Leiharbeiter soll nicht weiter in Einsazfirma tätig sein - Gilt für diese Firma ebenfalls die Kündigungsfrist?

5 Antworten

Der Punkt bei Zeitarbeit ist genau der, dass das Unternehmen kurzfristig und ohne irgendwelche Kündigungsfristen zusätzliche Leute ins Unternehmen holen und sie auch wieder loswerden kann. Maßgeblich ist hier der Vertrag zwischen Leiharbeitsunternehmen und ausleihendem Unternehmen. Wenn dort keine Frist zur Beendigung vorgesehen ist, kann somit der entliehene Mitarbeiter von heute auf morgen vom Kunden - also dem ausleihenden Unternehmen - nicht mehr angefordert werden und dort dann auch nicht mehr arbeiten.

die Entleihbetriebe können Dich täglich abmelden. Die Zeitarbeitsfa. muß sich dann um zukünftige Einsätze für den Arbeitnehmer selbst kümmern.

Eine Begründung wurde mir jedenfalls bei Abmeldung nicht mitgeteilt, war bei mir aber auch wohl verhaltensbedingt-persönlich.

Equal Pay gäbe es nach 9 Monaten mit gleicher Bezahlung. Da wird man meist sowieso vorher abgemeldet.

Die Zeitarbeitsfirma ist dein Arbeitgeber, dort musst du kündigen oder kannst von denen eine Kündigung erhalten. Oder es für dich ein neuer Einsatz gesucht.

Kurze Einsätze bei den Firmen sind genau der Grund, weshalb es Zeitarbeit gibt.

Die Verträge der Zeitarbeitsfirma mit dem Unternehmen sind hier entscheidend.

Da gibt es keine Kündigungfrist für den entsandten Angestellten der Zeitarbeit.

Die Entleihfirma hat selbstverständlich mit dem Arbeitsverleiher einen Vertrag. Und da ist auch eine Kündigungsfrist vereinbart.