Natürlich ist es ein Garantiefall, ohne wenn und aber!

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Ich würde da doch lieber kurz anrufen.Besser wäre es aber abzuwarten.

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Eine Überlastung durch Überhitzung scheint da nicht ausgeschlossen

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Ja Johanna, ein Problem hat alles zerstört, doch dieses Problem war zum Glück nicht Deines, was nicht bedeutet, dass es Dich nicht betrifft. Mit Entsetzen habe ich wie im Schock die letzten Minuten hier gesessen und die Welt nicht mehr verstanden, ich werde aber mit Sicherheit nicht einfach die Füsse still halten und mich fragen, ob es nun eine Lösung gibt, oder nicht...viel habe ich nicht mehr in der Hand, außer viele Stunden an Schriftverkehr. Meine Freundin und ich sind zu dem Entschluss gekommen, dass wir diesen Schriftverkehr komplett an die Kripo weiter geben werden, denn mehr können wir für Nina dank Deiner Eltern nicht mehr tun. Du kannst nichts dafür, mache Dir also keine Gedanken wegen mir. Ich kann einfach nur hoffen, dass Deine Eltern das Richtige tun, viel mehr aber hoffe ich, dass überhaupt etwas getan wird. Es ist sehr schlimm, dass Du da rein gezogen wurdest, denn eigentlich solltest Du noch etwas Kind sein. Aber tue was in Deiner Macht steht und verhindere dieses Vorhaben und sorge dafür, dass Deine Eltern das Richtige tun...machs gut

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Ja, innerhalb von 7 Tagen verstreicht keine Frist, auf ein Verbot die Stadt, oder das Land zu verlassen wird man hingewiesen, natürlich kannst Du verreisen, hast ja kein Schwerverbrechen begangen

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Jeans,Hemd,Halstuch,Hut,nicht zwingend Turnschuhe

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Das ist wie beim Gewinde schneiden, man sollte die Reihenfolge beachten und aufhören, wenn das Gewinde fertig ist

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Oh man....ja, sie wirkt immer, ist der totale Hormonhammer....keine Sorge, aber Du solltest es für die Zukunft mal mit einer normalen Pille versuchen, denn Euer Umgang mit der Geschichte erscheint mir etwas unglücklich, innerhalb von 60 Stunden mußt Du Dir keine Gedanken machen, inzwischen gibt es tatsächlich welche, die noch fünf Tage später eingenommen werden können.

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Dann schreibe den Ort des Hotels rein, wer den Zettel hat bekommt das Geld...alles Andere ist Nebensache, darum wird da ja gerne so viel mit betrogen

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Suche Lieber nach "Laptop"....schau mal bei ASUS..da gibt es einige gute Geräte in der Preisklasse

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Ja, das ist durchaus denkbar, kommt oft vor, wenn Menschen etwas ansehen müssen, was sie nicht verkraften, z.B. schwere Unfälle, oder sogar selbst beteiligt sind, es sind dann die Folgen eines Volumenmangelschockes, die diese Bewusstlosigkeit herbeiführen....die Masse des Blutes fällt plötzlich in die Beine ab, die Sauerstoffversorgung des Gehirnes ist nicht ausreichend und der Körper schaltet auf Notversorgung um....

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Dieses Zeugnis enthält keine versteckten Gemeinheiten, es fällt ausgesprochen gut aus, ist eine gute 2...oft wird es auch nicht besser, wenn die Arbeitgeber es ausgezeichnet versuchen zu schreiben, denn ihnen gelingt es oft nicht. Mach Dir keine Gedanken...alles ist OK...komischer Weise fehlt der Zeitraum und die Tätigkeit

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Luxuslimousinen mittlerer Oberklasse....was habe ich gelacht...nun hast Du eine ganz neue Klasse erfunden....auch die Abkürzung "k" für tausend im Zusammenhang mit Geld finde ich interessant...übrigens hieß nur ein Modell Passat CC, danach hießen die nur noch VW CC....auf den Luxus wirst Du wohl verzichten müssen bei Deinem Budget...

