Pferdeanhänger ziehen mit Führerschein Klasse B?

9 Antworten

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ist relativ einfach,B geht bis 3,5 ton und zwar beide zulässigen gesamtgewichte auto plus anhänger zusammen darf die 3,5 ton nicht überschreiten dann kannst mit fahren.den 750kg hänger kannst in dem fall vergessen denn da wirst kaum einen finden der für ein pferd geeignet ist noch dazu ein auto das tatsächlich 750kg ungebremst ziehn darf.was geht steht in den papieren vom zugfahrzeug

B/E Du kannst bis zulässiges Gesamtgewicht 3 500kg des Zugfahrzeuges, 750 Kilo Anhänger fahren! Jedoch auch jeden Anhänger der mit zulässiges Gesamtgewicht und (zulässiges Gesamtgewicht Zugfahrzeug Auto) unter 3 500 Kilo zulässiges Gesamtgewicht des Zuges (Auto + Anhänger)

Du solltest bei der Wahl der Fahrzeuge bei so engen Kisten zusätzlich, genau in die Fahrzeugbriefe / Scheine beider Fahrzeuge schauen welche genauen Massen da drin verzeichnet wurden.

Gerade bei älteren Anhängern, wurden mal eben eine Sattelkammer angebaut, diese reicht oft aus, das die Anhänger zu schwer werden im Regelbetrieb.

Beim PKW bitte auch genau bei dem Model nachsehen, wie schwer ist wirklich ist, je nach Ausstattung unterscheiden sich die zulässigen Gewischte um 300 bis 500 Kilo.

Je nach Topographie des Einsatzgebietes des Zuges, ist auch die technische Zuverlässigkeit ein nicht unerhebliches Problem. So ist im Münsterland ein Anhängerbetrieb einfacher zu haben, wie in der Eifel oder im Sauerland. So eine Kupplung oder gar ein Automatikgetriebe geht da schon mal drauf. Da wird ein mal eben zur Halle fahren richtig teurer, weil der Neuwagen nach 10 000 keine Kupplung mehr hat.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Ausbildung Pferdewirt, ganzheitlicher Pferdetherapeut

Faszinierend, welche abenteuerlichen Theorien wieder in den Raum geworfen werden, statt einfach einen Blick in die Fahrerlaubnisverordnung zu werden.

§6 FeV:

(1) Die Fahrerlaubnis wird in folgenden Klassen erteilt:
Klasse B:
Kraftfahrzeuge – ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A – mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3 500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse, sofern 3 500 kg zulässige Gesamtmasse der Kombination nicht überschritten wird).

Wenn du beispielsweise einen Golf mit 1800kg zulässigem Gesamtgewicht hast, darf dein Anhänger ein zulässiges Gesamtgewicht von 1700kg haben, ohne dass du dafür Klasse BE bräuchtest.

ChrisIsCrazy 
Fragesteller
 30.07.2021, 07:47

Aber die Anhängelast (zzgl. ggf. Stützlast) ist ebenfalls zu berücksichtigen und die ist beim Golf wahrscheinlich nicht bei 1,7tonnen. Aber grundsätzlich nicht verkehrt was du schreibst

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migebuff  30.07.2021, 12:04
@ChrisIsCrazy

Auch wenn dein Golf keine 1,7 Tonnen ziehen darf, kannst du trotzdem einen Anhänger mit 1,7 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht fahren, du darfst ihn dann eben nicht voll beladen.

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ChrisIsCrazy 
Fragesteller
 30.07.2021, 13:55
@migebuff

Das ist falsch oder kannst du mir das belegen? Zulässige Anhängelast ist gleich zulässiges Gesamtgewicht des Anhängers

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migebuff  30.07.2021, 15:47
@ChrisIsCrazy

Der Beleg für meine Aussage steht bereits in meiner Antwort. Wenn du dir anmaßt, das als falsch zu deklarieren, dann markiere in obigem Zitat der Rechtsgrundlage die Worte "zulässige Anhängelast".

Sofern du dazu aus irgendeinem Grund nicht in der Lage sein solltest, bleibt es wohl dabei, dass die Festlegung des Gesetzgebers nach wie vor Bestand hat.

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Beim Führerschein ist nicht die tatsächliche Masse, sondern die zulässige Höchstmasse laut Papieren maßgeblich. Welche zulässige Höchstmasse hat denn der Anhänger? Das tatsächliche Gewicht spielt da keine Rolle.

ChrisIsCrazy 
Fragesteller
 30.07.2021, 06:37

Noch nicht vorhanden, rein hypothetisch.

Anhänger wäre ja bspw. möglich bis ca.1,5t. zul. Gesamtmasse wenn das Auto bis 1,9t zul. Gesamtmasse darf .

Ob das so gut ist steht auf einem anderem Blatt, mir ging's hauptsächlich erstmal darum ob es geht. :)

Danke für deinen Kommentar.

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Hamburger02  30.07.2021, 09:17
@ChrisIsCrazy

Soweit ich weiß, haben die meisten Pferdeanhänger eine zulässige Gesamtmasse von mindestens 2,4 t. Autos mit einem Leergewicht von 1,4 t haben meistens eine zulässige Gesamtmasse von mindestens 1,8 t. Das wären dann insgesamt schon 4,2 t zulässige Gesamtmasse für das Gespann und das geht mit dem B nicht mehr.

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Selbst wenn es rechnerisch ggf erlaubt ist, nimm die 500€ in die Hand für den BE. Dann lernst du zumindest die Grundsachen im Hänger fahren und vernünftig rückwärts fahren. Das allein berechtigt noch nicht, ein Pferd zu ziehen, ganz viele können das nämlich nicht. Das muss man nochmal extra lernen, gibt nur keine Fahrlehrer dazu - außer, du hast einen echt guten!

Ich würde mich niemals trauen, ohne BE mit Pferd loszufahren. (jaaaa, in den steinalten Führerscheinen ist das noch drin, meine Mutter würde ich trotzdem nicht fahren lassen... Mein Vater Fährt top hänger, nur leider nicht fein genug für ein Pferd hintendrin....)

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Langjährige Pferdehaltung, Huforthopädin
Shiraunddati  29.07.2021, 23:51

Kostet das wenn man erst den B macht und dsnn dann BE auch 500€ mehr oder muss man alles nochmal machen? Weil ich kann mich wenn ich 17 bin auch anmelden zur Fahrschule. Ich habe aber Angst direkt mit Hänger zu fahren. Wirklich.

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Punkgirl512  29.07.2021, 23:57
@Shiraunddati

Puh, gute Frage. Ich hab den BE ca 3 Monate später gemacht. Aber vorher direkt mit angemeldet. Sonst hast du halt nochmal die anmelde Gebühren usw. 500€ ist auch nur ein Richtwert, meiner war teurer, andere kommen damit hin.

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Shiraunddati  30.07.2021, 07:55
@Punkgirl512

Aber Be ist doch nur mit dem Hänger fahren die Regeln bleiben doch gleich oder nicht?

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ChrisIsCrazy 
Fragesteller
 30.07.2021, 06:40

Hey, danke für deinen Kommentar. Es ging mir nur darum ob es überhaupt möglich wäre. Ich bin ganz bei dir, das gerade praktische Stunden wirklich sinnvoll sind bevor man Lebewesen von A nach B transportiert.

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