Fohlen geburt wann informieren?
Hallo, ich habe vor einem Jahr ein Pferd gekauft bei dem laut Besitzerin nicht sicher war ob es trächtig sei beim Kauf. Sie sagte wenn es ein Fohlen bekommen sollte würde sie es nehmen. Dem stimmte ich zu. Vor 6 Wochen kam dann wirklich ein Fohlen womit keiner mehr gerechnet hat da man es ihr nicht angesehen hat. Ich habe der Dame dies jedoch 6 Wochen nach der Geburt mitgeteilt da ich viel unterwegs war und das Fohlen ja sowieso noch nicht abgesetzt werden kann so früh. Wir haben auch kein Kaufvertrag für das Fohlen gehabt. Als ich ihr Bescheid gegeben habe wollte sie es sofort haben und ich habe aus Kulanz meine Mutterstute mitgegeben. Jedoch noch immer ohne Vertrag. Auf einmal sagte sie ich habe ihr das Fohlen 6 Wochen unterschlagen und sie würde mich Anzeigen. Dazu kam noch dass sie sagte sie behält die Mutterstute ein. Ist sie im Recht ? Wir haben ja noch nichts festes abgeschlossen wann das Fohlen an sie geht sondern nur dass sie haben kann falls eins geboren wird.
5 Antworten
Es ist bei Gericht wie auf hoher See, wir sind mit Gott ( sofern man an ihn glaubt) alleine.
Im Zweifelsfall muss jeder Beweisen was möglich ist.
Für dich bedeutet es den Anspruch auf die Mutterstute.
da ich viel unterwegs war und das Fohlen ja sowieso noch nicht abgesetzt werden kann
Ich kann da kein Problem erkennen aber wie gesagt
bei Gericht wie auf hoher See, wir sind alleine.
ja.
scheisse passiert.
schnapp dir den anhänger und hol stute und fohlen zu dir.
sie hat nämlich erst ein anrecht auf das fohlen, wenn es abgesetzt ist.
allerdings hättest du auf kosten der voreigentümerin der stute eine trächtigkeitsuntersuchung machen lassen müssen. du hast grob fahrlässig gehandelt, indem du das unterlassen hast.
ach so... es braucht keinen vertrag für das fohlen. das fohlen gehört dem züchter. züchter ist die person, die eigentümer der stute zum zeitpunkt der bedeckung war.
tja... und genau wegen solchem kindergarten würde ich grundsätzlich als laie ein pferd ausschliesslich beim händler kaufen. denn diese art von ärger kann man sich halt auf diese weise sparen - scheissegal, dass man dafür vielleicht ein paar hunderter extra auf den tisch gelegt hat, die der händler an dem pferd natürlich verdient haben musste.
Irre Ideen.
Das mit der Fohlenrücknahme bezieht sich natürlich (!) auf das abgesetzte Fohlen im Herbst ... und über dessen Unterhalt bis dahin wäre auch noch zu "streiten".
Wie bist Du denn auf die Idee gekommen, der Vorbesitzerin Stute + Fohlen mitzugeben ... finde ich extrem seltsam.
Ich würde mal ganz zackig eine Rechtsberatung in Anspruch nehmen!
Das ein Fohlen kommt oder da ist meldet man sofort!
Ob man das Fohlen unterschlagen hat oder eben nicht, ist abhängig wie man den mündliche Vertrag ausgelegt hat! (Viel Spaß vor Gericht)
Nutzungsart des Fohlens! Einige Ferienbetriebe nutzen Fohlen halt auch als Kinder Magnet!
Sie muss ja die Stute einbehalten für die Monate bis zum Absetzen, jetzt wird es sogar noch richtig lustig, wer übernimmt welche Kosten für die Zeit? Sie kann ja alle Kosten der Stute an euch weiterreichen!
Je nach Wert des Tieres, kann sie natürlich auch das Pferd einbehalten, bis die Schulden beglichen wurden!
Die Absprache war nur dass die Stute eventuell trächtig sein könnte. Sie sagte sie würde es nehmen wenn ich kein Fohlen möchte und es so kommen sollte. Ich habe zugestimmt da ich ja gar keins haben wollte in Zukunft. Es wurde aber nie weiteres schriftlich festgehalten.
womit keiner mehr gerechnet hat da man es ihr nicht angesehen hat.
...und du hattest EIN JAHR LANG keinen fähigen Tierarzt im Stall!?!
Anzeigen kann jeder jeden und jederzeit wegen allem. Nur wer mir was durch kommt ist die Frage.
Ich hoffe, du hast wenigstens Papiere und einen Kaufvertrag für die Stute
Im Pass sollte sie aber als Besitzerin eingetragen sein - sofern sie den Pass korrekt hat updaten lassen. Damit "hat" sie die Papiere auch wenn sie diese nicht in der Hand hält.
Weil der Pass des Pferdes immer beim Pferd sein muss/Halter des Pferdes Stalleigentümer!
Nur das der Eintrag im Pass keine rechtlichen Beweiskraft hat, ähnlich wie der Fahrzeugschein/Brief kein Eigentumsnachweis ist!
Aber es ist mehr als der Affenpups den sie jetzt in der Hand hat um irgendwas belegen zu können.
Das ist das Problem, der Pass ist nur ein Affenpups wenn es vor Gericht geht!
Vor Gericht gilt, wer ist Glaubwürdiger, da ist der Pass nichts wert!
Der Dreh und Angelpunkt wird hier sein, was genau wer Aussagt!
Wenn der Pass noch bei der Fragestellerin ist, hat sie auch hier einen Rechtsverstoß begangen!