Mit 15 Roller tunen?
Ich bin 15 und würde gerne meine Derbi senda 50 tunen, ist das legal in dem Alter oder darf an der nichts was die Höchstgeschwindigkeit oder Leistung steigt getunt werden?
3 Antworten
Mit 15 hast du allenfalls ein AM Führerschein. Also beschränkt auf 50ccm bei 50 km/h. Einzige Ausnahme ist, wie schon erwähnt, die Fahrzeuge der Marke Simson. Diese haben eine Sondergenehmigung. Technisches Tuning ist demzufolge nur erlaubt solange du die 50ccm / 45 bzw. 50 km/h nicht beeinflusst. Optisch darfst du eigentlich fast alles machen. Solange es sicherheitsrelevante Bauteile wie licht und bremsen z.B. nicht beeinträchtigt.
und glaub nicht den mist den andere im Netz schreiben das man nur den schwarzen Draht durchschneiden muss. Dann passiert sowas —>

Das ist nicht legal - unabhängig vom Alter des Fahrers.
Also du darfst an deinem Roller rumschrauben wie dir beliebt.
Dann steht das Teil aber in der Garage, zum Fahren musst du halt die Regelungen einhalten.
1. welche Fahrzeuge darfst du mit deiner Fahrerlaubnis führen. 25kmh oder 45kmh+
(Das + wegen z.b. DDR Simsons, da geht afaik bis 60)
2.Fahrzeugspezifikationen, für dein Fahrzeug existiert eine Allgemeine Betriebserlaubnis. Bei signifikanten Umbauten. Vorallem was Leistung und Endgeschwindigkeit angeht, müssen diese abgenommen und eingetragen werden.
3.Bei einer Überschreitung von 50ccm oder 45kmh wäre das Fahrzeug eigentlich Zulassungsplichtig.
4.Probleme mit der Versicherung, wenn es mal zu einem Unfall kommt.
Ein solcher Umbau würde das Fahrzeug nicht zum Leichtkraftrad, sondern zum vollwertigen Kraftrad machen.
§2 FZV:
Im Sinne dieser Verordnung ist
10. Leichtkraftrad: Kraftrad mit einer Nennleistung von nicht mehr als 11 Kilowatt und im Fall eines Verbrennungsmotors mit einem Hubraum von mehr als 50 Kubikzentimetern und höchstens 125 Kubikzentimetern;
Der fett markierte Teil trifft nicht zu, es kann somit kein LKR sein. Bleibt nur die nächsthöhere Kategorie:
9. Kraftrad: zweirädriges Kraftfahrzeug mit oder ohne Beiwagen, mit einem Hubraum von mehr als 50 Kubikzentimetern im Fall eines Verbrennungsmotors, oder mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 Kilometern pro Stunde;
Der fett markierte Teil trifft zu!
Bei einer Überschreitung von 50ccm oder 45kmh wäre das Fahrzeug....
Die "Überschreitung von 50ccm" habe ich tatsächlich überlesen, da ich gedanklich schon auf das Thema "frisierte 50er" eingestellt war. Auf diese trifft diese realitätsfremde Regelung dann allerdings zu.
Nein. Selbst Leichtkrafträder sind nicht zulassungspflichtig.