Magen Darm Grippe und Arbeit.

5 Antworten

Also mal im Ernst, wenn Du einen Ärztlichen Attest hast, dann bleib zu Hause. Dein Chef wird dir darüber auch nicht böse sein und schon gar nicht wenn es sich um eine Magen-Darm-Grippe handelt.

Schließlich hängt der Ruf seines Restaurants davon ab. Kündigen kann er Dich deswegen auch nicht. Nicht einmal während einer Probezeit. Und da du erst 17 bist geh ich mal davon aus, dass es ja eh eine Lehrstelle ist und da es eh schwer ist einen Azubi zu kündigen musst Du dir von dieser Seite aus keinerlei Sorgen machen.

Solltest Du allerdings Krank auf Arbeit gehen ist dies ein sofortiger Grund für eine Kündigung und kann dich sogar Schadensersatz und im Falle das Du einen Mitarbeiter oder Kollegen ansteckst sogar ein Schmerzensgeld kosten.

Ich kann Dir aus eigener Erfahrung sagen, dass sollte einer meiner Angestellten im Restaurant eine Magen-Darm-Grippe haben, dann lasse ich Ihn nicht einmal ins Restaurant rein bevor ich nicht die Gesundschreibung des Arztes von dem Mitarbeiter habe.

Denn sollte ich einen Arbeiter mit so einer hoch ansteckenden Krankheit in meinem Restaurant arbeiten lassen, dann kann ich den Laden auch gleich wieder zu machen und alles was ich bisher an Arbeit hinein gesteckt habe war sprichwörtlich für die Katze gewesen.

mit einer Infektionskrankheit hast du nichts im Gastgewerbe zu suchen!!!

Hi, Du arbeitest als Koch? Dann kennste sicher auch die Bestimmungen, die Du für das Gesundheitszeugnisses gelernt hast.

  • Grundlage ist der Abschnitt 8 (§ 42, § 43) des Infektionsschutzgesetzes.

    Tätigkeitsverbote

Folgenden Personen ist die berufliche Beschäftigung mit Lebensmitteln verboten: Personen,

  • die an Typhus abdominalis, Paratyphus, Cholera, Shigellenruhr, Salmonellose, einer anderen infektiösen Gastroenteritis oder Virushepatitis A oder E erkrankt oder dessen verdächtig sind, [...]

  • die Krankheitserreger Shigellen, Salmonellen, enterohämorrhagische Escherichia coli oder Choleravibrionen ausscheiden.

Und damit ist klar, wie Du Dich zu verhalten hast. Da kann auch Dein Chef nichts gegen machen. Oder wird er das Risiko einer eventuellen Massenerkrankung eingehen und sich im Rahmen des IfSG § 42, § 43 strafbar machen wollen?

Geh weiterhin zum Doc und lasse Dich krankschreiben, solange die Erreger im Körper sind. Nur Dein Arzt kann die Wiederaufnahme der Beschäftigung bescheinigen. Gute Besserung, Grüße

Neckarss  02.03.2013, 02:18

kleine Korrektur.

Nach der Grundlage des Infektionsschutzgesetzes macht sich nicht dein Arbeitgeber alleine Strafbar sondern zum größtenteils Haftest du als erkrankter Arbeitnehmer im Falle einer Erkrankung anderer.

Solltest du die Krankheit dem Arbeitgeber verschweigen und dennoch Arbeiten, aus welchen Grund auch immer, dann kann Dich dein Arbeitgeber im Schadensfall auch auf Schadensersatz verklagen.

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kleinewanduhr  02.03.2013, 11:53
@Neckarss

Hi Neckarss, das sollte eigentlich klar sein, denn Verbote gehen immer mit Bestrafung einher.

Viel deutlicher hervorheben sollte man die Vorschrift zum Schutz vor körperlichen Gefahren aus IfSG §43:

  • (2) Treten bei Personen nach Aufnahme ihrer Tätigkeit Hinderungsgründe nach § 42 Abs. 1 auf, sind sie verpflichtet, dies ihrem Arbeitgeber oder Dienstherrn unverzüglich mitzuteilen.
  • (3) Werden dem Arbeitgeber oder Dienstherrn Anhaltspunkte oder Tatsachen bekannt, die ein Tätigkeitsverbot nach § 42 Abs. 1 begründen, so hat dieser unverzüglich die zur Verhinderung der Weiterverbreitung der Krankheitserreger erforderlichen Maßnahmen einzuleiten.

Es ist sicherlich kein Fehler, die rechtliche Konsequenz -wie Du oben auch schon- immer zu erwähnen, denn zu schnell vergisst der Mensch. Und welcher 17jährige Lehrlingskoch denkt fortwährend an Gesetze, wenn er wegen Fehlstunden Bange um seinen Ausbildungsplatz hat.

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Du darfst ansteckend nicht arbeiten, frage Deinen Chef wie er das sieht...er wird Dir schon sagen, dass Du zu Hause bleiben sollst, ist ja kein Spaß im Lebensmittelbereich

Wenn du das so deinen Chef erklärst wird auch er das verstehen - erst einmal auskurieren + wenn nötig auch 14 Tage oder länger...