Muss die det(A) ungleich 0 sein um das Gauß´sche Eliminationsverfahren anwenden zu dürfen?

2 Antworten

Also meines Wissens nach war es so, dass wenn die Determinante ungleich 0 ist, du auf jeden Fall eine Matrix mit vollem Rang hast. Wenn sie gleich 0 ist, kannst du damit darüber dann keine Aussage machen. Kann dann also beides sein. Ich kann mich aber auch irren.

Wenn du das Verfahren anwendest wirst du eine Nullzeile bekommen.


JoR03 
Beitragsersteller
 30.11.2024, 15:43

Habe in meiner Aufgabe eine Nullzeile, bedeutet das dann das es keine Lösung für diese Aufgabe gibt?

Wechselfreund  30.11.2024, 15:44
@JoR03

Es kann auch unendlich viele Lösungen geben. Was steht rechts?