13 Antworten

Zunächst einmal ist die Forderung nicht neu. Mindestens seit 15 Jahren landet das immer mal wieder auf der politischen Tagesordnung. Da es für eine Grundgesetzänderung eine 2/3-Mehrheit braucht, ist es in der Vergangenheit im Wesentlichen an der Ablehnung durch CDU/CSU gescheitert.

Desweiteren ist die Formulierung unglücklich. Sie erweckt den Anschein, als hätte eine unklar definierte Menge an Menschen Sonderrechte. Das ist Quatsch und darum geht es auch nicht. Es geht darum, eine offensichtliche Lücke zu schließen.

Die Forderung lautet, den Absatz 3 von §3 um die Merkmale der sexuellen und geschlechtlichen Identität zu erweitern, nach denen Menschen weder bevorzugt noch benachteiligt werden dürfen. Ich wiederhole ausdrücklich: auch nicht bevorzugt.

Und da auch hier wieder zahlreiche Personen auf den ersten Absatz verweisen, nach dem ohnehin alle Menschen vor dem Gesetz gleich sind: Das ist nicht so absolut zu lesen, wie immer wieder suggeriert wird. Ansonsten könnte man einen Straftäter nicht ins Gefängnis bringen. Schließlich würde ich ihn ja anders behandeln, als alle Menschen, die in Freiheit leben dürfen. Diese Gleichbehandlung ist immer in einer Bezugsgruppe zu sehen. Vielmehr darf ich zwei Straftäter mit denselben Voraussetzungen und derselben Straftat nicht unterschiedlich bestrafen.

Was unterschiedliche Voraussetzungen sind, muss begründet werden. Zum Beispiel könnte das Alter des Straftäters ein Unterscheidungskriterium bzgl. der Einsichtsfähigkeit sein. Ein Kind, ein Jugendlicher und eine erwachsene Person können daher unterschiedlich bestraft werden. Die in Absatz 3 aufgelisteten Merkmale dürfen dagegen im Regelfall nicht als Kriterium herangezogen werden oder müssen sehr, sehr gut begründet werden. Ich kann also nicht so einfach begünden: Frauen reagieren auf eine Bestrafung empfindsamer und einsichtiger, weshalb sie nur halb so lang ins Gefängnis müssen wie Männer.

Ich könnte demnach heute noch die sexuelle Identität als Unterscheidungsmerkmal für ein Gesetz mit einfacher Begründung heranziehen. Die irrige Idee, dass Homosexualität krankhaft sei, war damals bspw. ausreichende Begründung, warum homosexuelle Handlungen strafbar waren. Deshalb halte ich es für richtig, die Lücke (selbst wenn man sich darüber streitet, wie groß oder klein sie ist) endlich zu schließen.


Imperator91  08.06.2025, 19:29
Die Forderung lautet, den Absatz 3 von §3 um die Merkmale der sexuellen und geschlechtlichen Identität zu erweitern,

Allerdings ist dies vollkommen unnötig.

Von Experte Windoofs10 bestätigt

Die Quelle ist in höchstem Maße kritisch zu betrachten.

Aber zur Frage: ja, richtig so. Es zeigt sich leider, dass die Grundrechte, die auch queeren Menschen zustehen, immer wieder mit Füßen getreten werden. Zwar wäre das nur ein symbolischer Akt, aber ein wichtiger symbolischer Akt. Immerhin soll das GG beispielsweise auch Menschen vor rassistischer Diskriminierung schützen, welche leider trotzdem tagtäglich stattfinden.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Teilgebiet meines Studiums

stonedog  08.06.2025, 10:34

"immer wieder mit Füßen getreten werden." Hast du dafür auch Belege?

Windoofs10  08.06.2025, 10:37
@stonedog

Siehe AfD zb?

Die ganzen Angriffe auf CSDs?

Der generelle Druck, der von Rechts ausgeübt wird?

Windoofs10  08.06.2025, 11:23
@stonedog

Ist das gerade dein Ernst? Willst du die ganzen gemeldeten Fälle etwa leugnen?

Es gab mehrere Meldungen, wo CSDs von Rechtsradikalen und Rechtsextremen gestört und teils Verbal und tätlich angegriffen wurden...

