Meine Mutter hat mich aus der Wohnung raus geschmissen was soll ich tun ich 19w (ohne einen Ausbildungsplatz)?

AshleighHoward  26.05.2021, 16:40

Sitzt du jetzt aktuell wörtlich auf der Straße?

Kakakaka69838 
Fragesteller
 26.05.2021, 16:41

Ich bin bei meiner Oma

8 Antworten

Du könntest das tun was viele andere in dem Alter auch tun:

Bemühe Dich um einen Job, fange eine Ausbildung an und suche Dir eine kleine Wohnung oder erst mal ein WG-Zimmer.

Da Deine Eltern Dich rausgeschmissen haben (Gründe, die Du uns hier verschweigst, wird es sicherlich geben), müssten sie Dir Unterhalt zahlen.

Zusammen mit einem Einkommen aus einer Arbeit müsstest Du das stemmen können.

Meld dich beim Jugendamt. Deine Mutter muss für deinen Lebensunterhalt aufkommen, bis du eine Ausbildung abgeschlossen hast, oder du 25 bist. Das geht so wirklich nicht.

bei Freunden unterkommen und arbeiten gehen ist der falsche Ansatz.

windsbraut0307  26.05.2021, 16:56

das wäre ja noch schöner, wenn die Eltern so lange Unterhalt zahlen, bis das Kind sich mit 38 Jahren bequemt eine Ausbildung zu machen....

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AshleighHoward  26.05.2021, 17:24
@windsbraut0307

Das ist einfach das Gesetz. Lies doch richtig, bis 25 oder 1. abgeschlossene Ausbildung. Warum soll der Steuerzahler dafür aufkommen, wenn sich die Mutter ihrer Verantwortung entzieht bzw. das zu Lasten des Kindes geht??

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Rheinflip  26.05.2021, 19:20

Während der Ausbildung muss gezahlt werden sonst nicht.

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Ich würde an deiner Stelle versuchen bei Freunden unterzukommen.

Wenn das net klappen sollte würde ich auf die Straße gehen was bei dir als Mädel aber ein bissel kritisch wäre.

Versuch was bei der polizei deine eltern sind unterhaltspflichtig.

Sonst Jugendamt usw

Dich ans Jugendamt wenden, die helfen bei der akuten Situation, und dann mit deren Hilfe Unterhalt von deiner Mutter fordern.

Tja, der Rausschmiss wird nicht von langer Dauer sein, Gesetzlich müssen dich deine Eltern bis du 25 bist ODER eine Ausbildungsstelle hast durchfüttern.

windsbraut0307  26.05.2021, 16:54

nein, das stimmt nicht. Die Eltern müssen nur dann leisten, wenn das Kind nicht selbsterhaltungsfähig ist.

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windsbraut0307  26.05.2021, 17:02
@Redekunst

Nein, nicht vom Gesetz her. Hier ist die Definition folgende: in der Ausbildung befindlich, im Studium, in einer Schule

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