Muss ich das beim Jobcenter melden?
Guten Mittag.
Ich habe am Montag ein "Vorstellungsgespräch" für ein Praktikum. Ich bin aber seit 2019 im Krankenstand wegen einer sozialen Phobie. Ich weiß immerhin noch nicht mal, ob ich das Praktikum schaffen werde. Muss ich das trotzdem beim Jobcenter melden?
3 Antworten
Wenn Du seit angeblich 2019 arbeitsunfähig bist, kannst Du nach menschlichem Ermessen keine Leistungen vom Jobcenter beziehen, da dieses nicht zuständig wäre.
Ein Vorstellungsgespärch für ein Praktikum würde ich dem Leistungsträger nicht unbedingt melden.
Eine Änderung mußt Du nur melden, wenn Du einen Job hast bzw. wenn das Praktikum ggf. bezahlt wird. Und dann auch erst, wenn Du eine (im Idealfall) schriftliche Praktikumszusage hast.
Es schadet doch nichts, es dem Jobcenter mitzuteilen.
Kann schon schaden. In meiner Stadt ist ein wirklich beschissenes Jobcenter mit gefühlslosen Menschen. Das sagt auch meine Mama. Wenn ich das denen sage, halten sie mich für arbeitsfähig und drängen mir wieder Bewerbungen auf.
Wäre ratsam und würde auch einen guten Eindruck machen, da Du dann die Absicht zeigst, später wieder ins Arbeitsleben zurückzukehren.