Bin ich verpflichtet mein Abschlusszeugnis dem Jobcenter vorzulegen?
Ich meine mein Abschlusszeugnis nach der PTA Ausbildung, also nach dem zweiten Prüfungsabschnitt?
5 Antworten
Das kann ich mir nicht vorstellen, daß die das was angeht. Was schreiben die denn, aus welchem Grund die das wollen. Vielleicht kannst du das, was die wissen wollen, auch anders nachweisen.
Nein, natürlich nicht, alles ist freiwillig und nur nötig, wenn die etwas bezahlen sollen. Wird keine Stütze verlangt, muss auch nichts vorgelegt werden.
Mach's doch einfach, wenn dich die Bearbeiter dazu auffordern. Was verlierst du dadurch, außer die Zeit für eine Fragestellung auf GF?
Frage ohne Informationen, in welchem Verhältnis stehst du zum Jobcenter ?
Haben die was Bezahlt, stockst du auf, hast du ein Wisch unterschrieben mit denen ?
Hast du Geldbezogen daher eine Vereinbarung unterschrieben, so ist es deine Pflicht dieses einzureichen, denn du hast schließlich etwas unterschrieben wo du dieses zugestimmt hast.
Wenn sie es verlangen, dann solltest du es vorlegen.
Auch wenn ich dann nichts mehr mit denen zu tun habe? Können ja eigene damit nichts anfangen
Steht nur auf meinem Kooperationsplan, dass ich das Abschlusszeugnis vorlegen soll