Halte Ich für unsinnig, denn sowas führt letztlich nur zum Missbrauch. Jeder der xy erlebt kann sich darauf berufen "Queer" zu sein - was immer das dann auch bedeuten soll. Auch finde ich es falsch das man diese Gruppe hervorhebt. Gibts einen gesonderten Schutz für Sinti und Roma? Die werden seit Jahrhunderten diskriminiert. Aber der weiße Thomas Müller der meint Queer zu sein benötigt besonderen Schutz? Lächerlich.

Theoretisch kann dann jede Gruppe für sich besonderen Schutz verlangen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Bekämpfung von Propaganda und Ideologien

Es wäre die logische Konsequenz Menschen, die im erweiterten Sinne "queer" sind, im Grundgesetz unter besonderen Schutz zu stellen. Da Menschen in Deutschland auf Grund von Geschlecht oder Hautfarbe diskriminiert wurden/werden wurde ein "ausdrücklicher Schutz" im Grundgesetz verankert. "Queere Menschen" werden im erhöten Maße diskriminiert --> Schutz.


annabg777  08.06.2025, 11:32

Unsinn. Das führt nur zu Missbrauch..

Ulisses1und6  08.06.2025, 11:59
@annabg777

In wiefern? Der Staat hat ua. die Aufgabe seine Bürger zu schützen. Durch die Aufnahme im GG wird diese Aufgabe für bestimmte Gruppen hervorgehoben und ein expliziter Schutz wird zum Grundrecht. Menschen die anders sind wie der Durchschnitt/die Masse sind im erhöten Maße Opfer von psychischer und physischer Gewalt. Warum dann nicht ein "besonderer Schutz" und warum sollte das unweigerlich zu Missbrauch führen und was meinst du damit?

annabg777  08.06.2025, 12:04
@Ulisses1und6

Weil sich jeder als Queer bezeichnen kann.

Ich bin zb. schwarz, das sieht man mir an. Gibt es einen speziellen Schutz für schwarze? Ich meine nicht den losen Begriff "Hautfarbe" der erwähnt wird, sondern einen speziellen Schutz für Schwarze? Nope. Gibt es einen speziellen Schutz für Sinti und Roma die wirklich seit Jahrhunderten diskriminert werden. Es gibt keine Gruppe in Europa die so lange durchgehend unterdrückt getötet abgewertet wird.

Ulisses1und6  08.06.2025, 12:20
@annabg777

Ja es gibt einen expliziten Schutz für Sinti und Roma. "Niemand darf aufgrund von Abstammung oder Herkunft oder Hautfarbe diskriminiert werden". Das mit dem ganz exakt speziellen Schutz für jeden ist doch Quatsch. Wenn man eine Kategorie Bilden kann, sparst du dir 200Seiten Text.

Ich verstehe immer noch nicht wie du dir vorstellst, dass das Missbraucht werden kann. Bei Diskriminierung zB aufgrund von Sexualität, muss doch bereits eine Diskriminierung stattgefunden haben und dann behaupte ich plötzlich, dass ich "queer" bin nachdem ich aufgrund dessen diskriminiert wurde, wie soll das gehen? Du sagst ja das der Missbrauch so unweigerlich und einschlägig wäre, dass das jeden Nutzen dieses Gesetzes übersteigen würde so dass der " explizite Schutz" einer Gruppe die ja ganz real in erhöhtem Maße diskriminiert wird, unsinn wäre dadurch.

annabg777  08.06.2025, 12:21
@Ulisses1und6

Also ein spezieller Schutz für Sinti und Roma hältst Du für Quatsch aber ein spezieller Schutz für Queere Menschen macht für dich Sinn.. smh

Ulisses1und6  08.06.2025, 12:23
@annabg777

Sinti und Roma sind schon durch das GG im besonderen Maße geschützt, Queere nicht.

annabg777  08.06.2025, 12:36
@Ulisses1und6

Nein sind sie nicht. Es ist eine allgemeine Formulierung die nicht diese spezielle Gruppe anerkennt. Denn die Diskriminerung der Romas ist seit Jahrhunderten in der Gesellschaft verankert.

annabg777  08.06.2025, 12:36
@Ulisses1und6

Was genau erhoffst Du Dir dadurch.. Wer ist Queer? Jeder der das dann sagt?

Ulisses1und6  08.06.2025, 13:31
@annabg777

Na langfristig gesehen weniger Diskriminierung für "queere Menschen" und bessere rechtliche Handhabe bei Diskriminierung.

