mma kämpfer tot wer ist daran schuld und wird in rechenschafft gezogen?

5 Antworten

Im Kampfsport, unterschreibt man soweit ich weiß einen Haftungsausschluss.

Also Mord kann sowas gar nicht sein, da man nur von Mord spricht, wenn dieser im Vorfeld geplant war. Wenn man jemanden tötet ohne Mörder zu sein (so stehts jedenfalls im Gesetz), redet man von Totschlag.

Da aber bei MMA man davon ausgehen kann, dass das weder geplant noch gewollt ist, denke ich redet man eher von einem Unfall.

Wenn er sich an die Regeln gehalten hat (hoffentlich) garnichts. Die Schuldfrage ist aber je nach Situation unterschiedlich zu beantworten. Wenn er bspw. zu viele harte Schläge einsteckt ist es vllt. der Ringartzt oder Referee schuld. Wenn er bspw. aber in einer Submission ist und nicht tappt ist er es selber schuld.

Es gibt im Gesetz zumindest mal fünf Stufen von Tötung. Mord, Totschlag, Tötung auf Verlangen, fahrlässige Tötung und Körperverletzung mit Todesfolge. Mord, Totschlag und Tötung auf Verlangen jeweils als versucht oder vollendet.

Mord setzt Vorsatz voraus. Ein MMA-Kämpfer muss mit dem Vorsatz, jemanden zu töten, in den Ring gehen. Deshalb ist "Mörder", immerhin schon mal in Anführungszeichen gesetzt, das falsche Wort.

Totschlag ist eine spontan entstehende Handlung, die aber auch ganz klar die Tötung als Ziel hat.

Tötung auf Verlangen wäre z.B. aktive Sterbehilfe und hier wohl nicht relevant. Welcher Kampfsportler sagt denn "mach mich fertig, ich will den Ring nicht lebend verlassen"?

Fahrlässige Tötung ist, wie der Name sagt, fahrlässig. Heißt im Fall von MMA wenn z.B. ein Wurf ausgeführt wird, der normalerweise ungefährlich ist, der Gegner aber so unglücklich aufkommt, dass er sich das Genick bricht.

Körperverletzung mit Todesfolge ist halt eine Körperverletzung, die aber unter unglücklichen Umständen später zum Tod führt.

Bei Kampfsport willigt man aber einem gewissen Risiko ein. Sonst müsste jeder Boxer, der in den Ring steigt, wegen gefährlicher Körperverletzung belangt werden. Spannend wären Folgeschäden wie z.B. eine Hirnblutung mit Todesfolge. Ich denke aber mal, da sich alle Kampfsportler dieses Risikos bewusst sind und einen Haftungsausschluss unterschreiben, ist das als tragischer Unfall zu werten. Allenfalls käme noch Körperverletzung mit Todesfolge in Betracht, die Körperverletzung geschah aber in beidseitigem Einvernehmen.

Das Beispiel zur fahrlässigen Tötung wird halt schon spannender, also der Genickbruch nach einem unglücklichen Wurf. Auch hier würde ich sagen, Berufsrisiko. Falls es doch zu einem Prozess kommt, kennt die Rechtssprechung aber auch das Mittel des "minderschweren Falles".

Ein Totschlag könnte vorliegen, wenn ein Kämpfer immer noch weiter auf seinen Gegner einschlägt oder eintritt oder ihn im Schwitzkasten hält, obwohl der Gegner schon lange aufgegeben und/oder der Ringrichter den Kampf abgepfiffen hat. Das würde sicher auch in voller Härte verfolgt werden.

Ich würds Arbeitsunfall nennen. Die wissen doch worauf sie sich da einlassen. Da werden sicher Verträge unterschrieben die alles mögliche abdecken.