muss ich nun eine vertragsstrafe zahlen, ich habe noch nichtmal ne woche gearbeitet und beschlossen zu kündigen aus gründen die ich nicht nennen möchte?

4 Antworten

Dir ist anscheinend nicht zu helfen. Hier haben Dir mehrere Leute klar gesagt, dass du nicht einfach nicht kommen darfst, sondern dass du dich krankschreiben lassen sollst, weil du sonst noch mehr Probleme bekommen wirst. Auch im Krankheitsfall musst du bestimmte Regelungen einhalten.

Du hast einen Arbeitsvertrag unterschrieben und da steht drin:

-wieviel du im Monat verdienst (da brauchst du keinen Branchendurchschnitt)

- wann das Gehalt für den jeweiligen Monat überwiesen wird

-welche Kündigungsfristen gelten

- was bei Verstößen droht

Geh jetzt zum Arzt und lass dich krankschreiben (vielleicht geht es ja rückwirkend), reich die Krankmeldung direkt beim AG ein

- Reich eine Kündigung zum nächstmöglichen Zeitpunkt ein, also in vierzehn Tagen. Schick sie per Email UND per Post.

Und dann such Dir endlich einen Therapieplatz und vereinbar einen Termin bei einem Psychiater. Du landest noch auf der Straße, wenn Du so weiter machst.

Normalerweise hast du in der Probezeit eine 14-tägige Kündigungsfrist. Wenn du also jetzt kündigst und die Kündigung (unter Zeugen) in den Briefkasten deines Arbeitgebers wirfst, geht sie ihm am 28. Dezember zu. Du kannst also zum 10. Januar kündgen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – langjährige Tätigkeit im Personalbereich
derlebensretter 
Fragesteller
 23.12.2020, 16:27

habe hier keine zeugen verfügbar

aber ich kann ja fotos machen und den brief beschriften..

also wenn zum 10. januar gwkündigt ist

könnte die vertragsstrafe nixht hoch werden wenn ixh weiter nicht hingwhe oder

und mir max. für sogesehen zwei woxhwn was in rechnung gestellte werden verstwhe ixh das richtig

und es muss auch nichts passieren oder

vlt dann nochmal meinen chef anrufen und sagen dass es mir leidtut und ich kündigen muss weil ixh gemerkt habe dass es absolut nixht geht und entscgieden habe?

und dass sie dann schnell jemand nehmen können für den es besser geht

und ich deswegen schnell platz gemachr habe und es nicht böse meine?

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Stellwerk  23.12.2020, 16:39
@derlebensretter

Diese emotionale Geschichtenerzähler sind der Firma völlig egal, denen ist wichtig, dass die Formalitäten richtig laufen. Sie müssen schließlich die Stelle nachbesetzen, neue Bewerber zum Gespräch einladen, Dich von den Sozialversicherungen abmelden etc. Je früher du Klarheit auch formell schaffst, desto besser für sie (und Dich).

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derlebensretter 
Fragesteller
 23.12.2020, 16:43
@Stellwerk

also als erstes das mit der kündigung jetzt erledigen? schriftlich und per post und mail..

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Altersweise  23.12.2020, 16:49
@derlebensretter

Schritlich, eigenhändig unterschrieben und am besten in den Briefkasten werfen oder als Einwurfeinschreiben schicken. Das kannst du auch morgen früh noch in der Postagentur machen.

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derlebensretter 
Fragesteller
 23.12.2020, 16:49
@Altersweise

und dann pqssiert mir

wenndann nicht viel oder

igh bin dq ja noch kaum und habe auch praktisch noch kein geld verdient und bin in der probezeit

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Eine Vertragsstrafe muss Du nur zahlen, wenn eine solche auch schriftlich vereinbart ist.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
derlebensretter 
Fragesteller
 23.12.2020, 16:29

das steht im vertrag mit der höhe des bruttogehalts undso

aver da steht kein betrag drinne

nur höhe eines durchscgnittlichwn bruttogehalrs

aber ixh habe da noch nixhts verdient

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Kündigung per Einwurfeinschreiben. Kündigungsfrist beträgt in der Probezeit normalerweise 14 Tage. In dieser Zeit musst du deinen vertraglichen Verpflichtungen nachkommen. Also arbeiten. Oder eine AU vorlegen. Letztere spätestens am 3. Arbeitstag. Der 24.12. ist ein Arbeitstag. Wenn du möchtest, dass sie morgen vorliegt, dann musst du sie morgen persönlich abgeben (oder jemanden bitten, das für dich zu tun) und den Eingang bestätigen lassen. Sonst gilt sie erst am 3. Werktag als zugestellt.

Du hast die Arbeit gebummelt. Das hat Konsequenzen (Strafe). Zudem hättest du eine Krankschreibung nutzen können, um mit deinem Arzt über eine Bescheinigung zu sprechen. Wenn du eine solche Bescheinigung beim Arbeitsamt vorlegst, bekommst du bei Eigenkündigung keine Sperrfrist. Aber alles zu spät jetzt.

Was in aller Welt ist so furchtbar, dass man keine 4 Wochen arbeiten kann? Ist für mich nicht nachvollziehbar.

SK

derlebensretter 
Fragesteller
 23.12.2020, 18:06

ich werde ja auxh von niemanden verstanden

aber der tod versteht uns alles gleich

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Semikolon235  23.12.2020, 19:57
@derlebensretter

Sry, mit solch unsachlichen Kommentaren kann ich nichts anfangen, ist sicher auch nicht gewünscht. Ich muss aber auch nicht mit den Konsequenzen leben.

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