Kaufvertrag unterschrieben Verkäufer hat das Pferd nicht abgegeben?
Hallo,
wir haben eine Ponystute gekauft und auch den Vertrag unterschrieben. Es wurde eine Ratenzahlung vereinbart. Wir haben 600 € angezahlt und sollten dann 12 Monate lang jeweils 200 € bezahlen – das ist auch im Vertrag festgehalten.
Nach 11 Monaten hat er uns jedoch bedroht und anstatt Geld Nacktbilder von meinem Mann gefordert (er ist homosexuell).
Kann uns da jemand weiterhelfen? Kann man da rechtlich gegen vorgehen?
Das Pferd stand bereits schon bei uns er ist gekommen und hat es einfach mitgenommen
5 Antworten
Ein wenig unglaubwürdig, dass Ihr ein Jahr lang auf ein Pferd abzahlt, dass Ihr nicht im Besitz habt ...
Und ja, natürlich ... ein Anwalt sollte den potentiellen Verkäufer zur Herausgabe des Pferdes (wenn es denn überhaupt (noch) existiert) oder des bereits gezahlten Geldes auffordern und ggf. auch gleichzeitig Strafanzeige wegen Bedrohung o.ä. androhen.
Mit der Zahlung kommts ja drauf an, für wann die Eigentumsübertragung vereinbart war.
Aber sonst: wie auch immer der Vertrag gestaltet war, zum Anwalt gehen und den machen lassen. Es ist der Anwälte Job, sowas zu lösen.
Ja, das ist Betrug. Du hast bezahlt und nichts bekommen, einen Kaufvertrag habt ihr. Damit kannst du eine Anzeige bei der Polizei machen und wenn es eine Drohung war dann auch.
Betrug ist es nicht. Bis die Raten den Kaufpreis vollständig deckeln verbleibt das Eigentum beim Verkäufer, er kann jedoch das Tier in den Besitz der Käufer übergehen lassen, das Eigentum verbleibt jedoch unberührt davon.
Was jedoch strafrechtlich relevant ist, ist die Bedrohung und die sexuelle Nötigung, die hier erwähnt wird.
Ebefalls zivilrechtlich spannend ist die Kaufvertragsleistungspflichtverletzung.
Na ja.
Wenn es ein üblicher Ratenvertrag über Pferde ist, findet man in der Regel etwas zu Eigentumsvorbehalt und Zahlungspflicht bei Verlust des Tieres.
- Das Pferd bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises Eigentum des Verkäufers (§ 449 BGB).
- Der Käufer bleibt auch im Falle des Verlusts oder Todes des Pferdes aus welchem Grund auch immer verpflichtet, den vollständigen Kaufpreis zu zahlen. In einem solchen Fall wird der noch offene Kaufpreis sofort zur Zahlung fällig (§ 326 Abs. 2 Satz 1 BGB analog bzw. vertragliche Regelung zum Risikoübergang).
Man kann einen Anwalt nehmen und gegen den Mann vorgehen, wegen dem Verhalten.
Die Herausgabe des Tieres oder des Eigentums jedoch erst bei vollständiger Begleichung der Kaufpreissumme.
Klingt spannend...
Rein rechtlich kann ich dir sagen:
Kaufvertrag von BEIDEN SEITEN unterschrieben, mit schriftlicher Ratenzahlung und ihr habt Nachweise, dass die Raten von eurem Konto abgebucht wurden auf seines drauf?
Ihr seid save.
Das Pferd ist dennoch bis zum vollständigen Bezahlen nicht euer Eigentum, ihr seid lediglich im Besitz.
Die Dohnachrichten per Screenshot sichern, ggf. ausdrucken (willkommen in der Digitalisierung...) und zur Polizei bringen, Anzeige erstatten wegen der Entwedung des Pferdes.
Unterlagen die ihr habt (KV, Screenshots, etc.) bitte an euren Anwalt.
hallo elke,
mit so einem problem wendet man sich nicht an laien im internet, sondern an die polizei.
Nicht ganz, die Entwendung des Pferdes, wie vom FS benannt, fällt hier nicht unbedingt nur ins Zivilrecht, je nach örtlicher Gegebenheit, es kann ua Hausfriedensbruch und sogar Diebstahl sein, je nach Auslegung, in jedem Fall ist jedoch die Drohung und die Erpressung um Nackbilder strafrechtlich relevant.
nö.
das mit den nacktbildern ist strafrechtlich relevant.
vermutlich werden sie einem raten, zum anwalt zu gehen und klage einzureichen. ausserdem nehmen sie wegen dem sexuellen ding auch eine anzeige entgegen.
Die sagt einem dann, dass es sich um einen zivilrechtlichen Streit handelt und sie dafür nicht zuständig ist.