Mietvertrag erneut ausdrucken für die Weiterbewilligung?
Muss man für einen Weiterbewilligungsantrag SGBII nochmals den Mietvertrag kopieren und mitgeben, normalerweise haben sie doch noch meine alten Daten oder?
Der Mietvertrag ist nämlich super dick und umfangreich..
Danke
6 Antworten
Nein eigentlich nicht. Würde einfach abwarten ob die den tatsächlich noch mal anfordert.
Grundsätzlich würde ich solch wichtigen Verträge einscannen und als PDF abspeichern. Braucht man immer mal, auch für andere Behörden/Vertragspartner.
Auf dem letzten ALG2-Bescheid oder Schriftwechsel mit dem Jobcenter steht meist auch eine Mailadresse. Dort den Vertrag hin mailen und im Betreff Deine Kundennummer angeben solle eigentlich genügen.
Den kompletten Antrag kann man auch alles digital im Portal vom Jobcenter machen. https://www.arbeitsagentur.de/arbeitslosengeld-2/weiterbewilligungsantrag-arbeitslosengeld-2
Also das möchte ich jetzt wirklich stark bezweifeln. Das Jobcenter kann keinesfalls verlangen, dass ich denen das Original des Vertrages überlasse. Es gibt nur ein Original. Was mache ich jetzt, wenn z.B. das Finanzamt oder die Wohngeldstelle auch das Original verlangen?!
Nein musst Du nicht noch einmal vorlegen,nur Kontoauszüge der letzten 3 Monate worauf auch die Mietabbuchungen vermerkt sind,und wenn schon erhalten die Heiz und Nebenkostenabrechnung wenn nicht schon beim Amt vorher eingereicht.
Okay cool, also Kontoauszüge von vor 3 Monaten!
Weil man das hier nicht mit angemerkt hat, Danke danke :)
Ja aber nur beim Erstantrag, sonst brauchen die eigentlich keine Kontoauszüge, immerhin...wo Nichts ist, ist auch nichts zu holen. Oder zu erwarten. Es sei denn man hat Werte anzugeben, aber die hatte ich nie. Jedenfalls bzgl Mietvertrag ist das gut zu wissen. Danke Leute.
Nein muss man nicht !
Alles was man dem Jobcenter beim Hauptantrag schon in Kopie eingereicht hat, sollte auch noch vorhanden sein und muss nicht erneut eingereicht werden.
Nur Änderungen die dem Jobcenter noch nicht bekannt sind müssen angegeben und belegt werden, aber auch wenn sich nichts geändert hat, musst du dann trotzdem eintragen was du an Miete usw. zahlst und wie diese sich aufteilt, steht gleich ganz oben.
Und natürlich Kopien der Kontoauszüge der letzten 3 Monate.
Nein , nur Aktuelle änderungen !
Wirklich?
Also nicht den Mietvertrag? Weil sie immer von Belegen etwas sehen möchten
Nein , auch keine Belege die du schon mal dieses Jahr abgegeben hast ! Ausfüllen , Unterschreiben und abschicken !
Wie jetzt "dieses" Jahr? Weiterbewilligung ist doch immer nur einmal in 12 Monaten nötig gewesen meine ich mich zu erinnern, also letztes Jahr...und was wenn der Bezug oder Bedarf mal länger dauert als ein oder zwei Jahre? Muss man dann jedes Jahr den Mietervertrag, sofern unverändert, ans Jobcenter senden? Ich dachte, und alle anderen wohl auch, das bräuchte man bei unverändertem Mietvertrag nicht?
Grüße
Muss man dann jedes Jahr den Mietervertrag, sofern unverändert, ans Jobcenter senden?
Habe damals wie heute mit Nein beantwortet, es waren laufende Belege und Rechnungen gemeint die übers Jahr so eintrudeln, Stromrechnung, Heizkosten,Wasser/Abwasser Mieterhöhungen oder Nebenkostenabrechnung, Kontoauszüge nur wenn gefordert, wenn dan der Weiterbewilligungsantrag kommt, nur noch ausfüllen !
Normalerweise Nein.
Es kommt immer darauf an ob elektronische Dokumente von der anderen Seite akzeptiert werden. Es geht nach wie vor nichts über Originaldokumente auf Papier ... :)