Muss ein Arzt jedem Menschen helfen?

Das Ergebnis basiert auf 16 Abstimmungen

Ja 56%
Nein 44%

7 Antworten

Nein
Muss ein Arzt jedem Menschen helfen?

Nein - eine allgemeine Behandlungspflicht existiert nicht, lediglich in Notfällen ist der Arzt (wie jeder andere auch) zur Hilfeleistung verpflichtet.

Auch wenn hier ggf. höhere Anforderungen gestellt werden, umfasst das primär die Maßnahmen der Ersten Hilfe.

LG

Man kann die Frage auf viele verschiedene Weisen lesen, daher versuche ich mal, unterschiedliche Sichtweisen zu beleuchten.

Also: Grundsätzlich verpflichtet sich ein Arzt, Patienten unabhängig von geschlecht, herkunft, Glaube etc zu behandeln. Alle menschen sind völlig gleich für einen Arzt. daher gilt: Ja, er muss jedem helfen und darf nicht nach bestimmten Kriterien aussieben.

Gleichzeitig besteht keine Behandlungspflicht, z.B. für niedergelassene Ärzte. Wer eine eigene Praxis hat, schließt mit den Patienten einen Behandlungsvertrag und den kann man tatsächlich aus welchen Gründen auch immer (Praxis zu voll, z.B.) ablehnen. Also muss ein Arzt NICHT jedem helfen.

Allerdings gilt das nicht in Notfällen. Bei einem Notfall ist jeder Arzt verpflichtet, nach seinen Möglichkeiten JEDEM Patienten zu helfen.

Und dann och die Frage, was für dich "helfen" bedeutet. Ärzte sind ja spezialisiert und behandeln in der regel Krankheiten aus ihrem Spezialgebiet. Somit würde ein Kardiologe nicht sinnvoll jemanden behandeln können, der an einer plötzlichen Sehschwäche leidet, das wäre was für einen Augenarzt und der Kardiologe würde zurecht an diesen verweisen - denn er KANN dem Patienten ja gar nicht wirklich helfen, außer indem er ihn an die richtige Stelle verweist.

Also Fazit: In Notfällen wird jedem geholfen und kein Arzt darf Unterschiede machen bei den Patienten - alle Menschen sind gleich. Dennoch dürfen in nicht-Notfallbehandlungen Ärzte durchaus einen Behandlungsvertrag ablehnen - und wenn sie gar nicht helfen KÖNNEN, mangels Ausbildung, dann ist das eben auch so...

Noch als Abschluss: den hippokratischen Eid, der hier mehrfach zitiert wird, gibt es nicht bzw. nicht mehr. Wenn man heute irgendwas feierlich schwört, dann auf das Genfer Gelöbnis. Aber auch das hat rechtlich keine Relevanz. In Deutschland unterliegen die Ärzte der Ärztlichen Berufsordnung der Ärztekammern, die ihnen (ganz ohne Schwur) vorschreibt, was sie zu tun haben...

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Anästhesist und Notfallmediziner
Von Experte SaniOnTheRoad bestätigt
Nein

Nein, kann ein Arzt auch gar nicht.

Im Notfall hat ein Arzt die gleiche Hilfspflicht, wie jeder andere Bürger auch - an den Arzt werden allerdings hierbei ggf. höhere Anforderungen gestellt.

Aber ich kann z.B. einem Menschen mit Leberversagen nicht helfen, da ich von der Behandlung keine Ahnung habe, das Leberversagen wohl nicht mal zutreffend diagnostizieren kann.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
Ja

Ist ein Arzt verpflichtet zu helfen?

Auch aus § 7 Abs. 2 Satz 2 Muster Berufsordnung Ärzte (MBO-Ä) wird ersichtlich, dass Ärzte in einem Notfall zur Behandlung verpflichtet sind. Der Arzt muss jedoch nur die unaufschiebbaren Maßnahmen ergreifen. Zu einer darüber hinausgehenden medizinischen Versorgung ist er nicht verpflichtet.

https://hausarztlohbruegge.de/ihr-arzt-kann-sie-nicht-behandeln/#:~:text=Auch%20aus%20%C2%A7%207%20Abs,Versorgung%20ist%20er%20nicht%20verpflichtet.

Ja

Ich nehme mal an das ist eine der Gründe:

Ist der Hippokratische Eid
Der sogenannte Eid des Hippokrates ist ein etwa 2.000 Jahre alter Text, benannt nach dem griechischen Arzt Hippokrates von Kos. Seine Autorenschaft ist allerdings nicht eindeutig belegt. Der Eid gilt als erste bindende Formulierung der ärztlichen Ethik.
beamer05  11.04.2024, 19:40
gilt als erste bindende Formulierung der ärztlichen Ethik.

... WENN überhaupt (der Text ist nicht sicher historisch belegt), so kann dieser allenfalls für die Verhältnisse in der Antike als gültig angesehen werden.

Wäre der Text heute "gültig", dürften u.a. Chirurgen nicht Ärzte sein... und Ärzte dürften nur sehr begrenzt ihr Wissen weitergeben etc. pp.

Daher: Kein Arzt mit einigermaßen Verstand wird diesen "Eid" ablegen.

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beamer05  11.04.2024, 19:49
@beamer05

Was allerdings in D (meist) Gegenstand der ärztlichen Berufsordnung ist, ist das "Genfer Gelöbnis" - wurde hier im Thread ja bereits verlinkt.

DAS liest sich in wesentlichen Teilen ganz anders ;-)

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Darkrider280  11.04.2024, 19:50
@Darkrider280

Hmmm. Ich habe selbst Ärzte im privaten Umfeld und von dort habe ich etwas anderes gehört. Daher meine Verwunderung.

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beamer05  11.04.2024, 19:54
@Darkrider280

... und... mal gelesen?

Fändest du gut, wenn wir Ärzte so einen "Eid" ablegen würden?

Wer sollte dann (nicht nur) den Blasenstein operieren??

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Darkrider280  11.04.2024, 19:58
@beamer05

Ja, gelesen. Ich stimme Dir dahingehend zu, dass kein Arzt diesen ablegen sollte aus diversen Gründen. Diese hier zu nennen würde den Rahmen sprengen. Ich hatte es ja schon in einem meiner Kommentare geschrieben, ich habe es verwechselt.

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