Mietvertrag erneut ausdrucken für die Weiterbewilligung?

6 Antworten

Nein eigentlich nicht. Würde einfach abwarten ob die den tatsächlich noch mal anfordert.

Grundsätzlich würde ich solch wichtigen Verträge einscannen und als PDF abspeichern. Braucht man immer mal, auch für andere Behörden/Vertragspartner.

Auf dem letzten ALG2-Bescheid oder Schriftwechsel mit dem Jobcenter steht meist auch eine Mailadresse. Dort den Vertrag hin mailen und im Betreff Deine Kundennummer angeben solle eigentlich genügen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
IAmNew00 
Fragesteller
 22.08.2020, 20:24

So nett, Danke!!!!

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Agamemnon712  23.08.2020, 09:52

Es kommt immer darauf an ob elektronische Dokumente von der anderen Seite akzeptiert werden. Es geht nach wie vor nichts über Originaldokumente auf Papier ... :)

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Paddelfan  23.08.2020, 09:58
@Agamemnon712

Also das möchte ich jetzt wirklich stark bezweifeln. Das Jobcenter kann keinesfalls verlangen, dass ich denen das Original des Vertrages überlasse. Es gibt nur ein Original. Was mache ich jetzt, wenn z.B. das Finanzamt oder die Wohngeldstelle auch das Original verlangen?!

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Nein musst Du nicht noch einmal vorlegen,nur Kontoauszüge der letzten 3 Monate worauf auch die Mietabbuchungen vermerkt sind,und wenn schon erhalten die Heiz und Nebenkostenabrechnung wenn nicht schon beim Amt vorher eingereicht.

IAmNew00 
Fragesteller
 22.08.2020, 20:22

Okay cool, also Kontoauszüge von vor 3 Monaten!

Weil man das hier nicht mit angemerkt hat, Danke danke :)

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andie61  22.08.2020, 20:28
@IAmNew00

Die Kontoauszüg der letzten 3 Monate,das ist immer ein Muss wenn eine Weitebewilligung beantragt wird.

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Tsuaitogaisuto  12.09.2022, 16:40

Ja aber nur beim Erstantrag, sonst brauchen die eigentlich keine Kontoauszüge, immerhin...wo Nichts ist, ist auch nichts zu holen. Oder zu erwarten. Es sei denn man hat Werte anzugeben, aber die hatte ich nie. Jedenfalls bzgl Mietvertrag ist das gut zu wissen. Danke Leute.

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Nein muss man nicht !

Alles was man dem Jobcenter beim Hauptantrag schon in Kopie eingereicht hat, sollte auch noch vorhanden sein und muss nicht erneut eingereicht werden.

Nur Änderungen die dem Jobcenter noch nicht bekannt sind müssen angegeben und belegt werden, aber auch wenn sich nichts geändert hat, musst du dann trotzdem eintragen was du an Miete usw. zahlst und wie diese sich aufteilt, steht gleich ganz oben.

Und natürlich Kopien der Kontoauszüge der letzten 3 Monate.

Nein , nur Aktuelle änderungen !

IAmNew00 
Fragesteller
 22.08.2020, 20:20

Wirklich?

Also nicht den Mietvertrag? Weil sie immer von Belegen etwas sehen möchten

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schoschi06  22.08.2020, 20:25
@IAmNew00

Nein , auch keine Belege die du schon mal dieses Jahr abgegeben hast ! Ausfüllen , Unterschreiben und abschicken !

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Tsuaitogaisuto  12.09.2022, 16:43
@schoschi06

Wie jetzt "dieses" Jahr? Weiterbewilligung ist doch immer nur einmal in 12 Monaten nötig gewesen meine ich mich zu erinnern, also letztes Jahr...und was wenn der Bezug oder Bedarf mal länger dauert als ein oder zwei Jahre? Muss man dann jedes Jahr den Mietervertrag, sofern unverändert, ans Jobcenter senden? Ich dachte, und alle anderen wohl auch, das bräuchte man bei unverändertem Mietvertrag nicht?

Grüße

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schoschi06  12.09.2022, 19:17
@Tsuaitogaisuto

Muss man dann jedes Jahr den Mietervertrag, sofern unverändert, ans Jobcenter senden?

Habe damals wie heute mit Nein beantwortet, es waren laufende Belege und Rechnungen gemeint die übers Jahr so eintrudeln, Stromrechnung, Heizkosten,Wasser/Abwasser Mieterhöhungen oder Nebenkostenabrechnung, Kontoauszüge nur wenn gefordert, wenn dan der Weiterbewilligungsantrag kommt, nur noch ausfüllen !

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Normalerweise Nein.