Menschenrechte wozu?

6 Antworten

Nun die Schulpflicht wäre wohl sehr umstritten unter den Menschenrechten, ein Recht auf Bildung wäre da schon was anderes, immerhin ist Schulpflicht eben kein Recht sondern eine Pflicht.

Die AEMR wird leider tatsächlich kaum geachtet. Unterschrieben wurde sie von einigen Staaten vermutlich einfach nur weil es gut aussieht an der Öffentlichkeit, andere wiederum meinen es auch ernst, dadurch, dass die AEMR aber nicht rechtlich bindet, man kann es also nicht sanktionieren oder Strafen verhängen wenn sie nicht eingehalten werden. Eine Klage vor dem europ. Gerichtshof beispielsweise für Nicht-Einhaltung der Menschenrechte wird wohl kaum erfolgreich ausgehen.

Das viel größere Problem aber ist das, dass sie von Staaten unterschrieben wurden, nicht von Unternehmen. Die Staaten verpflichten sich in gewisser weise die AEMR zu achten, nicht aber für die Einhaltung von anderen zu sorgen. Heißt im Endeffekt: DE sorgt dafür, dass DE sie nicht bricht. Dass im Ausland in Ländern, die die AEMR auch unterzeichnet haben, Produkte hergestellt werden oder Bauteile, die dann in DE landen, interessiert dabei nicht, denn was sollte DE tun? Wir haben die AEMR als Staat unterschrieben, und der Staat verstößt auch nicht dagegen, Unternehmen sind es, die sie missachten. Da steckt der Staat dann auch ziemlich in der Zwickmühle, einen Krieg mit Unternehmern und Unternehmen anzufangen ist nicht sehr sinnvoll, deshalb "toleriert" der Staat diese Verletzung der Menschenrechte eben, solange sie nicht auf deutschem Boden stattfinden. Das ist natürlich eine Erklärung, aber keine Rechtfertigung, ich selbst verurteile es auch absolut, dass man öffentlich einen auf super menschlich macht, dann aber keine Konsequenzen daraus zieht einfach nur weil die Unterschrift zu nichts verpflichtet im rechtlichen Sinne. Das wird sich aber leider auch nicht ändern, so lange dieses "Schlupfloch" der Unternehmen nicht behoben wird. Der Staat muss leider keine Verantwortung dafür übernehmen, was die örtlich ansässigen Unternehmen tun.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung

dasliebeGestuet 
Beitragsersteller
 04.10.2019, 22:03

Vielen herzlichen Dank für deine sehr ausführliche Antwort.

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dasliebeGestuet 
Beitragsersteller
 04.10.2019, 22:38
@dasliebeGestuet

Was ist aber eigentlich damit gemeint, dass sie nicht rechtlich bindet, also an was müsste sie denn stattdessen gebunden sein, damit sie dies tut?

Und wüsstest du, wie man dann überhaupt auf den Gedanken kam, die AEMR zu beschließen, wenn sich im Endeffekt sowieso wenige Staaten daran halten, die unterschrieben haben? auf welchen historischen Kontext könnte es sich eventuell zurückführen? Denn ich könnte mir vorstellen, dass sie aufgrund eines bestimmten Vorfalles entstanden sind.

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Du hast die Länder durchgezählt, die sich an die Menschenrechte halten und die das nicht tun? Erzähl mal, auf wieviele bist du jeweils gekommen?

Oder worauf bezieht sich deine Behauptung, "viele" würden sich nicht an die Menschenrechte halten?

"Viele" halten sich auch nicht an die Strafgesetze. Sollte man daher ganz auf diese verzichten?


dasliebeGestuet 
Beitragsersteller
 05.10.2019, 10:32

Ich verstehe gerade nicht, was du mir damit sagen möchtest?

Ich habe keine Länder aufgezählt, die sich an die Allgemein erklärten Menschenrechte halten würddn oder welche nicht.

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atzef  05.10.2019, 11:01
@dasliebeGestuet

Wie kommst du dann dazu, es würden sich nur "wenige" an die Menschenrechte halten?

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dasliebeGestuet 
Beitragsersteller
 05.10.2019, 12:12
@atzef

In vielen Ländern gibt es stets noch Menschenhandel, Unterdrückung bestimmter Minderheiten,.. Also würde ich sagen, dass die westlichen Länder sich eher daran halten.

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Die UN-Menschenrechtskonvention ist bestenfalls eine Absichtserklärung ... ausgehend von der Präambel sogar nur eine Art Leitfaden. Wenn da irgendetwas verbindliches drin gestanden hätte, hätte es niemand unterschrieben.

Aber Du verkennst die positive Wirkung, weil Du von den jetzt bestehenden Verhältnissen ausgehst.

Ich weiß nicht, wie Du darauf kommst, dass die Schule besser als Arbeit ist. Wenn ich meine Schulzeit mit der Zeit danach vergleiche, möchte ich um keinen Preis an die Schule zurück. Und die fehlende Schule hat auch nichts mit Armut zu tun. Das ist zwar ein häufig geäußerte Behauptung, sie hat aber mit der Realität nichts zu tun. Was glaubst, wie viele Erfinder und andere berühmte Leute nicht, oder zumindest nicht lange, in der Schule waren?

Dass arme Menschen nicht aus ihrer Situation herauskommen, liegt an vielen verschiedenen Dingen, aber ganz sicher nicht daran, dass sie nicht in die Schule gehen.

