Mietwohnung der Eltern übernehmen?

9 Antworten

Nein, anmelden darfst du dich dort gar nicht, wenn du nicht dort wohnst. Laut Meldegesetz darf man das nur beim Einzug in eine Wohnung. Das ändert aber nichts am Mietvertrag.

Der Mietvertrag geht dann im Erbfall kraft Gesetz auf dich über. Das ist in §564 BGB geregelt. Jedoch hat der Vermieter dann ein Sonderkündigungsrecht gegen dich.

Um auch dieses Sonderkündigungsrecht auszuschießen gibt es nur eine einzige Möglichkeit. Du musst als weiterer Vertragspartner in den Mietvertrag deiner Mutter aufgenommen werden. Dabei musst du nicht in die Wohnung einziehen, es geht nur um den Vertrag.

Der Aufnahme als Vertragspartner muss der Vermieter nicht zustimmen, das beruht auf Freiwilligkeit. Jedoch bietet es dem Vermieter einen Vorteil, denn du trittst dann auch für die Verpflichtungen mit ein. Bei Problemen kann der Vermieter also auch auf dich zukommen. Dies wäre ein Argument für dich, sollte sich der Vermieter nicht direkt dazu entscheiden können.

Andyanajones 
Fragesteller
 30.08.2019, 09:58

Vielen Dank für diesen Tip!

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Du bist Erbe und übernimmst auch alle Verträge deiner Mutter nach deren Ableben.

Wenn du den Mietvertrag also nicht kündigst, dann besteht der Vertrag weiter. Du bist Rechtsnachfolger.

Renick  28.08.2019, 12:18
Wenn du den Mietvertrag also nicht kündigst

.... und wenn der Vermieter den Vertrag nicht kündigt muss hinzugefügt werden.

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Andyanajones 
Fragesteller
 28.08.2019, 12:22

Klasse, vielen Dank!

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LouPing  28.08.2019, 13:21
@Andyanajones

Dir ist schon klar das der Vermieter dich nicht als Mieter dulden muss? Er kann dir ganz normal fristgerecht kündigen.

Die Wohnung ist dir also keinesfalls sicher.

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Andyanajones 
Fragesteller
 30.08.2019, 09:59

Das hört sich gut an, ich werde mal mit denen reden ob ich als Mieter mit in den Vertrag aufgenommen werden kann. Danke für die Mühe.

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ich vermute, du bist keine Vertragspartei im Mietvertrag, als Erbe hat dein Vermieter ein Sonderkündigungsrecht, wenn deine Mutter versterben würde

BGB § 580 Außerordentliche Kündigung bei Tod des Mieters

„Stirbt der Mieter, so ist sowohl der Erbe als auch der Vermieter berechtigt, das Mietverhältnis innerhalb eines Monats, nachdem sie vom Tod des Mieters Kenntnis erlangt haben, außerordentlich mit der gesetzlichen Frist zu kündigen.“

daher würde ich mit dem Vermieter frühzeitig sprechen und ihm mitteilen, dass du die Absicht hättest, gern zu bleiben. Gruß

Andyanajones 
Fragesteller
 30.08.2019, 09:58

Ich kläre das mal mit dem Vermieter ab, vielen Dank.

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Lasse dich einfach in den Mietvertrag mit aufnehmen

Andyanajones 
Fragesteller
 28.08.2019, 12:23

Mache ich, danke für die schnellen Antworten! 👍

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Brigitta9  23.04.2024, 20:36

Ja ich und Mom hatten es versucht das Vermieter mich in den Mietvertrag mit einschreibt.Er hat gemeint das ich nur als Untermieter mir Untermietervertrag mit einziehen kan.Ich weiß aber jetzt das dies bei der leiblichen Tochter die ich bin nicht richtig ist.Aber weiß jetzt nicht ob dies jetzt nee Geige spielt ob ich jetzt mit Untermieter Vertrag einziehe oder einfach so einziehen weil ich Tochter bin.Es bleibt das selbe das ich nicht im Hauptmietvertrag bin 🤨.Finde das Mietrecht sehr kompliziert hier in Deutschland

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