Muss ich mich da um was kümmern?

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Wenn du die Praxisprüfung bestanden hast, bekommst du einen vorläufigen Führerschein. Dieser ist aus Papier. Ab da darfst du dann ganz normal dein BF17 machen, vorausgesetzt du hast eingetragene Begleitpersonen die auch vom Amt bestätigt sind.

Irgendwann bekommst du dann die Scheckkarte. Also die Plastikkarte mit Bild. Wenn du 18 wirst und am BF17 Programm teilgenommen hast musst du beim Amt nichts machen. Du darfst sobald du 18 wirst alleine Autofahren. Umtragen musst du nichts

erst musst du mal die Prüfung bestehen- wenn bestanden bekommst du den Führerschein vom Prüfer asser es fehlt ein Eintrag dann musst du zur Führerscheinstelle beim Landratsamt

Wenn die Führerscheinstelle im Landratsamt diesen Service anbietet, kannst du ankreuzen dass der Führerschein dir dann zugeschickt wird... kostet nen kleinen Aufpreis.

Wenn die Führerscheinstelle diesen Service nicht anbietet oder du es nicht angegreuzt hast, musst du hingehen und den Führerschein selbst abholen.

Solange du nicht vorhast, direkt ins Ausland zu fahren, hast du damit keine Eile. Die BF17-Bescheinigung ist nach deinem 18. Geburtstag noch 3 Monate lang als Führerscheindokument gültig.