Mit Firmenauto von bekannten in Arbeit fahren?
Hallo,
meine verwandten haben eine Firma und ein auto welches auf die Firma läuft. Sie müssen so ein Heft führen wie weit sie wo hin fahren. Jetz die frage ob ich damit das Auto auch fahren darf zb in meine arbeit (5x wöchentlich ca) oder geht das nicht? Wie sieht da die lage aus
5 Antworten
In irgendwas hineinfahren solltest du nie, auch nicht in die Arbeit. Egal, mit welchem Auto.
Zur Arbeit fahren darfst du. Wie deine Verwandten diese Fahrten steuerlich abrechnen, ist deren Sache.
Sollte gehen. Das wird dann halt als Privatfahrt abgerechnet.
Aber als Gewerbetreibende sollten die das eigentlich wissen...
Hi,
ein Firmenwagen darf immer nur der fahren, dem es von seiner Firma überlassen wurde.
Zum Nachweis dient dieses kleine Heft (Fahrtenbuch).
ist das ne witzfrage ? das regelt die versicherung des unternehmens mit namensnennung - ist oft üblich .
Diese Frage kläre bitte mit deinen Verwandten und ihrem Steuerberater
Das sollten die Leute bzw. deren Versicherung am besten wissen.
Aber gesetzlich spricht zumindest nichts dagegen.
aber man muss doch dann wenns als firmenauto gilt keine steuern zahlen.. aber wenn jmd anderes damit hinfährt also nich zu nem kunden etc dann ja ka is des doch nich rechtens oder
Man muss für Firmenautos keine Steuern zahlen? Das wäre mir tatsächlich neu.
puuh keine ahnung kenn mich da ned wirklich aus aber es hat doch nen preislichen vorteil wenn man ein auto für seine firma kauft als firmenwagen oder?
JA, beim Leasing. Aber steuerlich? Bin mir zwar nicht sicher, aber ich glaube nicht. Zumindest nicht direkt. Kannst die Karre absetzen. Aber sonnst? Keine Ahnung.
Wichtig wird die Versicherung sein. Was die sagt. Ist das Auto nur für Dienstfahrten? Oder nur für Angestellte? Das wäre interessant.
ja aber dass auto is ja als firmenauto angemeldet, und wenn man als zweck wegen der arbeit wohin fährt zb zum kunden is es okay aber wenn man damit unnötig rumfährt bringt es ja nix und hat kein vorteil für die firma deswegen geht des ja eig ned dass andere damit iwo hinfahrn
Joa, das wird spätestens bei einem Unfall zum Problem. Wie gesagt: gesetzlich ist es nicht verboten.
aber die gesetzliche haftpflicht des betriebes denk anders als mausi !
Wo wir wieder bei der Versicherung wären. Aber es wird niemand eine Strafe erhalten, weil er das Auto mit Zustimmung des Verantwortlichen gefahren hat.
also wenns mir überlasssen wird an manchen tagen darf ichs fahren ?