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Warum "mit ihr" richtig gut verstanden und wie im Nachhinein nach ein paar Monaten aus der Erinnerung raus verliebt? Schon komisch, oder....wenn man sich sieht, aber nicht redet...in was hast Du Dich verliebt??? Such Dir einen Anderen....

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Wer muss Bestattung vom Vater zahlen?

Hallo,

mein Vater ist anfang Januar 2012 ziemlich plötzlich verstorben. Er war zwar schwer krank, doch niemand hatte angenommen, das er so schnelll verstirbt. Nicht einmal das Krankenhaus, das ihn 5 Tage vorher noch nach Hause entlassen hatte und ihn noch 6 Monate gegeben hatte. Naja, es war ein ziemlicher Schlag für mich und ich musste alle informieren, da ich die einzige war, von der meine Tante die Nummer hatte und somit die Polizei mich informiert hatte. Erst hieß es, meinen Halbbruder zu suchen, der auch der erst geborene ist. ich hab ihn auch gefunden und wir haben behördengänge gemacht, wobei wir bei Sozialamt erfahren haben, das wir Beihilfe bekommen könnten, da uns allen schwer fiel die Kosten zu tragen. Allerdings meinten die, das dies der Älteste beantragen muss. Wir hatten dann auch einen termin beim Bestatter, allerdings hat er mich da im Stich gelassen udn ich musste das, was mein Halbbruder bereits mit den besprochen hatte, abklären. Die rechnung lief natürlich auf meinen Halbbruder und er wollte sich um alles kümmern. Im Februar dieses Jahres hab ich erfahren, dass Sozialamt abgelehnt hat und die Widerrufsfrist bereits abgelaufen war. ich hab da erneut angerufen und versucht zu erfragen, welche Unterlagen fehlen würden, damit ich sie evtl. nachreichen könnte. Allerdings bekam ich keine Auskunft, da ich nicht Antragsstellerin bin. Auf die Frage ob ich noch einen stellen könne, meinte diese, das es nur der erstgeborene kann, sie ihn allerdings einenChance geben. Er soll die Unterlagen nachreichen. ich meinen Halbbruder informiert, das er sich bitte darum kümmern soll. Wieder hab ich lang nichts gehört, bis der Bestatter mich anrief und meinte, dass das Sozialamt wegen mangelnder Zusammenarbeit erneut abgelehnt hat. Ich, okay, dann müssen wir uns rein teilen udn rechne es durch vier und informiere alle. Meine halbschwester und ich haben ihren Anteil bezahlt. Mein Halbbruder nicht, da er weder noch mit mir redet, noch mit den Bestatter Kontakt aufnimmt um es zu regeln. Mein anderer Bruder war nun noch mal Bei Sozialamt und die meinten, wenn der Erstgeborene sich nicht kümmert, wie zum beispiel um beerdigung und das mit den Sozialamt, dann müsse er niemand ausser den Erstgeborenen Zahlen. Ich bin ehrlich gesagt, total durch einander und weiß echt nicht weiter, ob diese Aussage stimmt oder nicht? Angeblich habe mein Vater an meinen halbbruder auch keinen Unterhalt gezahlt, was ich mir allerdings schlecht vorstellen kann, da er für mich und meinen Bruder immer gezahlt hat, nachdem meine Eltern getrennt waren und das war bereits als ich 5 war.

ich bitte um Rat oder Info. vielen Dank im voraus

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Ja, die Rechnung muß der Rechnungsempfänger bezahlen, in diesem Fall der betreffende Bruder, denn gegen ihn würde sie dann auch vollstreckt werden, in Eurem Fall hätte ich den Anteil vielleicht auch nicht bezahlt, wenn er es verschuldet hat und weiterhin verschuldet

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Ist eine Leinenplicht in einer Stadt ohne Hundelaufplatz rechtskräftig?

