Notfallsanitäter Ausbildung nach Pflegehelfer Ausbildung?

sunnywobgirl  09.12.2021, 17:26

wieso genau erfüllst du die Vorraussetzungen nicht?

andi00709 
Fragesteller
 09.12.2021, 17:42

Für die Ausbildung als Notfallsanitäter benötigt man einen Realschulabschluss.

sunnywobgirl  09.12.2021, 17:43

und was kannst du vorweisen zur zeit

andi00709 
Fragesteller
 09.12.2021, 17:54

Qualifizierender Mittelschulabschluss

3 Antworten

Von Experte iwaniwanowitsch bestätigt

Nein, mit einer einjährigen Ausbildung in der Pflegehilfe ist es rechtlich nicht möglich, die Ausbildung zum Notfallsanitäter zu absolvieren. Zugangsvoraussetzung für die Ausbildung zum Notfallsanitäter, ist gemäß §8 des Notfallsanitätergesetzes ein mittlerer schulischer Bildungsabschluss (Realschulabschluss) oder ein Hauptschulabschluss mit zusätzlich einer erfolgreich abgeschlossenen Berufsausbildung von mindestens zweijähriger Dauer. Demnach gibt es zwei Möglichkeiten, um die gesetzliche Zugangsvorausetzung zu erfüllen, entweder den Realschulabschluss machen oder nach der Hauptschule eine mindenstens zweijährige Berufsausbildung erfolgreich abschließen.

Das ist aber "nur" die formale Zugangsvoraussetzung, die Praxis zeigt, dass der Großteil der Auszubildenden Notfallsanitäter das Abitur gemacht hat, über die Qualifikation als "Rettungssanitäter*in", die Fahrerlaubnis der Klasse C1 und eine ein- bis zweijährige Berufserfahrung als Rettungssanitäter*in verfügt. Es bewerben sich im Durschnitt zehn Personen auf eine freie Ausbildungsstelle zum Notfallsanitäter und demnach, können sich die Rettungsdienste die Rosinen unter den Bewerbern heraussuchen. Sie sind keinesfalles darauf angewiesen, irgendwelche Bewerber aufzunehmen, nur damit sie am Ende alle Ausbildungsplätze besetzt haben, ganz im Gegenteil, viele die wollen, bekommen eben gerade keinen Ausbildungsplatz. Minderjährige Bewerber und solche ohne Rettungsdiensterfahrung als Rettungssanitäter, haben in der Praxis kaum eine realistische Chance. Das liegt auch daran, dass das Arbeitsumfeld Rettungsdienst nicht mit den gesetzlichen Vorschriften des Jugendarbeitsschutzgesetzes zu vereinbaren ist und weil Fachfremde oftmals eine falsche Vorstellung von der Arbeit im Rettungsdienst haben. Wer bereits als Rettungssanitäter tätig gewesen ist, der weiß hingegen worauf er sich einlässt.

Mfg

St4re  14.03.2023, 02:32

Moin ich wollte auchmal meinen Kommentar dazu abgeben. Ich habe ebenfalls den qualifizierten Hauptschulabschluss + die Pflegefachhelfer Ausbildung. Ich habe mich als Auszubildender zum Notfallsanitäter beworben. Und wurde auch zu der Eignungsfeststellung eingeladen. Diese habe ich bestanden und meine Ausbildung die vollen 3 Jahre absolviert.

Ich muss dazu sagen,dass ich natürlich nach meiner KPH Ausbildung ca. 4 Jahre auch in diesem Beruf tätig war.

Im anschließenden Vorstellungsgespräch nach den Eignungsprüfungen habe ich auch ganz frech gefragt wieso da ja überall zu lesen ist , dass diese Ausbildung NUR mit einer mindestens 2 Jährigen Ausbildung nach der Hauptschule möglich ist.

Die Antwort war tatsächlich überraschend . Ich zitiere :“ In Bundesländern wie Niedersachsen und Hamburg ist dies eine 2Jährige Ausbildung bei der man nach erfolgreichem Abschluss auch seinen Realschulabschluss erwirbt. Wir stellen Sie gerne ein da sie in der Eignung sowie in der Vorstellungsrunde einen bleibenden Eindruck hinterlassen haben. Nur weil Sie in einem anderen Bundesland die Ausbildung absolviert haben in dem diese nur 1 Jahr geht heißt dies nicht, dass Sie völlig aus den Vorgaben fallen.“

Ich wohne in Bayern und habe hier auch die Ausbildung gemacht. Hier geht sie nunmal nur ein Jahr.

Ich kann also abschließend sagen, dass dies nicht unmöglich ist. Mann sollte natürlich gut bis sehr gut seine Ausbildung abgeschlossen haben sowie dann beim Eignungstest vollen Einsatz zeigen. Dann klappt dies auch.

Mit freundlichen Grüßen und alles gute :)

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Nach § 8 steht zu den Voraussetzungen für die Ausbildung:

mittlere Schulabschluss oder eine andere gleichwertige, abgeschlossene Schulbildung oder
eine nach einem Hauptschulabschluss oder einer gleichwertigen Schulbildung erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung von mindestens zweijähriger Dauer

Die Ausbildung zum Pflegehelfer ist keine mindestens zweijährige Berufsausbildung. Nützt dir in dieser Hinsicht also nichts.

Lydia321  20.09.2023, 19:09

Bei uns in Sachsen ist die Krankenpflegehelfer Ausbildung eine anerkannte 2 Jährige Berufsausbildung. Das steht auch so im Internet.

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RedPanther  27.09.2023, 09:25
@Lydia321

Das ist richtig, da diese Qualifikation landesrechtlich geregelt ist und dementsprechend je nach Bundesland unterschiedlich umfangreich ist.

Der Fragesteller erwähnt, dass seine Pflegehelfer-Ausbildung ein Jahr dauern würde.

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Leider sagt mir der Mittelschulabschluss nichts. Wenn das Gleichwertig zum Hauptschulabschluss ist, kannst du mal schauen, dass du eine 2 Jährige Ausbildung zum Pflegehelfer machst, bei dem der realschulabschluss inkludiert ist ( sowas wird an einigen Pflegeschulen angeboten)- damit könntest du dann den Notfallsanitäter machen, wenn du gut abschneidest ( seeehr große Konkurrenz um die Ausbildungsplätze).

Du solltest dich jeweils sehr genau informieren, ob der RS-Abschluss inbegriffen ist oder nicht.