Obdachloser wird nicht kontrolliert, was tun?

Matze19850706  16.02.2025, 20:21

Welcher Nachteil entsteht dir denn?

DerAlman0 
Beitragsersteller
 16.02.2025, 20:22

Das war nicht mein Punkt. Es geht ums Prinzip, Gesetze gelten für jeden

11 Antworten

Das Personal hat auch nicht immer Lust, die Bundespolizei zu verständigen und dem Zug dadurch Verspätung aufzuerlegen, wenn der Obdachlose keinen gültigen Ausweis mit Anschrift vorzeigen kann.

Am Ende werden Fahrgeldforderungen (60 EUR) wahrscheinlich ohnehin nicht bezahlt, Inkasso-Unternehmen kümmern sich um solche Leute auch nicht und Haftstrafen sorgen eher für Freude beim Obdachlosen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
Nun zu meiner Frage: darf ich das Aufzeichnen und an die entsprechenden Unternehmen weiterleiten?

Wenn du alle Gesichter etc. bei der Aufnahme bzw. unmittelbar nach dem abspeichern unkenntlich machst, sollte das ohne Probleme sein.

Ihre Mitarbeiter machen schließlich ihren Job nicht richtig und behandeln nicht jeden Fahrgast gleich
  • Es ist nicht deren Job jeden Fahrgast gleich zu behandeln.
  • Es ist nicht deren Pflicht jeden Fahrgast gleich zu behandeln.
  • Du hast keinen Rechtsanspruch darauf, das jeder Fahrgast gleich behandelt wird
Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Erfahrung, Multidisziplinärer Erwerb juristischen Wissens

DerAlman0 
Beitragsersteller
 06.04.2025, 21:34
Es ist nicht deren Job jeden Fahrgast gleich zu behandeln.

Das entscheidet das entsprechende Unternehmen und nicht du! Es könnte ihnen vielleicht auch egal sein, aber sie sollten zumindest davon erfahren

Hugin88  06.04.2025, 22:34
@DerAlman0
Das entscheidet das entsprechende Unternehmen

Nö, das haben Gesetzgeber und die Justiz schon entschieden.

Gesetze gelten für jeden.. ja richtig!

Es gibt aber kein Gesetz, welches der Busgesellschaft verbietet einen Mittellosen kostenlos mitfahren zu lassen!

Außerdem dürfte der Bußgesellschaft klar sein, das sie nur Aufwand hat! Der Typ hat kein Geld für das erhöhte Beförderungsentgelt! Die Strafanzeige bringt bei dem auch nichts, für die Geldstrafe hat er nichts und auf den Knast freut der sich, warmes Bett, regelmäßig Essen, medizinische Versorgung und saubere Klamotten! Da ist es für alle Beteiligten besser sich auf die zahlende Kundschaft zu konzentrieren!

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
Es geht ums Prinzip, Gesetze gelten für jeden

Vielleicht macht der Kontrolleur einfach von seinem Recht der Kulanz Gebrauch. Es ist die Entscheidung des Kontrolleurs, nicht deine.


DerAlman0 
Beitragsersteller
 16.02.2025, 20:36

Auch Kulanz hat seine Grenzen. 1-3 mal wäre das in Ordnung aber wenn das mittlerweile schon seit einem Jahr so geht, ist das ein unfairer Vorteil und eine fehlerhafte Arbeit

Der Kontrolleur wird ja nicht fürs nichtstun bezahlt

Matze19850706  16.02.2025, 20:42
@DerAlman0

Der Mann ist - laut deiner Aussage - obdachlos. Da schlägt dein Gerechtigkeitssinn aber nicht an?

DerAlman0 
Beitragsersteller
 16.02.2025, 20:43
@Matze19850706

Jeder Bürger in Deutschland hat das Recht Sozialhilfe zu beantragen - da ist nix unfair

Matze19850706  16.02.2025, 20:48
@DerAlman0

Dafür braucht man einen Ausweis, eine Adresse, ein Konto - das haben Obdachlose oft nicht. Aber du darfst natürlich deinen Kampf fortführen und die Kontrolleure anschwärzen. Ich würde dann aber nicht davon ausgehen, das deine Fahrscheinkontrollen weniger werden. Rein vom Karma her.

Du solltest dir mal vor Augen führen, dass die Kontrolleure für das Unternehmen das Hausrecht innehaben.

Hausrecht bedeutet auch, dass der Obdachlose eben nicht kontrolliert werden muss.

Da er eh kein Geld hat, um das erhöhte Beförderungsentgeld usw. bezahlen zu können, würde man schlechtem Geld nur gutes hinterherwerfen. Und das rechnet sich auf Dauer nicht.