Mit A2 ungedrosselt fahren?
Hi,
gleich vorweg
Nein, ich habe nicht die Schnapsidee mein Motorrad selbst zu entdrosseln bevor ich das darf, aber:
Viele Leute verkaufen ihre Maschinen unter "A2 eingetragen ist aber offen", bei vielen ist sie offen ohne das die Besitzer das überhaupt wissen.
Deswegen ein gutes Angebot zu verpassen ist oft schade.
Darum meine Frage und die wichtigsten Punkte:
Was passiert wenn man erwischt wird?
Wird man erwischt (wird das überhaupt kontrolliert, wenn ja wie)?
Kann man dafür zur Verantwortung gezogen werden, vor allem wenn man es nicht wusste?
Muss einem Vorsatz nachgewiesen werden können?
Es kommt mir irgendwie unwahrscheinlich vor das man als Gebrauchtfahrzeugkäufer (auch beim Auto) der Willkür des Vorbesitzers ausgeliefert ist.
Danke und liebe Grüße
3 Antworten
- Fährst du ohne den erforderlichen Führerschein
- Fährst du ohne den erforderlichen Versicherungsschutz
- Fährst du ohne die erforderliche Betriebserlaubnis
- Korrektur: Er fährt nicht mit der erforderlichen Fahrerlaubnis.
- Er fährt (zumindest) mit Versicherungschutz im Krafthaftpflichtbereich.
Deswegen ein gutes Angebot zu verpassen ist oft schade.
Muss man nicht. Kaufen, drosseln lassen und gut ist.
Kann man dafür zur Verantwortung gezogen werden, vor allem wenn man es nicht wusste?
Nichtwissen schützt vor Strafe nicht. Dafür muss man das Fahrzeug nichtmal besitzen. Führen(Fahren) reicht schon! Der Fahrer ist für den Zustand des Fahrzeuges verantwortlich! Ähnliches gilt ja auch, wenn der Vorbesitzer Sonderfelgen auf einem PKW und dafür keine ABE hat.
Muss einem Vorsatz nachgewiesen werden können?
Nein.
Erwischt wird man kaum, deshalb machen es auch so viele. Bei einem verschuldeten Unfall haftet man allerdings dann für ALLE Schäden selbst. Inklusive der lebenslangen Reha des Unfallopfers...
Und den Rest übernimmt die Versicherung IMMER? Wohl kaum. Eher voller Regress
Gut, wenn du mit solchen Theorien um dich wirfst, dann hast du kein Problem damit, die dir bestens bekannte Rechtsgrundlage für deine Aussage zu zitieren.
Versuche nicht, einem Versicherungsmakler ans Bein zu pinkeln...
Das mach ich besonders gerne. Vor allem wenn da jemand in Kommentaren irgendwas reinmalt.
https://www.financescout24.de/wissen/ratgeber/wann-kfz-versicherung-nicht-zahlt
Dazu gibt's noch einige Fälle im privaten Umfeld, die über 5000 Euro statt ihrer Privatinsolvenz gelacht hätten.
Zitiere bitte die Rechtsgrundlage, hier das VVG und die KfzPflVV, nicht irgendeine Contentmill.
...kein Wort von Regress in dem Link. Somit ist es eine Seifenblase.
Fahren ohne Fahrerlaubnis, ohne Versicherungsschutz und die Zulassung ist erloschen....
ohne Versicherungsschutz...
Dazu habe ich einen Kommentar geschrieben.
Stimmt nicht! Maximal 5.000€ muss man aus eigener Tasche löhnen.