Oma hat mich aus Wohnung geschmissen, was tun?
Hallo,
meine Freundin wohnt bei ihrer Oma. Sie ist mittlerweile 18 Jahre alt und ist seitdem sie 12 ist, Vollwaise. Sie wohnt bei ihrer Oma und nach einem Streit hat ihre Oma sie so zu sagen aus der Wohnung geschmissen, was kann sie Bzw. Was können wir jetzt tun bezüglich Wohnungen Miete. Wir Bzw. Sie braucht ja jetzt quasi eine Wohnung. Wir wissen nur nicht was ihr als Vollwaise alles zusteht. Bitte dringend Hilfe
3 Antworten
Ihr (oder Dir? Irgendwie verwirrend Deine Frage... welche Oma hat wen von euch beiden rausgeworfen? 🤡 ) steht ggf Unterhalt seitens Oma zu:
Großeltern und Kinder sind jeweils unterhaltspflichtige Verwandte... Also Verwandte in direkter Abstammungslinie. Für Onkel/Tanten bzw. Geschwister und ähnliche "Nebenlinien" ist man nicht zuständig.
Aber das Jugendamt ist euer wichtigster Ansprechpartner. Da seid ihr bis zum 21. Geburtstag noch gut aufgehoben. Gelegentlich sogar bis zum 25. Geburtstag.
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Wenn ihre Eltern noch leben würden, wären die Eltern für sie verantwortlich, bis die erste Ausbildung abgeschlossen ist. Ähnlich kann es auf die Großeltern zutreffen.
Gem. §§ 1601, 1606 Abs. 2 BGB ist die Großmutter als Pflegeperson ihrer Enkelin gegenüber unterhaltsverpflichtet, soweit die Eltern dazu nicht in der Lage bzw. verstorben sind.
Diesen Anspruch muß man ggf. einklagen. Ich würde zunächst mit der Großmutter ein Gespräch führen und versuchen das Problem zu beseitigen, welches zum Rauswurf führte. Danach ist ggf. auch der Gang zu einem Rechtsanwalt erforderlich, falls die Großmutter bei großer Rente zahlungsfähig ist. Die Kosten für eine Klage wird vom Amtsgericht getragen, bei dem ein Antrag auf Rechtskostenunterstützung gestellt werden muß.
Wenn ein klärendes Gespräch "Friedensangebot" mit der Großmutter nicht möglich ist, wäre ein Gang zum Sozialamt erforderlich. Für die Enkelin ist entweder das Sozialamt oder das Jobcenter zuständig. In jedem Fall hat sie einen Anspruch auf finanzielle Versorgung. Kann die private Seite die Versorgung nicht leisten, springt der Staat ein. Das ist eine gesetzliche Regelung !!!
Jedoch empfehle ich dafür zu sorgen, dass die Enkelin immer eine feste Wohnsitzadresse = Meldeadresse auf dem Ausweis vermerkt (für den Empfang von Post) und ein eigenes Konto hat. Ohne diese Meldeadresse und ohne eigenes Konto machen Sozialamt oder Jobcenter nichts.
In den meisten Städten gibt es öffentlich geförderter Wohnungsbau. Dafür braucht sie einen Wohnberechtigungsschein vom Wohnungsamt. Aber das Finden einer Wohnung wird wohl als Aufgabe bei der Enkelin bleiben. evt. könnte da die Caritas oder Diakonie etwas helfen...
Beim Jugendamt kann sie auch mal anfragen. Aber weil sie schon 18 Jahre alt ist, wird das Jugendamt ggf. nicht mehr zuständig sein.
Sie ist volljährig. Und wenn sie sich in der Wohnung der Oma nicht an die vorgegebenen Regeln hält, fliegt sie eben raus.
Wenn sie nicht in einer schulischen oder betrieblichen Ausbildung steht, bekommt sie gar nichts.
Natürlich kann sie sich arbeitssuchend melden.
Na und? Wessen Wohnung ist das denn? Sie ist volljährig
Volljährig sein alleine reicht nicht. Wenn sie noch keine Ausbildung abgeschlossen hat zahlt ihr der Staat nur unter bestimmten Bedingungen ne Bude.
Solange Oma unterhaltspflichtig und -fähig ist muss sie sich kümmern.
Ob ihr das passt ist dem Staat wurscht.
Da wäre ja erst einmal zu klären ob die Oma überhaupt unterhaltspflichtig ist. Vor ihrer Rente sicher NICHT
Wenn sie das Sorgerecht für ihr vollverwaistes Enkelkind hat schon!
Sorgerecht = Sorgepflicht.
Lies mal hier:
Da steht unter anderem:
Tod der Eltern: Müssen Großeltern Unterhalt für die Enkel zahlen?„Viele Großeltern wissen nicht, dass sie im Falle des Falles Unterhalt für ihre Enkel zahlen müssen“, erklärt Rechtsanwalt Bühre. Diese Unterhaltspflicht haben aber nur die Oma und der Opa, für andere Verwandte gilt diese nicht. Die Höhe des Unterhalts hängt vom Einkommen der Großeltern, also ihrer finanziellen Leistungsfähigkeit, ab. Großeltern steht außerdem ein Selbstbehalt in einer gewissen Höhe zu.
😶
Mit der Rente der Oma hat das nichts oder nur wenig zu tun. Und ob Oma sorgeberechtigt ist wird sicherlich das Gericht geklärt haben nachdem das Enkel zum Vollwaisen wurde:
https://www.nestling.org/sorgerechtsverfuegung-wer-bekommt-das-kind-im-todesfall/
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Auch wenn die Enkelin Vollwaise ist, heißt das ja nicht, dass die Oma leistungsfähig ist.
Wenn die Enkelin keine Ausbildung macht, fällt ja die Waisenrente weg.
Und wo steht, daß sich nicht an Regeln gehalten wurde? Streit muss nicht immer von den Kindern ausgehen... Alte Leute können auch ganz schön anstrengend sein. 🤪