann online angeboten werden. In Not...Aber das muß doch nicht sein. Wenn ein Käufer erkenntlich nicht mehr kaufen möchte, dann gebe ich doch nicht meinen Welpen in seine Hände. Oder ein Pferd.

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ich habe einem Pferdekauf per Whats app zugestimmt...

Und somit ist ein rechtsgültiger Kaufvertrag nach dem BGB zustandegekommen.

Klicken: Alles zum Thema Kaufvertrag

Klicken: Mündlicher Kaufvertrag: Rechtskräftig oder nicht?

Was kann ich machen um den Kauf abzubrechen?

Du kannst den Verkäufer freundlich bitten, Dich aus dem Kaufvertrag zu entlassen; das kann er tun, er muss aber nicht.

Derpferdeprofi2 
Fragesteller
 27.10.2021, 21:57

Und was kann jetzt schlimmstenfalls pssieren? Kann die Summer nicht bezahlen

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Ratefuchs007  27.10.2021, 22:00
@Derpferdeprofi2

Erstmal redest Du mit dem Verkäufer und erklärst ihm Deine Situation, vielleicht hat er ja Verständnis.

Falls nicht, dann könnte er den Kaufvertrag zivilrechtlich durchsetzen und den Kaufpreis einklagen, alle anfallenden Kosten gingen dabei zu Deinen Lasten.

Aber wie gesagt, so weit muss es ja gar nicht kommen.

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Kisajelo  27.10.2021, 22:05
@Ratefuchs007

OK, aber wenn er kein Screenshot o. Ä. gemacht hat, kann man die Nachricht halt auch einfach löschen. Ist nicht so legal, aber welcher Pferde Besitzer der was auf sich hält, will sejn Pferd an eine Person die pleite ist verkaufen?

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Derpferdeprofi2 
Fragesteller
 27.10.2021, 22:11
@Kisajelo

Glaube nicht, dass man Nachrichten noch löschen kann. Es ist so abgelauften verkäufter: ,,brauche Namen und Adresse für den Vertrag" und ich habs geschickt.

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MilleW  28.10.2021, 08:58
@Kisajelo

Man kann Whatsapp Nachrichten nur eine kurze Zeit für alle Löschen. Danach nur noch aus dem eigenen Chat, aber beim Empfänger ist die Nachrichten noch da.

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Dahika  28.10.2021, 12:29
@Derpferdeprofi2

auf einmal? Vielleicht denkst du mal weiter als von der Wand bis zur Tapete.

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