Lenkererhebung?

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Erstmal zu deiner Hauptfrage

https://www.bussgeldkatalog.de/geblitzt-in-der-probezeit/

Die Seite hat zwar Lücken, gelinde gesagt, aber die Aussage zu deinen 20 km/h ist soweit ok. Es kommt hier genau auf den Kilometer an, da es sich um einen möglichen Grenzwert handelt. (A-Verstoß)

Jetzt zu dem Problem mit deiner Mutter. Da sie nicht gefahren ist und man dies mit relativer Sicherheit sagen kann (Bild) hat sie keinen OWI-Anhörungsbogen bekommen, sondern richtigerweise ein zeugenschaftliches Auskunftsersuchen zu den "Lenkerdaten" wie du es nennst. Soweit klar? Als Zeuge darf man keine falschen Angaben machen, allerdings kann sich deine Mutter auf das Zeugnisverweigerungsrecht berufen. D.h. Sie schickt den Bogen zurück und schreibt rein, dass sie wegen dieses Schutzrechts keine Angaben machen möchte. Die Behörde bleibt jedoch dran und wird die Polizei damit beauftragen das Bild mit dir zu vergleichen. Ja, du bist aufgrund der Meldedaten eigentlich recht schnell ermittelbar. (Alter, Wohnort, Zugriff auf den Wagen usw.)

Jetzt schau in den Bußgeldbescheid und die Internetseite, ob es Folgen hat und überlegt euch dann was ihr macht.

PalBeron  27.01.2022, 23:36

Es handelt sich um Österreich. In Österreich gibt es kein fahrer Foto (meist), daher gibt es auch den anderen Verlauf nicht, sondern die sogenannte Lenkererhebung. Dieser MUSS nachgekommen werden.

Eine Nicht- oder Falschauskunft, verspätete oder unvollständige Auskunft ist strafbar. In diesem Fall wird zusätzlich zur Strafe für das begangene Verkehrsdelikt eine Strafe wegen Verletzung der Auskunftspflicht verhängt.

https://www.oesterreich.gv.at/themen/freizeit_und_strassenverkehr/kfz/7/Seite.060103.html

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Eckengucker  28.01.2022, 01:00
@PalBeron

Ich hab das jetzt nachgelesen, da ich mich mit der ö. STPO nicht gut auskenne. Ich konnte mir aber nicht vorstellen, dass eine Mutter gegenüber ihrem Sohn kein Aussageverweigerungsrecht hat. Lt. dieser Seite

https://www.oesterreich.gv.at/themen/dokumente_und_recht/strafrecht/10/Seite.2460801.html

braucht sie keine Angaben vor Gericht machen. Es wäre also unverständlich, wenn sie vorher schriftlich ihren Sohn benennen müsste. Wie gesagt, ich kenne die Fernwirkung zu diesem Grundrecht nicht, aber ich kann mir nicht vorstellen, dass sie ihn angeben muss. Gut, sie wird evtl. den Brief beantworten müssen, aber den Sohn wird sie darin nicht nennen müssen.

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Eckengucker  28.01.2022, 01:08
@PalBeron

whow.

Diesen Grundsatz sollte man genau so in Deutschland einführen :)

Lassen wir es dabei, aber für mein Rechtsempfinden endet auch diese Auskunftspflicht dort, wo man gerichtlich keine Aussage machen müsste. Allein schon die Angabe eines zukünftigenmöglichen Verwaltungsstrafverfahrens...

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PalBeron  28.01.2022, 01:29
@Eckengucker

Wenn du die Lenkererhebung nicht machst, bekommst du ein Strafe.

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Deine Mutter muss dich sogar eintragen. Auf dem Bild ist zu erkennen daß sie nicht gefahren ist. Also wird gefragt wer es den war, um der korrekten Person das Ticket zuzustellen

BartekO 
Fragesteller
 25.01.2022, 17:53

Es wurde kein Bild gemacht

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DerBayer80  25.01.2022, 17:54
@BartekO

Es gibt mit Sicherheit ein Bild. Der Blitzer macht immer ein Foto. Ohne dieses wäre ja der Halter nicht ermittelbar

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DerBayer80  25.01.2022, 18:14
@tinalisatina

Eben. Aber auf dem Bild ist ja auch eindeutig zu erkennen daß nicht die Mutter gefahren ist. Deshalb ja die Anfrage

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PalBeron  27.01.2022, 23:39

Es handelt sich um Österreich. In Österreich gibt es kein fahrer Foto (meist), sondern die sogenannte Lenkererhebung. Dieser MUSS nachgekommen werden.

Eine Nicht- oder Falschauskunft, verspätete oder unvollständige Auskunft ist strafbar. In diesem Fall wird zusätzlich zur Strafe für das begangene Verkehrsdelikt eine Strafe wegen Verletzung der Auskunftspflicht verhängt.

https://www.oesterreich.gv.at/themen/freizeit_und_strassenverkehr/kfz/7/Seite.060103.html

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Da "Lenkererhebung" ein österreichischer Ausdruck ist:

Könnte es sein, dass es hier um österreichisches Recht geht?

Wenn ja, dann solltest Du das in Deiner Frage auch angeben.

Hallo, ich vermute, dass Du 21 oder mehr zu schnell warst, sonst würde einfach nur Verwarngeld kommen.

Da das dann Punkte gibt, und Probezeitmaßnahmen nach sich zieht, wollen die genau wissen, wer gefahren ist.

Deine Mutter darf die Aussage verweigern, aber sie werden dennoch recht schnell auf Dich kommen.

Familienangehörige überprüfen die als erstes und sie haben Zugriff auf die Daten des Einwohnermeldeamtes.

Edit: Ach Österreich. Sorry, überlesen. Da bin ich raus, kenn mich mit der Rechtslage dort nicht aus

PalBeron  27.01.2022, 23:40

Es handelt sich um Österreich. In Österreich gibt es kein fahrer Foto (meist), sondern die sogenannte Lenkererhebung. Dieser MUSS nachgekommen werden.

Eine Nicht- oder Falschauskunft, verspätete oder unvollständige Auskunft ist strafbar. In diesem Fall wird zusätzlich zur Strafe für das begangene Verkehrsdelikt eine Strafe wegen Verletzung der Auskunftspflicht verhängt.

https://www.oesterreich.gv.at/themen/freizeit_und_strassenverkehr/kfz/7/Seite.060103.html

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