Lehrerin hat Kind bei Antolin angemeldet ohne Rücksprache
Hallo! Eine Lehrerin hat einfach meine Tochter bei Antolin angemeldet, ohne mich zu fragen oder mir Informationen darüber zu geben. Generell finde ich das Portal nicht schlecht, aber hätte man mich nicht wenigstens informieren müssen. Ich weiß immer noch nicht, was mit den gesammelten Punkten passiert, oder ob sich die Leherer das Punktekonto ansehen, und welche Daten meiner Tochter zum Anmelden nötig waren. Ausserdem, was ich überhaupt nicht gut finde, ist das der richtige Vorname meiner Tochter benutzt wurde, als Anmeldename. Ich hätte ja schon gerne gewußt wer alles auf die Seite Zugriff hat, und was mit den gesammelten Daten meiner Tochter geschieht. Hätte man vorher meine Einverständniserklärung gebraucht? Geht das gegen irgendwelche Datenschutzrechtlichen bestimmungen? Ist ja nicht so, dass ich vielleicht mit einem anderen Anmeldenamen nicht einverstanden wäre, wenn sie dabei ist, aber ich fühle mich schon sehr übergangen.
Liebe Grüße Sonja
5 Antworten
Hallo Didumi, warum Du hier nachfragst, ist mir unerklärlich! Da fragt man bei der Lehrerin oder der Schulleitung nach. Die sind dafür zuständig. Nicht hier das anonyme Internet. Ich kenne das Programm. Als ehemaliger Schulleiter einer GS ist es mir natürlich klar, dass man die Eltern darüber informiert. Schöner Programmpunkt eines Elternabends.
Von einer schriftlichen Einverständniserklärung ist mir nichts bekannt. "Statt Hölle heiß machen" sollte man die Schule bzw. den Lehrer loben, dass er überhaupt das Antolin-Programm zur Leseförderung einsetzt. So häufig kommt das in Grundschulen noch gar nicht vor.
Hallo!
So was geht gar nicht. Du solltest mit der Lehrerin sprechen. Sie hätte Dich vorher informieren und um Erlaubnis bitten sollen.
Leider sind sich viele gar nicht bewusst, was sie tun. Selbst Schulen, Musikschulen, Sportvereine ... veröffentlichen Daten der Kinder ohne Rücksprache!
Da hättte sie auf jeden Fall dich vorher informieren müssen. Das ist so nicth in Ordnung.
Aus dem Datenschutzhinweis:
IV. Schülerdaten 4.1 Sofern Schüler/-innen durch ihre Schule/Lehrkräfte für ein anmeldepflichtiges Internetangebot angemeldet werden, müssen sie nicht unter dem vollständigen Namen der Schüler/-innen angemeldet werden. Diese Schüleranmeldungen können auch unter dem Vornamen, einem Pseudonym oder Spitznamen des Schülers/der Schülerin vorgenommen werden. Sofern eine Anmeldung unter dem vollständigen Namen des Schülers/der Schülerin vorgenommen wird, sollte dies mit Einwilligung der Eltern geschehen.
Fazit: Sollte heißt leider nicht Muss. Ich habe den Datenschutzhinweis nur kurz überflogen. Ich würde mir das Ganze nochmal genau durchlesen, damit SIe wissen, wo welche Daten auftauchen.
Ich hoffe ich konnte helfen.
Bei Antolin wird kein Schüler unter seinem vollständigen Namen angemeldet!
das ist eine seriöse seite
Ich hoffe, den meisten Schulleiter ist klar, dass man eine schriftliche Einverständniserklärung bei den Eltern einholen muss und ihnen die Zugangsdaten geben sollte. Ich würde der Schule die Hölle heiß machen....