Nach abgelehnten Urlaub vor der mündlichen Abschlussprüfung krank machen?

6 Antworten

Handelt es sich bei den 4 Tagen um 2 Tage Resturlaub aus dem vorigen Jahr und 2 Tage neuen Urlaub fuer 2025? Wenn das Ausbildungsverhaeltnis vor dem 31. Januar endet, hast du fuer dieses Jahr ueberhaupt keinen Urlaubsanspruch.

Allerdings darf der Arbeitgeber bereits genehmigten Urlaub nicht zuruecknehmen (ausser in Sonderfaellen, die hier aber vernachlaessigt werden koennen). Er braucht dir aber fuer die zu viel gewaehrten Tage kein Urlaubsentgelt zu zahlen.

Eine Krankmeldung koennte er anzweifeln und in der geschilderten Situation auch vom Arbeitsgericht recht bekommen. Auch dann wirst du fuer die 2 Tage kein Geld bekommen, wenn du nicht nachweisen kannst, dass du tatsaechlich arbeitsunfaehig warst. Es kaeme dann ggf. auch noch eine strafrechtliche Komponente hinzu (Betrug). Lass es besser sein!

Ich wuerde einfach auf den genehmigten Urlaub bestehen, ihn auch antreten und in Kauf nehmen, fuer 2 Tage davon kein Geld zu bekommen. Was will der Arbeitgeber dann auch sonst noch machen? Einen Schaden wird er ja kaum nachweisen und somit auch keinen Schadensersatz verlangen koennen.

Nichtmal einen Monat im Betrieb und bucht 4 Tage Urlaub, wie bitte geht das denn.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

ArminZeyed 
Beitragsersteller
 23.01.2025, 10:25

Nur weil das Jahr 1 Monat alt ist heißt es nicht das ich da erst seit einem Monat bin. Ich bin in der Ausbildung welche ich mit der mündlichen Prüfung nächsten Dienstag beende.

schleudermaxe  23.01.2025, 20:22
@ArminZeyed

Das Urlaubsjahr beginnt am 01.01., kannste vielleicht noch nicht wissen, hast ja noch nicht bestanden.

"Krank machen" kommt niemals gut!
Und vergiss' nicht: Man sieht sich immer zweimal im Leben. Sowas spricht sich in der Branche schnell herum.

Letztendlich brichst Du damit den Ausbildungsvertrag. Einfach zwei Tage krank zu spielen wäre dasselbe, als wenn Dein Arbeitgeber/Ausbilder einfach beschließt, Dich für zwei Tage Arbeit nicht zu bezahlen.

Heute wurde mir mitgeteilt, dass der Urlaub storniert wurde, da ich ja nicht bleibe.

Bereits genehmigter Urlaub kann nicht einfach so zurückgenommen werden.

Mir kann ja eigentlich nicht viel passieren, da bis die einen vielleicht abmahnen oder kündigen bin ich ja längst fertig mit der Prüfung oder?

Naja, er wird berechtigte Zweifel an der AU haben und dich für den Zeitraum nicht bezahlen.


ArminZeyed 
Beitragsersteller
 23.01.2025, 10:16

hast du mir bezüglich erster Aussage vielleicht einen Gesetzestext?

ArminZeyed 
Beitragsersteller
 23.01.2025, 10:24
@SirLucifer97

Okay ja diese Beiträge habe ich auch gesehen. Nur bei mir ist es ja so, dass ich mehr als den zustehenden Urlaub nehmen würde. Den Fall habe ich jetzt noch nicht gesehen

Also krank machen fällt extrem auf. Das kommt auch nicht gut für den künftigen Arbeitgeber.

Ich würd einfach einen Kompromiss machen -> geh einfach früher. Das du dich auf die Prüfung vorbereiten willst versteht - normalerweise - jeder.