Kawasaki Z900 A2-Drosselung?

5 Antworten

Leider ist bislang noch immer unklar wie sie auf 70 kW gedrosselt wurde. Wenn es nur per Mapping passiert ist -> dann ließe sie sich später einfach per Mapping entdrosseln.

Die Homologation auf 70 kW spielt dabei keine Rolle, die bleibt erhalten.

In einem Testbericht stand zur Einführung sie sei nur über das Mapping gedrosselt. Optische Unterschiede wie die Farbe vom Motor bzw. Kopf -> keine technische Relevanz sondern einfach nur Optik.

Krümmer, etc. sind völlig identisch (auch wenn andere da irgendwas sehen was nicht vorhanden ist).

In den Foren wird daraus: "Sie hat andere Ventile, einen anderen Zylinderkopf und eine andere Kurbelwelle". :D

Kurzum: Einfach zum Kawa-Händler deiner Wahl fahren und fragen ob die 70 kW Variante per Mapping gedrosselt ist und ob sie "aufgemacht" werden kann.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Selberschrauber und -macher.
WECoyote  01.11.2019, 08:45

Der Krümmer ist nicht völlig identisch! Wenn man vor beiden Modellen steht, was ich getan habe, fällt auf, dass der Krümmerdurchschnitt der 70kW-Variante kleiner ist. Deshalb sind auch Nachrüstkrümmer der normalen Z900 für die 70kW-Version nicht zugelassen.

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WECoyote  01.11.2019, 08:53

Noch eine Ergänzung zu meinem Kommentar:

“Der Auslass ist wirklich kleiner bei 70Kw, er ist ca. 37-38mm. Also hat Kawa doch andere Motorblöcke gebaut.

Ist echt Schade. Bei 92Kw sind es wie gesagt ca. 42-43mm“

(Kurzer, z1000-forum.de)

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Gaskutscher  01.11.2019, 09:31
@WECoyote

Hm... Für beide (70 kW und "offen") wurden in Onlineshops die gleichen Abgasanlagen inkl. Krümmer angeboten - dann passt entweder da das Angebot nicht oder es gibt zwei Varianten der Z900D?

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WECoyote  01.11.2019, 09:41
@Gaskutscher

Da ich selbst die Z900 besitze und mich rege mit anderen Z900-Fahrern austausche, bin ich ganz gut im Thema drin. Weder im Z1000-Forum noch in der Facebookgruppe tauchte die Info auf, dass der Krümmer der normalen auf die 70kWer passt.

Bereits bei anderen Bauteilen musste ich feststellen, dass die Angaben in diversen Webshops ungenau bzw. falsch sind.

In meinem zweiten Kommentar hat ein Mitglied genau nachgemessen, dass Ergebnis siehst du ja.

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Gaskutscher  01.11.2019, 09:50
@WECoyote

Merci für die Korrektur. Soviel zu den "total kritischen Testberichten"...

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DerLukasFragt 
Fragesteller
 01.11.2019, 13:33
@Gaskutscher

okay danke. ich werd mal nachfragen, obwohl es ja so scheint, als ginge das nicht

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Snapees  28.11.2020, 18:24

Müsste man den Führerschein vorweisen, wirds im Fahrzeugschein eingetragen/ wird es umgeschrieben?

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Es ist leider mehr als nur das Mapping. Das heißt du müsstest einige Dinge umbauen. Das lohnt in der Regel einfach nicht.

Such dir für jetzt lieber etwas leichteres als A2 Bike, dass ein besseres Leistungsgewicht hat. Dann wenn du dann offen fahren darfst, ein perfektes Bike dazu.

Einige Hersteller haben zwei verschiedene Versionen der Mittelklasse bikes auf den europäischen Markt gebracht. Kawasaki ist nicht der einzige Hersteller mit seiner z900. Mir fällt da die duke von ktm ein. Da gibt es auch zwei verschiedene Versionen davon .

So wie du dir das vorstellst klappt das glaube ich nicht .

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Gestohlenes motorrad im letzten Jahr.

Wenn du die Z900 mit dem A2 fahren möchtest, musst du die 95PS-Variante kaufen. Diese kannst du nicht auf 125 PS öffnen. Wenn du dir beide Modelle anschaust, wirst du sehen, dass es bauliche Unterschiede gibt.

Muss ich dich leider enttäuschen, für den deutschen Markt wird laut Kawasaki homepage die z900 nur in der 92 kW/125 PS- Version angeboten. Selbt wenn es davon eine 70 kw/95 PS-Variante geben sollte, ist das Ausgangsmodell eben doch das erste. Und es ist nicht erlaubt eine Maschine mit einer höheren Leistung als 70 kW auf eben diese, und dann weiter auf 35 kW für den A2 zu drosseln.

ZuumZuum  01.11.2019, 08:32
@Gaskutscher

Och, die hat eine eigene Rubrik auf der Seite, habe ich gar nicht gesehen. Bei mir wurde bei der Suche nach z900 nur die 92 kw - Version angezeigt.

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ZuumZuum  01.11.2019, 08:35
@Gaskutscher

Irrtümer bitte schon, das ist ein kleiner Unterschied, zumindestens strafrechtlich.

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