Bildung zählt zu den Menschenrechten, aber wo steht geschrieben, dass es Schulbildung sein muss? Unser Zwangsschulsystem verstößt in vielen Punkten auch gegen die Menschenrechte. Dass beispielsweise Erwachsene den Sechs- bis Sechzehnjährigen vorschreiben dürfen, wo sie sich einen großen Teil ihrer Zeit aufhalten müssen, ist ein eklatanter Verstoß gegen das Naturrecht und das steht noch über den Menschenrechten.

Das es neben der allgemeinen Erklärung der Menschenrechte auch noch die Erklärung über die Kinderrechte gibt, zeigt doch, dass in den Augen derer, die so etwas beschließen, dass für Kinder nicht die gleichen Rechte gelten sollen.

Schule und wirkliche Bildung schließen sich meines Erachtens nach aus.

Gruß Matti


dasliebeGestuet 
Beitragsersteller
 05.10.2019, 10:16

Ich finde deine Sichtweise hochgradig interessant!

Auch wenn ich nur viele deiner Punkte mich anschließen kann, bin ich jedoch der Meinung, das ist vom Ort abhängt, also, dass bestimmt in ärmeren Ländern die Schule / Bildung tatsächlich der Schlüssel aus dem Teufelskreis der Armut ist.

Denn Schule ist nichts im Vergleich zu harte Arbeit in den Industrieländern. Wie würdest du es schließlich finden, wenn ein zehnjähriger Junge, der aus Bangladesh stammt, täglich bis zu zehn Stunden in einer Textilfabrik schuftet. Dabei ist über die menschenunwürdigen Bedingungen zu bedenken, die noch zusätzlich dazu kommen .Oder ebenfalls wenn ein kleiner Junge in Sierra Leone geboren wird und z.B als Kindersoldat im Dienst arbeitet mit schwerbewaffneter Milizen und dass noch unfreiwillig. Ebenfalls noch als Beispiel, wenn ein Mädchen in Brasilien zu Hause trotz ihrer jungen Jahre als Prostituierte arbeitet, oder ein geflohendes Mädchen aus Syrien welche, mit einem 38 Jahre älteren Mann verheiratet würde.

Das ganze würde nicht zustande kommen wenn das Recht auf Bildung garantiert würde. Natürlich werden auch dabei mehrere Menschenrechte zugleich verletzt, aber hätte mal natürlich diese Schulpflicht und es würden Strafen angehängt werden wenn Kinder nicht zur Schule gehen würden, dann kämen einfach solche Vorfälle nicht zustande.

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Kuhlmann26  05.10.2019, 15:28
@dasliebeGestuet

Mir ging es vor allem um Deinen Vergleich zwischen Menschenrechten und Schule und die Gleichsetzung von Schule & Bildung. Für mich sind das grundverschiedene Dinge. Schule ist Belehrung und Erziehung von Kindern durch Erwachsene. Bildung erfüllt nur dann ihren Zweck, wenn sie selbstbestimmt ist.

Dass es viel zum Thema Kinderarbeit zu sagen gäbe, steht außer Frage, aber wir sollten nicht mit dem europäischen Blick die Lage in Bangladesh oder Sierra Leone beurteilen.

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erst mal ein bisschen Geschichtsunterricht: die Menschenrechte wurde zum erstenmal als Grundlage einer Verfassung eingeführt 1789

https://www.netzwerk-menschenrechte.de/7-die-franzoesische-revolution-und-die-erklaerung-der-menschenrechte-1277/

Später haben viele Staaten .. z.B. die USA diese Grundprinzipien in ihre Verfassungen übernommen.

Erst 1945, nach dem 2ten Weltkrieg wurde die UN gegründet. Diese hat 1948 eine Deklaration zu dem Menschenrechten verabschiedet.

https://de.wikipedia.org/wiki/Allgemeine_Erkl%C3%A4rung_der_Menschenrechte

1948 würde auch das Grundgesetz für die neue BRD erstellt und am 23.05.1949 trat es in Kraft. Das GG basiert auf den Menschenrechten, wie die meisten Verfassungen der "westlichen Staaten"

aber vieles kann man interpretieren, ich zitiere aus wiki zur Menschenrechtserklärung:

Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte ist ein Ideal, an dem Orientierung zu finden sei[5], keine verbindliche Rechtsquelle des Völkerrechts.[6] Als solche sind sie nicht justiziabel, nicht einklagbar. Sie wurde mit der UN-Resolution 217 A (III)[7] der UN-Vollversammlung eingeführt. Die Erklärung ist also kein völkerrechtlicher Vertrag und daher nicht als solcher verbindlich. Auch ihr Status als Resolution verleiht ihr keine verbindliche Wirkung, da nach der UN-Charta nur Resolutionen des Sicherheitsrates bindende Wirkung zukommt und eine entsprechende Regelung für Resolutionen der Vollversammlung fehlt.[8] Einige Artikel der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte wurden in den beiden internationalen Pakten über Bürgerliche und Politische Rechte („Zivilpakt“, BPR) sowie über Wirtschaftliche, Soziale und Kulturelle Rechte („Sozialpakt“, WSKR) übernommen, beide 1966 geschlossen und 1976 in Kraft getreten; diese Bestimmungen haben dadurch im Gegensatz zu den AEMR den Rang bindender internationaler Abkommen erhalten.