Pferd?

12 Antworten

Sieh zu, dass du deine Schulden bezahlst, dann kannst du dein Pferd einpacken u. gehen. Solange du ihr was schuldig bist - schriftlich vereinbart oder nicht - kann sie das Pferd zurück behalten. Die Polizei macht hier nichts, es liegt ja auch keine Ordnungswidrigkeit oder gar Straftat deiner "Freundin" vor.

Vllt lässt sie sich ja auf Ratenzahlung ein, ansonsten musst du eben zusehen, wie du die Summe aufbringen kannst.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Pferdewirtschaftsmeisterin

sie darf das pferd einbehalten, wenn du schulden bei ihr hast.

der kaufvertrag ist relativ egal. wichtig ist die eigentumsurkunde.

und die ist NICHT identisch mit dem pass.

der pass muss IMMER beim pferd sein. ist vorschrift. ist sowas wie der personalausweis, bzw. die ID.

ach so - verkaufen dürfte sie das pferd sowieso nicht. und kann es auch ohne eigentumsurkunde nicht verkaufen.

ps - der name auguri passt irgendwie zu der situtaion. unfreiwillig komisch, aber isso.

auguri... fieeeep.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Sachgerechter Umgang ist aktiver Tierschutz!
Baroque  09.08.2022, 02:00

Die E-Urkunde ist im Aussterben begriffen. Immer weniger Landesverbände stellen noch eine aus. Jüngere Pferde haben überwiegend keine mehr.

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StRiW  09.08.2022, 09:23
@Baroque

Da in diversen Gerichtsurteilen , festgestellt wurde: Die Urkunde gehört dem Eigentümer des Pferdes, jedoch beweist sie nie das Eigentumsverhältnis.

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Baroque  09.08.2022, 11:05
@StRiW

Fand ich eh einen Schmarrn, dass man sich auf dem Ding selbst eingetragen hat. Wenn es wirklich ein Dokument ist, beschreibt man das nicht nach Lust und Laune selbst.

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StRiW  09.08.2022, 11:10
@Baroque

Besonders cool fand ich immer so Ansätze, man klaut die ganzen Urkunde und ist dann Eigentümer der Pferde!

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Also, wenn ich das richtig verstehe hast du irgendwas nicht bezahlt. Daher ist es das gute Recht deiner Freundin, dein Pferd als Pfand einzubehalten, bis alle Schulden bezahlt sind, völlig egal, ob du im KV drin stehst. Den hast du ja sowieso mit dem Verkäufer des Pferdes gemacht und nicht mit deiner Freundin. Was du mit ihr gemacht haben solltest, und zwar schriftlich, ist ein sogenannter Einstellervertrag, der genau festhält, was im Falle einer ausbleibenden Zahlung passiert. Das sind zwei verschiedene Verträge. Habt ihr einen solchen Vertrag lediglich mündlich geschlossen, hast du wohl gelitten. Dir bleibt nichts anderes übrig als zu bezahlen, was an Schulden offen ist, auch wenn du das Pferd gekauft und seine Papiere hast. Du kannst ja auch nicht einfach ein Auto kaufen, es zum TÜV bringen, den nicht bezahlen und dann behaupten, dass du im Recht bist, weil du das Auto gekauft hast. Der TÜV ist in dem Falle deine Freundin, die eine Dienstleistung erbringt und entsprechende Bezahlung erwartet. Keine Bezahlung = keine Dienstleistung. So einfach ist das.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Eigenes Pferd

Ach, da ist ja die Vorgeschichte dazu.

Wenn es dazu keinen Vertrag gibt, der euer Einstellverhältnis regelt, dann steht Wort gegen Wort.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Langjährige Pferdehaltung, Huforthopädin

Da Pfand üblich ist, sie.

Vertrag ist Vertrag.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Ausbildung Pferdewirt, ganzheitlicher Pferdetherapeut