Muss ich diesen Staubsauger zurücknehmen?
Ich habe gewerblich einen neuen Staubsauger verkauft und die Kundin hatte diesen auch erhalten und genutzt. Sie hat dann eine Reklamation beantragt, da anscheinend ein Teil vom Staubsauger fehlt. Ich habe daraufhin den Händler kontaktiert, der leider das fehlende Teil nicht liefern kann. Bin ich jetzt dazu verpflichtet, den gebrauchten Staubsauger zurückzunehmen oder hätte die Kundin vor Gebrauch alles überprüfen müssen? Wie sollte ich vorgehen?
an einen Privat oder Firmenkunden?
Privatkunden
6 Antworten
Du verkaufst als Gewerbetreibender an Verbraucher und stellst ernsthaft solche Fragen...?
Du bist verpflichtet, eine einwandfreie Ware zu liefern. Du musst also entweder irgendwie das fehlende Teil auftreiben oder den Staubsauger zurücknehmen und den vollen Kaufpreis erstatten. Die Kosten für die Ersatzbeschaffung oder Rücknahme fallen vollständig dir zur Last.
Ich gehe grundsätzlich von BRD-Recht aus. Keine Anwendbarkeit auf das Recht anderer (deutschsprachiger) Länder.
Gerne. Und bitte informiere dich etwas eingehender über die für dich relevanten Rechtsvorschriften - sonst fliegst du irgendwann ganz übel auf die Schnauze.
Du bist zur Rücknahme verpflichtet wenn du nicht komplett geliefert hast.
Allerdings ist hier relevant zu wissen wann ihr das aufgefallen ist - innerhalb so ner Woche seit Nutzung kein Thema. Kommt sie jetzt 5 Monate später an kann sie es vergessen. Ja offene Sachmängel dieser Art müssen direkt geprüft werden, das heißt aber rechtlich nicht in demselben Atemzug wenn der Karton geliefert wird sondern "zeitnah wie möglich". Gerade bei Kleinstzubehör kann hier was untergehen.
Da du gewerblich gehandelt hast und nicht nachbessern kannst, bist du zur Rücknahme oder einer einwandfreien Ersatzlieferung verpflichtet
Als gewerblicher Verkäufer bist du verpflichtet, einwandfreie Ware zu liefern. Wenn bei dem Artikel ein Teil fehlt und es auch nicht beschafft werden kann, ist das ein Mangel, den du zu verantworten hast.
Also ja, du musst entweder einwandfreien Ersatz liefern oder den Artikel zurücknehmen und das Geld zurückzahlen.
Also gewerblicher Händler bist du für Vollständigkeit und Funktion verantwortlich. Klar musst du den zurücknehmen.
Vielen Dank!