Muss der Vermieter dafür aufkommen oder gibt es eine simple Lösung?

8 Antworten

Ich denke, die Mischbatterie gehört zum Mietobjekt, damit wäre der Vermieter für einen Ersatz bei Defekt und auch für die Reparatur zuständig.

Es sei denn, im Mietvertrag steht, dass Kleinreparaturen bis zu ...€  vom Mieter zu tragen sind.

Ich hatte früher mal einen Mietvertrag, da waren 70€ die Grenze für Kleinreparaturen...

Frag doch einfach ganz freundlich beim Vermieter an...

wegen dem heiß/kalt würde ich das nicht sagen...sondern vielleicht:" die Armatur ist möglicherweise defekt" und ob dort mal ein Handwerker schauen könnte.

Ist bei vielen Duschen so,habe ich festgestellt

Hast Du ein Auto? Dann hast Du sicher ein Spray, womit man Schlösser gängig macht. Ich mache das immer mit Nähmaschinenöl und es funktioniert wieder ein paar Wochen. Der Vermieter hat damit rein gar nichts zu tun, weil es im Grunde nicht defekt ist, sondern nur schwergängig.

abendleserin 
Fragesteller
 12.09.2016, 18:03

Ich hätte Balistol (Waffenöl) könnte ich den auch nehmen?

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Reanne  12.09.2016, 18:18
@abendleserin

Ja schon, aber Öl wäscht sich durch das warme Wasser immer wieder ab.

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Badewannen-Einlaufarmatur ist das korrekte Wort ;-))

Sollte es Kalk sein beträufele die entsprechenden Stellen mit Essigessenz, vielleicht hast Du Erfolg.

abendleserin 
Fragesteller
 12.09.2016, 18:04

Danke fürs richtige Bezeichnung :)

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Die Spülen-ARMATUR ist, wenn die Spüle nicht Eigentum des Vermieters ist, üblicherweise Sache des Mieters. Wer wenigstens ETWAS mit Werkzeug umgehen kann, und welches hat, der braucht nur zu schauen, was alles am Anschluß an Teilen benötigt wird und besorgt sich das Zeug im nächsten Baumarkt. Wenn die dort GUTE Mitarbeiter haben, kann man sich erklären lassen, was beim Wechseln des Mischers beachtet werden muß.