Muss ich diesen Staubsauger zurücknehmen?

HesslerITCon  08.11.2024, 16:37

an einen Privat oder Firmenkunden?

NotMyBae 
Beitragsersteller
 08.11.2024, 16:37

Privatkunden

6 Antworten

Von Experte tinalisatina bestätigt

Du verkaufst als Gewerbetreibender an Verbraucher und stellst ernsthaft solche Fragen...?

Du bist verpflichtet, eine einwandfreie Ware zu liefern. Du musst also entweder irgendwie das fehlende Teil auftreiben oder den Staubsauger zurücknehmen und den vollen Kaufpreis erstatten. Die Kosten für die Ersatzbeschaffung oder Rücknahme fallen vollständig dir zur Last.

Ich gehe grundsätzlich von BRD-Recht aus. Keine Anwendbarkeit auf das Recht anderer (deutschsprachiger) Länder.


NotMyBae 
Beitragsersteller
 08.11.2024, 16:46

Vielen Dank!

Answer1234567  08.11.2024, 16:48
@NotMyBae

Gerne. Und bitte informiere dich etwas eingehender über die für dich relevanten Rechtsvorschriften - sonst fliegst du irgendwann ganz übel auf die Schnauze.

Du bist zur Rücknahme verpflichtet wenn du nicht komplett geliefert hast.

Allerdings ist hier relevant zu wissen wann ihr das aufgefallen ist - innerhalb so ner Woche seit Nutzung kein Thema. Kommt sie jetzt 5 Monate später an kann sie es vergessen. Ja offene Sachmängel dieser Art müssen direkt geprüft werden, das heißt aber rechtlich nicht in demselben Atemzug wenn der Karton geliefert wird sondern "zeitnah wie möglich". Gerade bei Kleinstzubehör kann hier was untergehen.


NotMyBae 
Beitragsersteller
 08.11.2024, 16:43

Vielen lieben Dank!

Da du gewerblich gehandelt hast und nicht nachbessern kannst, bist du zur Rücknahme oder einer einwandfreien Ersatzlieferung verpflichtet


NotMyBae 
Beitragsersteller
 08.11.2024, 16:44

Okay, vielen Dank!

Als gewerblicher Verkäufer bist du verpflichtet, einwandfreie Ware zu liefern. Wenn bei dem Artikel ein Teil fehlt und es auch nicht beschafft werden kann, ist das ein Mangel, den du zu verantworten hast.

Also ja, du musst entweder einwandfreien Ersatz liefern oder den Artikel zurücknehmen und das Geld zurückzahlen.


NotMyBae 
Beitragsersteller
 08.11.2024, 16:44

Okay, danke für die Hilfe!

Also gewerblicher Händler bist du für Vollständigkeit und Funktion verantwortlich. Klar musst du den zurücknehmen.


NotMyBae 
Beitragsersteller
 08.11.2024, 16:44

Vielen Dank für die Antwort!