Muss das 6 monatige PTA Praktikum vergütet werden?
Das ist das Praktikum nach dem ersten Prüfungsabschnitt.
Muss dieses vergütet werden oder können das die Apothekeninhaber frei entscheiden, auch entscheiden wie viel sie bezahlen wollen?
Meiner Meinung nach müssen sie dieses vergüten.
Frage deshalb weil bei mir das Praktikum jetzt vor der Türe steht und ich auf alles achten möchte. Gestern habe ich die Zusage bekommen und nächste Woche bekomme ich den Vertrag.
Muss das alles ja auch noch rechtzeitig, spätestens Anfang August dem Jobcenter melden oder würdet ihr es melden, sobald der Vertrag steht und unterschrieben ist?
1 Antwort
Du kannst dem Jobcenter vorab eine kurze Nachricht schicken und dann den Vertrag einreichen (Kopie), sobald du ihn in Händen hast.
Praktika müssen eigentlich überhaupt nicht vergütet weden. Wenn der Betrieb ein Taschengeld zahlt ist das freiwillig. - Aber in eurem Beruf ist das wohl anders. Auf jeden Fall solltest du über die Höhe der Vergütung (zz. 850 EUR mtl.) mit dem Arbeitgeber sprechen.
Wieso sollte ich mit dem Arbeitgeber darüber sprechen ? Wenn er mehr zahlt sehr gerne, jedoch darf es tarifrechtlich nicht darunter sein.
Sie hat ja gesagt sie macht den Vertrag fertig und ruft mich dann wieder an.
Als Praktikant bzw Auszubildende muss ich nicht in der Gewerkschaft sein. Die Vergütung ist fix und gesetzlich festgelegt. Also mindestens 850Euro brutto für Vollzeit.
Nein, der Tarfivertrag greift nur unter bestimmten Bedingungen und einer ist, dass du in der Gewerkschaft bist.
Wenn du alles so gut weißt, warum fragst du dann hier überhaupt?
Diese muss laut Internet gesetzlich vergütet werden und zwar nach der Ausbildungsvergütung einer Pka vom ersten Lehrjahr.