Kann man als Verkäufer von einem Kaufvertrag bei einem Pferd zurücktreten?
Hallo,
habe vor ca. einem Monat einen Käufer für mein Pferd gefunden. Das Pferd wird aber wenn dann erst Anfang Februar abgegeben, dies steht auch so im Vertrag, da das Pferd momentan ein Fohlen zu Fuß noch hat, welches Ende Januar abgesetzt wird. Also haben wir einen Vertrag aufgesetzt und ich habe eine Anzahlung bekommen. Meine Frage ist, ob ich jetzt noch von dem Vertrag zurücktreten kann, wenn ich das Pferd doch nicht hergeben will, da das Pferd ja noch bei mir steht und wenn dann erst im Februar geholt werden würde und somit ja auch erst mit Übergabe der Papiere beim abholen der Besitz ja auf den Käufer übergehen würde,oder?
Ich danke euch jetzt schon mal für eure Hilfe.
5 Antworten
Nein, kannst du nicht. Du bist dazu verpflichtet, bei Restzahlung das Pferd zu übergeben und auch dem Käufer das Eigentum an diesem zu verschaffen (also die Eigentumsurkunde übergeben).
Tust du das nicht, könnte der Käufer dich sogar auf Schadensersatz verklagen.
Du kannst höchstens mit dem Käufer reden, ob ihr euch anderweitig einigen könnt.
Allerdings ist die Aktion wirklich nicht okay.
Habt ihr ein Widerrufs- oder Rücktrittsrecht vereinbart? Sonst geht das als Verkäufer nicht so einfach, eigentlich nur, wenn der Käufer in Zahlungsverzug gerät. Zumal du ja bereits die Anzahlung erhalten hast.
Finde ich auch etwas krude, was du da machst. Sowas überlegt man doch vorher u. nicht, wenn bereits alles unter Dach und Fach ist und auch schon Geld geflossen!
Nein, wenn das Widerrufsrecht verstrichen ist dann nicht.
Der Käufer hat Verpflichtungen und der Verkäufer.
Pflichten des Käufers: Die Ware zu bezahlen und die Ware zum vereinbarten Termin am vereinbarten Übergabe Ort entgegen zu nehmen.
Pflichten des Verkäufers: Das Geld entgegen zunehmen und die Ware zum vereinbarten Termin dem neuen Eigentümer zu übergeben!
Kommst du dieser Sache nicht nach kann der Käufer Anzeige erstatten bis hin zum Schadensersatz.. Wenn du Pech hast musst dann den Kaufpreis des Pferdes bezahlen + die versen Kosten tragen die den Käufer durch den Kauf entstanden sind. AkU übernachten usw.
Es gibt kein Widerspruchsrecht im allgemeinen, nur im Fernabsatz, Haustürgeschäft bzw es wurde ausdrücklich vereinbart.
Anzeigen kann der Verkäufer nichts, (keine Straftat, solange die Anzahlung zurückgezahlt wird)er kann nur Zivilrechtlich auf Schadensersatz klagen.
Dieser kann sehr wohl recht umfänglich sein.
Der Käufer könnte ein geeignetes Pferd gleicher Güte erwerben, Mehrkosten des anderen Pferdes kann er umlegen. Ebenso weitere Fahrten, die AKU etc.
Aufwendungen die entstanden sind für den Erwerb des ersten Pferdes sind zu ersetzen, AKU etc.
Ich weiß nicht. Ich glaube das wären mir zuviele Paragraphen
Man kann unter bestimmten Voraussetzungen Wiederrufen. Bei Autos weiß hast du das Recht den Kaufvertrag binnen 14 Tage widersprechen und zurück treten. Deshalb geben viele Händler die Autos auch nach 14 Tagen erst raus oder liefern die da dann aus, weil sonst könntest du als Kunde wenn du das Auto kaufst und 2 Tage später abholst damit 12 Tage rumfahren und das Auto wieder hinstellen und sagen du willst das Auto nicht mehr
Das ist nur bei Finanzierungen und Fernabsatz (also Onlinehandel) gültig.
Aber an sich gute Antwort!
Ich meine auch allgemein bei Kaufverträgen. Bei Immobilien sogar 4 Wochen, also wenn man sie kauft
Es gibt keinen allgemeinen Kaufvertrag. Wenn man kein Widerrufsrecht vereinbart hat, hat man auch keines (bis auf wenige Ausnahmen, eben zb Finanzierung und Fernabsatz).
Bei Immobilien spielt viel mehr mit rein als "nur" der KV, das kann man nicht so pauschal sagen.
Das kommt drauf an. Ist leider nicht so allgemein gehalten.
Nein, ihr habt einen Kaufvertrag abgeschlossen, der anscheinend schon unterschrieben ist und auch schon eine Anzahlung erfolgt ist.
Wenn vertraglich kein Rücktritt oder Widerruf vereinbart wurde, kannst du nur auf die Kulanz des Käufers hoffen, wobei ich da aber schwarz sehe (Anzahlung).
wenn beide seiten den vertrag unterschrieben haben - niente. narda. nein.
Gar nicht schlecht - vll. später was in die Richtung Rechtsanwaltsfachangestellte? Nur so als Idee für den Hinterkopf ;)