Mit 16 Jahren kein Taschengeld?

10 Antworten

mit 14 hab ich 10 euro im Monat bekommen ,mit 15 hab Ich 30 bekommen

reicht nicht meiner Meinung nach aber es zeigt einen den Wert des Geldes.

mit 15 hab Ich meine Ausbildung angefangen und verdiene mein Eigenes Geld.

Ich finde du kannst einen kleinen Job machen sowas wie Zeitung austragen das dauert nicht lange und bessert dein Taschengeld gut auf

AriZona04  11.12.2018, 18:57

Du hast schon gelesen, dass ihre Eltern ihr den Job verbieten?

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Das ist meiner Meinung nach viel zu wenig. Ich finde, dass Kinder die Möglichkeit haben sollen, zumindest mit Geld umzugehen, damit sie lernen, wie man es schlau investiert. Mein 13-jähriger Stiefsohn bekommt von seinem Papa 25€ monatlich und von seiner Mama 15€monatlich(sie verdient deutlich weniger als der Papa und der Sohn ist wochenweise bei einem Elternteil)

Tatsächlich sind Taschengeldzahlungen freiwillig.

Aber einem 16-Jährigen darf man einen angemessenen Nebenjob auch nicht verwehren. Vllt solltest Du da ansetzen...zur Entwicklung gehören neben guten schulischen Leistungen auch ein gesundes soziales Umfeld und lernen von Eigenverantwortung. Mit diesen Argumenten kannst Du einen Tag am Wochenende als Hilfskraft jobben. Streng genommen fallen mir keine Argumente dagegen ein...Versuch macht klug.

Gib Rückmeldung. Und bleib am Ball.

703145 
Fragesteller
 11.12.2018, 21:03

Danke dir. Gebe mein bestes :)

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Idiotisch! Ein Nebenjob lenkt nicht von der Schule ab, sondern er zeigt dir, wie die Arbeitswelt funktioniert.

Iss billiger. Trinken kannst du z.B. Leitungswasser in Flaschen, die du immer wieder nachfüllst.

Sammle Pfandflaschen. Erzähl das deinen Eltern nicht!

Und schenke deiner Freundin etwas, das du selbst gebastelt hast.

Mit 16 kannst du arbeiten gehen.

Es gibt kein Gesetz, das besagt, dass deine Eltern dir Taschengeld geben müssen.

703145 
Fragesteller
 11.12.2018, 18:57

Les die Frage zu ende

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Gestiefelte  11.12.2018, 18:59
@703145

Kinder dürfen nur mit Zustimmung der Eltern arbeiten. Du bist jungendlich!

Gesetz zum Schutze der arbeitenden Jugend (Jugendarbeitsschutzgesetz - JArbSchG) § 5 Verbot der Beschäftigung von Kindern

(1) Die Beschäftigung von Kindern (§ 2 Abs. 1) ist verboten.

(4) Das Verbot des Absatzes 1 gilt ferner nicht für die Beschäftigung von Jugendlichen (§ 2 Abs. 3) während der Schulferien für höchstens vier Wochen im Kalenderjahr. Auf die Beschäftigung finden die §§ 8 bis 31 entsprechende Anwendung..

www.gesetze-im-internet.de/jarbschg/__1.html

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