Motorrad Führerschein auf Mallorca Wo?
Hallo ich bin jetzt 15 und wollte meinen ersten Führerschein machen eine 50cc klasse da man schon auf mallorca mit 15 solch motorrad besitzen darf nun war meine frage wo kann ich einen deutschsprachigen kurs belegen (weil ich eh bald wieder nach deutschland gehen werde da wollt ich dann schon in einer deutschen fahrschule einen führerschein gemacht haben) ich suche eine fahrschule in der nähe von Andratx oder Palma wäre net wenn mir das jemand beanworten könnte
4 Antworten
Auch in Deutschland darfst du mit 15 Jahren und sogar schon früher eine 50 cm3 Maschine besitzen.Auch darfst du schon mit 15 Jahren eine solche fahren in Deutschland.Aber nur als Mofa,bis 25 Km/h.Mofa ist keine Führerscheinklasse sondern dafür ist nur eine Prüfbescheinigung nötig.Zugelassen für 1 Person.
Das sind aber keine Motorräder sondern nur Kleinkrafträder.Die erste Führerscheinklasse für motorisierte Zweiräder ist Klasse AM,ab 16 Jahren,bis 50 cm3,bis 4 KW Motorleistung,bis maximal 60 KM/h schnell.Letzteres gilt nur für Kleinkrafträder im Sinne der DDR Vorschriften die bis zum 28.02.1992 erstmalig in den Verkehr genommen wurden.Ab Baujahr 2002 dürfen alle Kleinkrafträder nur maximal 45 Km/h schnell sein.
Schau mal hier nach http://eu-fahrschule-mallorca.de/
Hallo
tja, da wirst du aber Schwierigkeiten bekommen wenn du mit diesem FS in Deutschland fahren möchtest.
oder lebst du 186 Tage in Mallorca?
eine 50ccm Klasse?
das wäre in D der AM
und den AM-Führerschein kannst du in Sachsen-Anhalt, Sachsen und Thüringen auch schon mit 14,5 Jahren machen,
Jap. Man erhält dann eine Bescheinigung, die jedoch NUR in Thüringen / Sachsen / S-A (je nachdem, wo man ihn gemacht hat) gültig ist. Den tatsächlichen EU-Führerschein der Klass AM kriegt man auch dort erst ab 16.
. Die FeV ist Bundesrecht und kann daher nicht in einzelnen Bunderländern abweichen.
im Grunde hast du ja Recht, aber in den genannten BL darf man schon mit 15 Jahren einen AM machen.
das ist wie beim B17, da haben zuerst ein paar BL angefangen damit und dann haben alle BL es übernommen
Das nennt sich ja auch "Modellversuch" und ist somit eine Ausnahme. Das ist aber ebenfalls über Bundesrecht abgesichert.
Wenn du nicht deinen regelmäßigen Aufenthalt (+185 Tage / Jahr) in Spanien hast, so kannst du dort keine Fahrerlaubnis erwerben. Das soll den Führerscheintourismus eindämmen.
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Das Mindestalter beträgt 16 Jahre. Die FeV ist Bundesrecht und kann daher nicht in einzelnen Bunderländern abweichen.