Muss man in der Einbahnstraße blinken?

4 Antworten

 breite Einbahnstraße

Kommt draufan, wie breit. Wenn zwei mehrspurige Fahrzeuge nebeneinander fahren können, handelt es sich um zwei Fahrstreifen*. Dann würde ein Fahrstreifenwechsel vorliegen, bei dem zu blinken ist. Ist sie nicht breit genug für zwei mehrspurige Fahrzeuge, gibt es nur einen Fahrstreifen. Man orientiert sich dann im selben Fahrstreifen weiter nach links und muss dabei nicht blinken.

Unabhängig davon gilt aber natürlich auf jeden Fall § 9 Abs. 1 Satz 1 StVO:

Wer abbiegen will, muss dies rechtzeitig und deutlich ankündigen; dabei sind die Fahrtrichtungsanzeiger zu benutzen.

Das Einordnen nach links gehört zur Vorbereitung des Abbiegevorgangs und weil dieser rechtzeitig anzukündigen ist, muss man bereits beim Einordnen blinken.

Eine Ausnahme dieser Regeln für Einbahnstraßen existiert nicht.

Fazit: Ja, man muss blinken.

* § 7 Abs. 1 Satz 2 StVO:

Fahrstreifen ist der Teil einer Fahrbahn, den ein mehrspuriges Fahrzeug zum ungehinderten Fahren im Verlauf der Fahrbahn benötigt.

natürlich

bei jedem Spurwechsel ist zu blinken

Ja klar, dies und viele andere Sachen lernst Du aber später in der Fahrschule.