Lehrlingsgeld auf Grundsicherung angerechnet?
Hallo,
ich beziehe neben meiner kleinen Erwerbsminderungsrente Grundsicherung noch, meine 18j.Tochter wird wenn es klappt ab August in Ausbildung gehen. Nun meine Frage an diejenigen die sich damit auskennen: wir haben Angst das das Geld meine Tochter das Lehrgeld bei mir angerechnet wird und sie dadurch nix hat, ich habe aber gelesen das die vom Amt bei mir garnicht das Lehrgeld anrechnen dürfen, was stimmt denn?
3 Antworten
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/13_nmmslarge.png?v=1551279448000)
wir haben Angst das das Geld meine Tochter das Lehrgeld bei mir angerechnet wird
Das Geld ihrer Tochter wird nur bei dieser angerechnet. Wenn der Bedarf der Tochter gedeckt ist, fällt sie aus der Bedarfsgemeinschaft.
Das ergibt sich aus §7 Abs 3 Nr 4.
(3) Zur Bedarfsgemeinschaft gehören
...
die dem Haushalt angehörenden unverheirateten Kinder der in den Nummern 1 bis 3 genannten Personen, wenn sie das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, soweit sie die Leistungen zur Sicherung ihres Lebensunterhalts nicht aus eigenem Einkommen oder Vermögen beschaffen können.
![](https://images.gutefrage.net/media/user/isomatte/1444747486_nmmslarge.jpg?v=1444747486000)
Kinder unter 25 Jahren, die Schüler, Azubi oder Stundent sind bzw.einen freiwilligen Dienst wie ein FSJ - machen, dürfen seit Juli 2023 bis auf Höhe der Minijobgrenze verdienen, ohne das es auf den Bedarf des Kindes angerechnet wird.
Ist das Erwerbseinkommen oder Vergütung höher, gelten weitere Freibeträge auf Erwerbseinkommen nach Paragraf 11 b SGB - ll, die dann zum erhöhten Grundfreibetrag auf Erwerbseinkommen dazu kommen und dann theoretisch vom Nettoeinkommen bzw. Vergütung abgezogen werden.
Was dann bleibt, ist das voraussichtliche anrechenbare Netto, welches dann mindernd auf den Bedarf des Kindes angerechnet wird.
Wie hoch wird denn die Bruttovergütung laut Azubivertrag ausfallen ?
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wir haben Angst
"Wir" oder Du?
Angst hat fast jeder Fragesteller im sozialen Bereich. Völlig destruktiv.
sie dadurch nix hat,
Völlig falsch gedacht.
Falls die Tochter Bürgergeld bezieht, wird die Ausbildungsvergütung unter Berücksichtigung eines Freibetrages auf ihr Bürgergeld angerechnet.
Der Freibetrag legt jedoch aktuell bei mndestens 520 mtl..
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bekomme vom Jobcenter nur den Unterhalt für sie
Das Jobcenter zahlt keinen Unterhalt. Das ist Sache des Kindesvaters.
Sie sagt selbst: dann wird das bei dir angerechnet und ich bekomm nur die 100€ ( Hinzuverdienst)
Das ist Quatsch.
Es gibt aktuell für Auszubildende unter 25 einen erhöhten Freibetrag:
Ich lebe mit meiner Tochter in eine Bedarfsgemeinschaft, ich bekomme vom Jobcenter nur den Unterhalt für sie und ich beziehe Grundsicherung, Sie sagt selbst: dann wird das bei dir angerechnet und ich bekomm nur die 100€ ( Hinzuverdienst)