Motorrad Führerschein auf Mallorca Wo?

4 Antworten

Auch in Deutschland darfst du mit 15 Jahren und sogar schon früher eine 50 cm3 Maschine besitzen.Auch darfst du schon mit 15 Jahren eine solche fahren in Deutschland.Aber nur als Mofa,bis 25 Km/h.Mofa ist keine Führerscheinklasse sondern dafür ist nur eine Prüfbescheinigung nötig.Zugelassen für 1 Person.

Das sind aber keine Motorräder sondern nur Kleinkrafträder.Die erste Führerscheinklasse für motorisierte Zweiräder ist Klasse AM,ab 16 Jahren,bis 50 cm3,bis 4 KW Motorleistung,bis maximal 60 KM/h schnell.Letzteres gilt nur für Kleinkrafträder im Sinne der DDR Vorschriften die bis zum 28.02.1992 erstmalig in den Verkehr genommen wurden.Ab Baujahr 2002 dürfen alle Kleinkrafträder nur maximal 45 Km/h schnell sein.

Schau mal hier nach http://eu-fahrschule-mallorca.de/

Hallo

tja, da wirst du aber Schwierigkeiten bekommen wenn du mit diesem FS in Deutschland fahren möchtest.

oder lebst du 186 Tage in Mallorca?

eine 50ccm Klasse?

das wäre in D der AM

und den AM-Führerschein kannst du in Sachsen-Anhalt, Sachsen und Thüringen auch schon mit 14,5 Jahren machen,

Familie2007  05.10.2014, 09:55

Das Mindestalter beträgt 16 Jahre. Die FeV ist Bundesrecht und kann daher nicht in einzelnen Bunderländern abweichen.

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AaronKl  05.10.2014, 09:57
@Familie2007

Jap. Man erhält dann eine Bescheinigung, die jedoch NUR in Thüringen / Sachsen / S-A (je nachdem, wo man ihn gemacht hat) gültig ist. Den tatsächlichen EU-Führerschein der Klass AM kriegt man auch dort erst ab 16.

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ginatilan  05.10.2014, 10:04
@Familie2007
. Die FeV ist Bundesrecht und kann daher nicht in einzelnen Bunderländern abweichen.

im Grunde hast du ja Recht, aber in den genannten BL darf man schon mit 15 Jahren einen AM machen.

das ist wie beim B17, da haben zuerst ein paar BL angefangen damit und dann haben alle BL es übernommen

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Franticek  05.10.2014, 11:25
@Familie2007

Das nennt sich ja auch "Modellversuch" und ist somit eine Ausnahme. Das ist aber ebenfalls über Bundesrecht abgesichert.

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Wenn du nicht deinen regelmäßigen Aufenthalt (+185 Tage / Jahr) in Spanien hast, so kannst du dort keine Fahrerlaubnis erwerben. Das soll den Führerscheintourismus eindämmen.

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