Gefahrenübergang Pferdekauf wenn Pferd noch beim Verkäufer verbleibt?
Ich möchte eine Ponystute kaufen, kann diese aber aufgrund meines defekten Autos erst in ca 4 oder 5 Wochen beim Verkäufer abholen. Ich habe aber heute den Kauf zugesagt und würde die Stute auch schon bezahlen. Der Verkäufer hat mir nun einen Vertrag übersandt, der vorsieht, dass der gefahrenübergang quasi sofort mit Vertragsschluss stattfindet. Heißt alles was ab jetzt passiert geht auf meine Lasten bis zum Tag der Abholung. Ist das so üblich? Klar es ist mein Pferd aber es befindet sich ja noch beim Verkäufer. Was würdet ihr machen? Gefahrenübergang in 4 Wochen bei Abholung?
4 Antworten
Es ist üblich, das bei Tieren der Gefahrenübergang bei Abschluss des Geschäftes übergeht.
In der Regel, bei Unterzeichnung des Kaufvertrages.
Auch werden die Kaufverträge nicht selten, mit einen Einstellvertrag ergänzt! So das der ehemalige Inhaber, Dienstleister wird und unter den üblichen Einstellbedingungen abrechnen kann. Dieses hat auch den Zweck das Pferd unter Umständen abzusichern.
Vollkommen normal und üblich. Du wirst auch die Zeit, die DEIN Pferd jetzt an dem Stall steht dort bezahlen dürfen in Form von Unterhaltungskosten (Einstellgebühren).
Da liegt das Risiko wohl bei dir - und obendrein die Kosten für die Unterbringung und so. Ehrlich gesagt verstehe isch auch nicht, warum ein kaputtes Auto dich daran hindert, das Pony sofort mitzunehmen. Ich würde eine alternative Möglichkeit finden. Reiterfreunde, Mietwagen oder ein Pferdetaxi. Auch, wenn letzteres ein paar € mehr kostet, käme es mir darauf nicht an. Wenn man Geld genug hat, ein Pferd zu finanzieren, sollt es doch daran gewiß nicht scheitern.
Ein übliches Vorgehen. Du zahlst, er übergibt dir das Tier, damit ist er raus. Es ist ja nicht das Problem des VK, wenn du dein Pferd nicht direkt mitnehmen kannst.