Muss man eidesstattliche Erklärung abgeben, wenn man ein Paket nicht erhalten hat?
Habe ein Paket nicht erhalten (Wert 95 Euro). In der Sendungsverfolgung steht das es an mich zugestellt worden ist, jedoch war ich an dem Tage überhaupt nicht zu Hause und habe auch keine Karte im Briefkasten. In der Sendungsverfolgung von GLS ist eine mir unbekannte Unterschrift.
Daher habe ich dies dem Verkäufer mitgeteilt und den Vertrag widerrufen.
Jetzt will dieser, dass ich eine eidesstattliche Erklärung unterschreibe, dass ich das Paket nicht erhalten habe. Ich kenne mich mit sowas nicht aus, muss man das unterzeichnen, wenn man sein Geld zurückwill?
8 Antworten
Gegenüber dem Verkäufer kann man keine rechtswirksame eidesstattliche Erklärung abgeben - das kann man nur gegenüber öffentlichen Dienststellen/Gerichten, die dazu befugt sind diese entgegenzunehmen.
Das hat keinen höheren Stellenwert als jede andere Behauptung, daß man die Ware nicht erhalten hat - wenn sie falsch wäre, ergäbe sich auch keine negative Rechtsfolge, wie bei einer echten eidesstattlichen Erklärung.
Nicht zwingend, aber wenn der Verkäufer es verlangt solltest du dem nachkommen. Der Verkäufer möchte damit sicherstellen, dass du ihn nicht betrügst und kann mit dieser Erklärung dann rechtliche Schritte einleiten, falls sich heruasstellen sollte, dass du die Ware doch erhalten hast.
Da offenbar eine Übergabeunterschrift vorliegt wird hier zunächst der entsprechende Bote verdächtigt und entsprechend rechtlich zur Verantwortung gezogen.
Die Erklärung ist adressiert an den Kurierdienst GLS
Wenn Du das Paket tatsächlich nicht erhalten hast, kannst Du doch mit gutem Gewissen diese eidestattliche Versicherung abgeben.
Ich denke,. das ist aber tatsächlich ein Problem von GLS, sowas kam bei mir auch schon mal vor.
Einmal sah ich das Lieferfahrzeug vor unserer Tür halten, der Fahrer ging in Laderaum, scannte etwas, und wollte wieder wegfahren. Als ich ihn aufhielt und fragte, ob er denn nichts für mich habe, hatte er doch was und gab mir das Paket. Auf die Frage, wo ich unterschreiben solle, antwortete er "brauchen Sie nicht"
Ich kenne mich mit sowas nicht aus, muss man das unterzeichnen wenn man sein Geld zurück will?
Nein. Es ist der Verkäufer, der die Nachweispflicht hat, dass Dir das Paket zugestellt wurde. Du musst gar nicht beweisen, dass Du das Paket nicht bekommen hast.
Alex
Wenn der Verkäufer das von dir verlangt, mußt du diese Erklärung abgeben. Worin liegt das Problem?
Was ich nicht verstehe: Warum hast du den Vetrag widerrufen? Du wolltest den Artikel doch haben. Warum läßt du ihn dir nicht nochmal zuschicken?
Diese Art der Erklärung nutzt gar nichts, weil eine solche eidesstattliche Erklärung gegenüber dem Verkäufer wirkungslos ist - sie kann nur gegenüber Empfangsberechtigten (z. B. Behörden/Gerichte, GV etc.) rechtswirksam und mit entsprechender Rechtsfolge, bei falscher Erklärung, abgegeben werden.
Was der Verkäufer verlangt, hat nicht mehr Bedeutung, als jede andere Behauptung, daß man die Ware nicht erhalten hat...