Im März wurde ich mit meinem Hund vom Ordnungsamt in Eisenach, auf einem Areal, bei welchem die Eigentumsrechte noch nicht geklärt sind angehalten und auf sehr unfreundliche Art und Weise aufgefordert diesen sofort anzuleinen und meine Personalien rauszurücken. Ich wurde mit den Worten "Anleinen, Ausweis" begrüßt!!! Als ich die Beamten darauf aufmerksam machte, dass die Stadt über keinen Hundelaufplatz verfügt und sie mich gerade nötigen gegen das Tierschutzgesetz zu verstoßen wurden sie noch frecher und drohten mir mit Hinzuziehung der Polizei. Auf meine Frage wo ich denn meinen Hund ohne Leine laufenlassen dürfe wurde mir geantwortet: " innerhalb der Stadtgrenzen nirgendwo" ! Nun wurde mir das zu blöd und ich beschloss mich einfach umzudrehen und meiner Wege zu gehen, aber da riefen sie angeblich die Polizei zu Hilfe und verfolgten mich etwa 200 meter. Als ich dies bemerkte blieb ich stehen und händigte bereitwillig meinen Ausweis heraus, nun begann eine Befragung welche mir sehr zweifelhaft vorkam und warscheinlich nur eine Demonstration ihrer Macht darstellte, denn das ganze geschah mitten in einer stark bevölkerten Fußgängerzone und war mir wirklich sehr peinlich. Nach fast vier Monaten bekam ich nun einen Bußgeldbescheid in Höhe von 123,50€, gegen den ich natürlich Einspruch erhob und alle oben genannten Gründe angab. Dieser wurde mit den Worten abgeschmettert, dass diese Gründe kein Grund für eine Rücknahme des Bescheides darstellten und der Fall, fals ich nicht innerhalb der nächsten 7 Tage bezahle, an die Statsanwaltschaft Meiningen übergeben würde. Wie kann ich mich dagegen wehren? Ist eine Leinenpflich unter diesen Umständen überhaupt zulässig und wo lege ich Beschwerde gegen diese Beamten ein??? MfG Leo

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Ich frage mich gerade, wie 200 Meter von einer stark bevölkerten Fußgängerzone ein Areal mit ungeklärten Eigentumsrechten sein kann, woher nimmst Du diese Information...?Gegen den Bescheid kannst Du nichts machen, dieser ist wirksam, eine Beschwerde über die Vorgehensweise der Mitarbeiter des Ordnungsamtes kannst Du beim Ordnungsamt einreichen, als Dienstaufsichtsbeschwerde, die aber zu nichts führen wird, ansonsten würde ich Dir raten, dass Du Dich mal mit Thomas Ries in Verbindung setzt um zu erfragen, ob er Dir noch hilfreiche Tipps geben kann: http://www.toms-hundecenter.de/ Keiner nötigt Dich gegen das Tierschutzgesetz zu verstoßen... Der Einspruch hätte eher auf die Beschaffenheit des Grundstückes abzielen müssen, denn es ist genau geregelt, wo Hunde anzuleinen sind: Hier müssen alle Hunde angeleint sein in Eisenach - auf öffentlichen Straßen, - in Fußgängerzonen, - in Einkaufszentren - und anderen innerörtlichen Bereichen, Straßen und Plätzen mit vergleichbarem Publikumsverkehr, - in der Allgemeinheit zugänglichen, - umfriedeten Park-, Garten- und Grünanlagen - in Aufzügen, - auf Volksfesten - und sonstigen Veranstaltungen mit Menschenansammlungen, - in öffentlichen Gebäuden, - Schulen und Kindergärten. - auf Friedhöfen Vielleicht wäre hier ein Ansatzpunkt gewesen, denn das Areal hast Du nicht genauer beschrieben, jedoch könnte es aus dem Erlass herausfallen. Interessant ist aber folgender Satz: Keine Anleinpflicht besteht in den städtisch ausgewiesenen Hundefreilaufflächen Diesen Satz kann man dem Hundeportal der Stadt entnehmen, was vermuten läßt, dass es neben den Hundevereinen auch tatsächlich von der Stadt ausgewiesene Plätze gibt. Genauer wäre aber zuerst mal zu prüfen, was es tatsächlich für ein Grundstück war....gehe mal die Punkte durch und prüfe, ob etwas auf dieses Grundstück zutreffen könnte, oder eben auch nicht....das wäre der Weg eines erfolgreichen Widerspruches gewesen.

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Ordnungswidrigkeit 20 Euro...eben so, als wenn Du mit einem Blaulicht rum fährst....solltest Du dabei Verkehrsverstöße begehen, werden die extra berechnet

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