Lohnt es sich, sich bei einem Geschwindigkeitsverstoß zu äußern?
Guten Tag,
Ich wurde aus Dummheit geblitzt. Grob 500m vor dem Blitzer hat ein KFZ auf der gegenüberliegenden Fahrbahn ein LKW in einer Kurve überholt und mich fast frontal mitgenommen. Musste stark abbremsen und war schon fast in einer Art Schock. Habe danach den Tempomat wieder eingeschaltet der auf 100km/h gesellt war. Dann kam die 70er Begrenzung. Ich war noch mit der Situation beschäftigt und dann war es eben auch schon zu spät. Jetzt sind es 22km/h zu schnell.
War meine Schuld und sehe es ein. Nun aber die Frage ob ich mich dazu äußern sollte und versuchen sollte die Situation so zu erklären. Bringt das überhaupt irgendwas oder brumme ich mir damit eher noch mehr auf?
12 Antworten
Das wird nichts bringen, zumal du es auch kaum beweisen kannst. Und selbst wenn - wenn dich das so beschäftigt, hättest du rechts ran fahren und anhalten müssen. Man wird dir so oder so vorhalten, dass du andere gefährdet hast. Der Grund mag nachvollziehbar sein, deine Reaktion trotzdem falsch.
War meine Schuld und sehe es ein. Nun aber die Frage ob ich mich dazu äußern sollte und versuchen sollte die Situation so zu erklären.
Macht eigentlich keinen Sinn, denn es ändert ja nichts daran, dass Du die Strafe zahlen musst. Und ob derjenige auf der anderen Seite (der Deine Äußerung liest) Dich deshalb persönlich bedauert, das hat auf Dich keine Auswirkungen.
Im Gegenteil:
Wenn Du Dich in solchen Situationen irgendwie ungeschickt äußerst kann man daraus (wenn Du Pech hast) noch etwas für Dich Negatives herauslesen und Du kannst Dinge potentiell dadurch für Dich noch schlimmer machen.
Deshalb:
In so einem Fall wo man mit "erklären" sowieso nichts gewinnen kann: Einfach nur "tut mir leid, war keine Absicht" und zahlen.
Es macht keinen Sinn, Stellung zu nehmen wenn man den Vorwurf anerkennt.
Bei allem, was man an Erklärungen liefern mag, besteht die Gefahr, versehentlich einen Vorsatz einzugestehen oder sich gar selbst der Fahruntüchtigkeit zu überführen, was das Ganze dann nur noch schlimmer macht. Man weiß nie, was sich so ein Sachbearbeiter denkt und wie übermotiviert der gerade ist...
Den konkreten Fall könnte man dir so auslegen, dass du weitergefahren bist, obwohl du aufgrund der psychischen Ausnahmesituation temporär nicht mehr ausreichend aufmerksam warst und dein Fahren nicht mehr im Griff hattest.
Also: Lass' es.
Hi nein. Denen ist die Begründung egal.
Bedenke, dass der Regelfall des Bußgeldes ja nur für eine fahrlässige Tat gedacht ist. Bei Vorsatz wäre der Satz nämlich verdoppelt - auch wenn man das oft nicht beweisen kann.
Einzig bei einem beweisbaren krassen Notfall käme man vielleicht so davon.
Die Bußgeldstellen an sich lassen üblicherweise nicht "mit sich reden". Für den Fall, dass es sich den Aufwand lohnt (hinsichtlich der Höhe des Bußgeldes), würde ich die Angelegenheit meinem Anwalt geben, der mir dann mitteilen wird, ob es erfolgversprechend ist, die Sache vor Gericht auszutragen.
lg up