"Queer" wäre in diesen angedachten Gesetzentwurf nicht explizit erwähnt sondern "Sexuelle Identität und Geschlechtliche Identität" geschützt. Theoretisch gilt das dann auch für Heterosexuelle.

Vereinfacht ausgedrückt ist jeder "queer", der nicht cis-hetero ist. Wenn du das nur sagst, bist du es nicht, aber natürlich kann das keiner nachprüfen. Aber wie gesagt/gefragt wie soll das missbraucht werden. Angenommen du verklagst den Staat, weil du eine Diskriminierung unterstellst und behauptest auf Grund von Sexualität oder Geschlechtsidentität diskriminiert zu werden, die du nur vorgibst, dann tust du im Grunde sogar noch was Gutes für deine Mitmenschen, denn da geht es ja um Grundsatzurteile.

Nein sind sie nicht. Es ist eine allgemeine Formulierung die nicht diese spezielle Gruppe anerkennt. Denn die Diskriminerung der Romas ist seit Jahrhunderten in der Gesellschaft verankert.

Du kannst doch nicht sagen: Nein, sind sie nicht, wenn sie es sind. Wenn der Schutz nicht ausreicht, ok, dann müsste man da nachbessern und sie wäre dann die erste und einzige ethnische Gruppe, die im Grundgesetz erwähnt wird. Steht da was von Antisemitismus im GG? Soweit ich weiß nicht.

annabg777  08.06.2025, 13:51
@Ulisses1und6

Jap, seltsam nicht wahr, das auch Juden nicht gesondert aufgeführt werden. Wäre ebenso wie im Fall von Romas sehr wichtig.

Vereinfacht ausgedrückt ist jeder "queer", der nicht cis-hetero ist. Wenn du das nur sagst, bist du es nicht, aber natürlich kann das keiner nachprüfen.

Wie genau funktioniert ein Schutz für eine Gruppe, wenn man nicht nachweisen kann das man zu dieser gehört?

Ulisses1und6  08.06.2025, 14:11
@annabg777
Wie genau funktioniert ein Schutz für eine Gruppe, wenn man nicht nachweisen kann das man zu dieser gehört?

Auch der Schutz von "Queeren" wäre ja nur indirekt. "Niemand darf auf Grund von zB Sexualität bevorzugt oder benachteiligt werden oder diskriminiert". Es spielt keine große Rolle wer genau zu dieser Gruppe gehört, denn das gilt ja für alle. Theoretisch müsstest du gar nicht zu der Gruppe gehören um allegemein gegen Diskriminierung wegen zB Sexualität zu klagen. Sexualität ist eine spezifische Eigenschaft, die du nicht ändern kannst. Mal angenommen du gibst das nur vor zu sein, und bist es nicht, welchen Unterschied macht das in der Praxis. Wenn niemand diskriminiert werden darf deswegen und du könntest es sein, dann liegt ja trotzdem Diskriminierung vor, nur du wärst ja nicht direkt betroffen. Wie also könnte man das missbrauchen?

annabg777  08.06.2025, 14:24
@Ulisses1und6

Warum möchte man dann das Queer Rechte im Grundgesetz verankert werden sollen? Als rein symbolischen Akt?

Ulisses1und6  08.06.2025, 14:42
@annabg777

Es ist eher Umgekehrt. Da Sexualität und Identität zur Persönlichkeit/Individualität gehören, stehen und standen sie nie zur Disposition. Lediglich die Vergangenheit und die starke christlich-konservative "Lobby" hat das lange verhindert. Bei den Menschenrechten ist es meines Wissens ähnlich. Dinge die unveränderlich und eindeutig zum Menschen gehören, sind selbstverständlich "Menschenrecht" bzw. sollten dort Erwähnung finden. Auch hier hat das soweit ich weiß noch keinen Einzug genommen.

Natürlich spielt die Anerkennung und die Unterstützung in weiten Teilen der Gesellschaft dabei eine Rolle.

Es gibt Menschenrechte und diese gelten für alle Menschen und sind bereits im Grundgesetz verankert. Ich wüsste nicht, was ein "queeres Recht" sein soll.

Abgesehen davon, halte ich die Formulierung "queere Menschen" für äußerst unangemessen in Bezug auf Menschen, die nicht "cis-geschlechtlich" oder nicht heterosexuell sind.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich bin homo[a]sexuell [nicht "queer"]