Wohnung von als Azubi?

3 Antworten

Du brauchst eine eigene Wohnung. Die kannst du mit Azubientgelt, Kindergeld, und Unterhalt bzw BAB finanzieren.n

Solange du noch keine abgeschlossene Erstausbildung oder Studium hast, wären im Regelfall beide Elternteile bei Leistungsfähigkeit ggf.zum Barunterhalt verpflichtet.

Das käme dann auch auf deine Netto Vergütung an, aber auf jeden Fall würde dir dann das Kindergeld von 204 € zustehen, wenn du von deinen Eltern nicht min.Unterhalt in dieser Höhe bekommst.

Du könntest dann auch noch einen Antrag auf BAB - bei der Agentur für Arbeit stellen, wenn du oder deine Eltern aber ein höheres Einkommen hätten, dann wirst du wenig oder auch gar kein BAB - erhalten.

Dann könntest du aber immer noch einen ALG - 2 ( Hartz - lV ) Antrag beim zuständigen Jobcenter stellen und da ggf.eine monatliche Aufstockung bekommen.

Du kannst BAB für eine Wohnung beantragen ...das übernimmt ein TEIL der Miete ! Informiere dich :)