Mietwohnung der Eltern übernehmen?
Meine Mutter wohnt seit fast 50 Jahren in einer Mietwohnung, ich hab bis zu meinem 19 Lebensjahr ebenfalls dort gewohnt, habe aber seit über 20 Jahren eine eigene Mietwohnung.
Ich möchte mir die Wohnung meiner Mutter nach ihren Ableben sichern, sie hat mir auch dazu geraten, da Wohnungen in diesem Ort wirklich schwer zu bekommen sind. Muss ich jetzt dort meinen Erst oder Zweitwohnsitz anmelden um einen Anspruch auf die Wohnung zu haben, oder spielt das vielleicht keine Rolle?
9 Antworten
Nein, anmelden darfst du dich dort gar nicht, wenn du nicht dort wohnst. Laut Meldegesetz darf man das nur beim Einzug in eine Wohnung. Das ändert aber nichts am Mietvertrag.
Der Mietvertrag geht dann im Erbfall kraft Gesetz auf dich über. Das ist in §564 BGB geregelt. Jedoch hat der Vermieter dann ein Sonderkündigungsrecht gegen dich.
Um auch dieses Sonderkündigungsrecht auszuschießen gibt es nur eine einzige Möglichkeit. Du musst als weiterer Vertragspartner in den Mietvertrag deiner Mutter aufgenommen werden. Dabei musst du nicht in die Wohnung einziehen, es geht nur um den Vertrag.
Der Aufnahme als Vertragspartner muss der Vermieter nicht zustimmen, das beruht auf Freiwilligkeit. Jedoch bietet es dem Vermieter einen Vorteil, denn du trittst dann auch für die Verpflichtungen mit ein. Bei Problemen kann der Vermieter also auch auf dich zukommen. Dies wäre ein Argument für dich, sollte sich der Vermieter nicht direkt dazu entscheiden können.
Du bist Erbe und übernimmst auch alle Verträge deiner Mutter nach deren Ableben.
Wenn du den Mietvertrag also nicht kündigst, dann besteht der Vertrag weiter. Du bist Rechtsnachfolger.
Wenn du den Mietvertrag also nicht kündigst
.... und wenn der Vermieter den Vertrag nicht kündigt muss hinzugefügt werden.
Dir ist schon klar das der Vermieter dich nicht als Mieter dulden muss? Er kann dir ganz normal fristgerecht kündigen.
Die Wohnung ist dir also keinesfalls sicher.
Das hört sich gut an, ich werde mal mit denen reden ob ich als Mieter mit in den Vertrag aufgenommen werden kann. Danke für die Mühe.
ich vermute, du bist keine Vertragspartei im Mietvertrag, als Erbe hat dein Vermieter ein Sonderkündigungsrecht, wenn deine Mutter versterben würde
BGB § 580 Außerordentliche Kündigung bei Tod des Mieters
„Stirbt der Mieter, so ist sowohl der Erbe als auch der Vermieter berechtigt, das Mietverhältnis innerhalb eines Monats, nachdem sie vom Tod des Mieters Kenntnis erlangt haben, außerordentlich mit der gesetzlichen Frist zu kündigen.“
daher würde ich mit dem Vermieter frühzeitig sprechen und ihm mitteilen, dass du die Absicht hättest, gern zu bleiben. Gruß
§580 ist für diese Frage nicht einschlägig, denn dieser gilt nicht für Wohnraum.
dann nehmen wir eben §564 https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__564.html inhaltlich ändert dies an meiner Darstellung nichts.
Lasse dich einfach in den Mietvertrag mit aufnehmen
Ja ich und Mom hatten es versucht das Vermieter mich in den Mietvertrag mit einschreibt.Er hat gemeint das ich nur als Untermieter mir Untermietervertrag mit einziehen kan.Ich weiß aber jetzt das dies bei der leiblichen Tochter die ich bin nicht richtig ist.Aber weiß jetzt nicht ob dies jetzt nee Geige spielt ob ich jetzt mit Untermieter Vertrag einziehe oder einfach so einziehen weil ich Tochter bin.Es bleibt das selbe das ich nicht im Hauptmietvertrag bin 🤨.Finde das Mietrecht sehr kompliziert hier in Deutschland
Klasse, vielen Dank!