Pferd Kaufvertrag rückgängig machen?
Guten Tag, ich habe im
Januar ein junges Pferd (roh) gekauft.
Vertrag geschlossen und Anzahlung getätigt.
Die Stute soll aus persönlichen Gründen noch bis Mai bei der jetzigen Besitzerin / Züchterin stehen bleiben.
Dies wurde auch vertraglich so fest gehalten.
Ich bekomme ab und an Bilder zu gesendet wo man deutlich sieht das die Stute eine Rotznase hat.
Jetzt bin ich selbst zu Besuch gewesen und dies wurde bestätigt. (Rotznase)
Jetzt weiß nicht so recht wie ich mich verhalten soll.
Da ich das Pferd natürlich trotzdem gerne haben möchte.
Möchte mir aber natürlich kein krankes Pferd nach Hause holen bzw. kaufen da sind weitere Kosten ja ersichtlich und vorprogrammiert.
Andererseits natürlich auch keinen Ärger anfangen wenn ich das Thema jetzt anspreche.
Bei sowas können die Meinungen von notwendig bis nicht notwendig ja ziemlich weit auseinander gehen und schnell auch Ärger entstehen.
Ich möchte dies aber auf jeden Fall tierärztlich abgeklärt haben.
Daher meine Frage:
Wie wäre es wenn in dem Falle ein Befund raus käme der für einen selbst nicht akzeptabel ist.
Besteht dann die Möglichkeit eines Rücktritts vom Kaufvertrag.
Was wäre dann mit der Anzahlung?
Und wer trägt in dem Falle die Kosten für die Untersuchung?
Im Kaufvertrag steht:
Mit der Übergabe des Pferdes beim Käufer geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der Verschlechterung auf diesen über.
Der Verkäufer behält sich das Eigentum an dem Pferd bis zur vollständigen Kaufpreiszahlung vor.
Der Verkäufer erklärt verbindlich das er unbeschränkter Eigentümer des Pferdes ist.
Vielen lieben Dank für eure Hilfe.
7 Antworten
Jedes zweite Pferd ist mittlerweile chronisch krank (zuchtbedingt), da ist eine "Rotznase" noch das harmloseste.
Es wird nicht die erste und nicht die letzte Krankheit sein, die du dir mit einem Pferd ins Haus holst. Musst dir halt überlegen, ob es dir das Geld wirklich wert ist. Andererseits hast du das Pferd ja schon gekauft, du hast eine Anzahlung getätigt und einen Vertrag unterschrieben, damit gehört es rechtlich zumindest teilweise dir.
Du kannst vom Kaufvertrag zurücktreten bei:
verschwiegenen Mängeln, Schäden, die die Nutzbarkeit des Tieres beeinträchtigen, bzw. unmöglich machen und bei Nichterfüllen des Vertrages seitens des Verkäufers.
Was du JETZT tun musst:
Den Verkäufer auf den Gesundheitszustand ansprechen und um Nachbesserung bitten (Tierarzt). Wenn du das Tier vollständig bezahlt hast, ist es eh dein Tier und damit auch deine Verantwortung!
Der TA soll bitte einen Abstrich nehmen, was da aus der Nase kommt und entsprechend behandeln. Wenn es jetzt eine chronische oder allergische Rotzerei ist, ist das leider inzwischen kein weitreichender Mangel mehr, sodass du max. einen Teil des Kaufpreises mindern lassen kannst.
Das Pferd ist ja schon Deins.
Die Frage ist ob das Pferd Dir schon übergeben?
Das müsste man klären.
Sollte das Pferd bereits Dir übergeben worden sein, haftest Du für den Kaufpreis egal ob das Pferd im Mai noch lebt.
Es muss nicht bedeuten, das man jenes Pferd umstallen muss. Übergabe kann auch die Unterschrift auf dem Vertrag sein und der klassische Handschlag, so jetzt ist es ihr Pferd.
Erm... auch Pferde haben einfach mal Schnupfen. Ohne gleich großartig chronisch krank zu sen.
Und man kann auch für ein Jungpferd eine AKU veranlassen.
Wenn du vom Kaufvertrag zurücktrittst, ist die Anzahlung üblicherweise futsch (das ist der Sinn von Anzahlungen)
Du hast das Pferd doch gekauft und bezahlt? Dann ist es doch deins, und wenn es krank ist, beauftragst und bezahlst du natürlich den Tierarzt. Egal, wo das Pferd steht. Ich verstehe garnicht , was da strittig sein könnte. Lediglich wurde ich die Verkäufer, in deren Obhut du es gelassen hast, vielleicht mal fragen, warum sie dem Schnupfen des Pferdes keine Beachtung geschenkt haben.Es zurück zu geben, seh euch keinen Grund - krank werden kann doch jedes Pferd, überall. Würde es nicht bis Mai dort stehen, sondern bei dir daheim, würde doch auch keiner auf die Idee kommen, es zurück zu bringen, oder wie? Ich verstehe das ehrlich gesagt nicht so recht.
Ich möchte das Pferd ja nicht per se zurück geben. Es geht eher darum wie in der Frage beschrieben. Wurde nur eine Anzahlung getätigt und das Pferd bleibt wie vollständiger Zahlung im Besitz der Verkäufer.
Wer trägt die Kosten für den Tierarzt zur Zeit? Und wie wäre es wenn dann ein Befund raus käme bzgl. Rücktritt.
Druse oder ähnliches…