Mal eine Frage zu Mord und Totschlag?

1 Antwort

Jemand hat 2 Mal anderen Personen Werte gegeben damit diese mich verprügeln.

Das wäre dann erstmal Anstiftung zur Körperverletzung.

Das erste Mal kam es dabei zu versuchtem Totschlag

Warum? Hast du die Tötungsabsicht nachgewiesen?

Dieser Jemand, hat der nun Auftragsschläger beauftrag, oder gar Totschlag und Mordversuche, weil die Täter dann eigenmächtig handelten?

Er wird im Endeffekt für das belangt, was man ihm an Unrechtsgehalt zurechnen kann. Wenn er einfach 'nur' wollte dass du verprügelt wirst aber keine Tötung wollte (bzw. man ihm das nicht nachweisen kann), dann sind wir bei der Körperverletzung, ggf. schwere oder gefährliche Körperverletzung.


Userxyzffds344 
Beitragsersteller
 12.07.2025, 12:26

Der Totschlagversuch war am Tatort zumindest ersichtlich, verwüstung und rohe Gewalt wo auch immer man hinsah.

Die Morddrohung kann ich natürlich nicht nachweisen. Das waren Worte, denen eine Sachbeschädigung folgte, eine Nachstellung und der Versuch eine Straftat vor zu täuschen um mich aus dem Weg zu räumen.